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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 04.10.1863
- Erscheinungsdatum
- 1863-10-04
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186310049
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18631004
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18631004
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images teilweise schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1863
- Monat1863-10
- Tag1863-10-04
- Monat1863-10
- Jahr1863
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 04.10.1863
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Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. 277» Sonntag den 4. Oktober. 1863» Dank und Quittung. Bei der Unterzeichneten KreiSdirection sind für die Abgebrannten in Hainichen die nachverzeichneten Gaben eingegangen und miiter befördert werden. Indem dieselbe ihren Dank dafür ausspricht und sich zur Annochme fernerer Beiträge gern bereit erklärt, hat sie abermals rühmend z» erwähnen, daß Herr Buchdruckeieibesitzer Polz auf sämmtliche JnsertionSgebühren verzichtet hat. Leipzig, a» 29. September 1863. Köuigliche Kreis - Direction. von BurgSdorff. 20 ^ I. S, 25 A. M. B., 5 N F., 5 aL Herr A. Dürr, 2 ^ A. v. W-, 1 Paar neue Lederschuhe, I. Hi., 1 aFF. F, 1 «f G. K , 1 Z. u. G., 2 E. F. v. L., 1 Paar baumwollene Strümpfe, Philippine, 20 Lp!m»ekus, 1 Packet Cgulk, lü »si m. Siegel B. u. S , 5 «F Herr Reg.-Rath von Haugk, 5 ^ P. A, 1 »L 20 'S' Herr Tanzlehrer Müller und ein Theil sriver Scholaren, 15 Ak A. S., 1 Packet F. K, 2 Herr AppeK.-Rath Baumgarten. 2 Herr Pastor LI. Kritz, 6 12 »ps 5 ^ Sammlung der Kirchfahrt Lützschena und Hänichen mit Quaßnitz bei Leipzig, durch Herrn Pastor Reichel eingesendet, 1 Packet N., l Packst D. H, 1 Herr Jul. Lehmann, 15 'S L. P, 2 vr. Frdrch, 1 Packet B. F. Bekanntmachung. Da- 17. Stück des diesjährigen Gesetz- und Verordnungsblattes, enthaltend Rr. 103. Decret wegen Bestätigung der Statuten des Vorschußvereins zu Wilsdruff; vom 3V. Juli 1863. - 104. Decret wegen Bestätigung der Statuten der Actiengesellschaft I^usutiu, Thonwaaren- und Braunkohlenverein zu Kleinsaubernitz: vom 17. August 1863. - 105. Decret wegen Bestätigung der Statuten des Vereins zum Frauenschutz; vom 20. August 1863. - 106. Decret wegen Bestätigung der Statuten des Sächsischen Künstln-Unterstützungsvereins; vom 22. August 1863. - 107. Bekanntmachung, einen Nachtrag zu dem revidirten Deutsch-Oesterreichischen TelegraphenveremSvertrage vom 13. Juni 1863 betreffend; vom 14. September 1863. ist bei uns eingegangen und wird bis zum L6. d. M. auf hiesigem Rathhaussaale zur Kenntnißnahme öffentlich auShängen. Leipzig, dm 2. Oetober 1863. Der Rath der Stadt Leipzig. ^ CichoriuS. Thorbeck. Bekanntmachung. Die Festlichkeiten des 18. und 19. d. M. machen hinsichtlich des Meßverkehrs auf den Straßen und öffentlichen Plätzen folgende Anordnungen nöthig. 1) Die Budenreihen 11, 12, 13, 14, 15 des Markt- sind bis Sonnenuntergang des 15. d. M. vollständig zu räumen. Die m diesen Reihen stehenden Buden werden während der Nacht vom 15. zum 16. dieses Monat- abgebrochen und abgefahren. 2) Die Buden der übrigen Marktreihen so wie alle Verkaufsbuden auf andern öffentlichen Plätzen und Straßen in der Stadt and de» Vorstädten find bis Mittag- 12 Uhr am 17. diese- Monats zu räumen und von dieser Zeit an abzubrechen, so daß bei Tagesanbruch de- 18. diese- Monat- alle Verkaufsbude» weggeschafft sind. 3) Die Schaustellungen in dm Buden und der Verkehr in den Schankbuden, so wie allen andern auf dem Roßplatze con- ersfionirtm Buden eudigm am Abend de- 15. d. M. Der Abbruch dieser Buden ist so zu beschleunigen, daß vor Sonnenuntergang des 17. d. M. der Roßplatz vollständig geräumt ist. 4) Am 18. d. M. früh sind alle öffentlichen Plätze und Straßen von Denen, welchen da- Kehren der Straßen obliegt, auch wenn e- schon am Tage vorher erfolgt sein sollte, zu kehren, so daß früh vor 8 Uhr da-Abfahren de- Kehricht- beendigt sein kann. 5) Die Nühtbefolguug einer dreier Anordnungen wird mit 5 bis 20 Thalern bestraft. Buden, welche nach Ablauf der oben bestimmte» Fristen noch vorgefuudm werden, lasten wir auf Kosten der Eigenthümer wegschaffen. Leipzig am 1. October 1863. Der Rath der Stadt Leipzig. CichoriuS. Schleißner. A» die Herren Equipagen - Besitzer von Leipzig und Umgegend. In de« Ausruf des Fest-AuSschuffeS ,a«r die Veteranen der Leipziger Völkerschlacht" heißt es, daß be» Aeste durch der?» Erscheine» erst dtp rechte Weibe gegeben werde, und weiter, daß Leipzigs Bürger bemüht feiu werde«, für deren Bequemlichkeit Sorge zu trage«. Der mit thetlweiser Ausführung des Programms beauftragte Unterzeichnete Ausschuß hat mit Bezug auf obige Stellen akS paffend erachtet, den greifen Männern für die Dauer de- FeftzugeS am lv. Oktober Wagen znr Verfügung zn stelle». GS wird ihnen dadurch eine sie auSzeichnende Stellung gewahrt «nd ihnen zugleich bei der Länge her Arier die für ihr Alter bedingte Bequemlichkeit geboten. Wir weude« «nS nun vertrauensvoll au alle i» der Urbrrschrift bezeichuete Herren und bitten sie, für genannten Aweck recht bald ihre Anerbietungen schriftlich an Herr» Ms»»,»» gelangen ;u lassen. — Leipzig, am L. Oetober L863. Der Feft ordnnngS-An-schuß. Nachdem hie Lmholung her von uns auSgeschicktm Formulare behufs Anmeldung von Gästen während der bevorstehenden Schlacht »Jubelfeier vollendet ist, ersuchen wir alle Diejenigen, welche noch Gäste aufzuvehmm gesonnen find, die- recht bald auf lwferm Bureau, RathhavS erste Stage, in dm Stunden von 8 — 12 und 2 — 6 Uhr gefälltst anzuzeigen. Leipzig, 2. tzctober 1863. Der WohnuugS-Ausschuß. M. Bering, Vorsitzender.
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