Suche löschen...
Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 09.04.1869
- Erscheinungsdatum
- 1869-04-09
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186904092
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18690409
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18690409
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1869
- Monat1869-04
- Tag1869-04-09
- Monat1869-04
- Jahr1869
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 09.04.1869
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Anzeiger. Amtsblatt des Kiaizt. BrziikSzciichti md dlS Raths dn Stabt 8chM. K SS. Freitag den 9 April. 18KS. Bekanntmachung. DaS 10. Stück deS diesjährigen Bunde«.Gesetz-Blatte- de- Norddeutschen Bunde- ist bei unS eingeaangen und wird biS zum diese- MouatS auf dem RathhauSsaale zur Einsichtnahme öffentlich au-HLugen. Dasselbe enthalt: Nr. 262. Postvertrag zwischen dem Norddeutschen Bunde und Schweden. Vom 23/24. Februar 1869. Leipzig, den 6. April 1869. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Cerutti. Bekanntmachung, die Reinhaltung der Straßen betreffend. Wiederholt bei un- angebrachte Beschwerden über Unterlassung der den Grundstücksbesitzern obliegenden Reinhaltung der Straßen veranlassen uv- zu folgenden, im Wohlfahrt-- und gesundheit-polizeilichen Interesse nöthigen Anordnungen: 1) Jeder Grundstücksbesitzer hat dafür zu sorgen, daß der läng- der Straßenftonte seine- Grundstück- befindliche Theil der Straße, und zwar bei gepflasterten Straßen bi- zu deren Mitte, bei anderen bis mit der Tagerinne an jedem Markt tage tn den NachmittagSstunden von 2 bis 4 Uhr gekehrt werde. 2) Bei trockener Witterung ist zur Verhütung des Standes vor dem Kehren die zu reinigende Flache mit Wasser zu besprengen. 3) Der in den Tagerinnen sich sammelnde Unrath darf nicht in die Einfalllöcher der Nebenschleußeu gekehrt werden, sondern ist mit dem Slraßeukehricht in Haufen zusammenzubringen; etwaige Verstopfungen der Schleußeneinfalllöcher sind ent weder sofort zu beseitigen, oder in der Expedition de- MarstaÜS ober auf der Wache unter dem Rathhause auzuzeigeu. 4) Nur au den unter 1) bemerkten Tagen und Stunden dürfen au- den Grundstücken Kehricht, Stroh, Papier, Küchen abfälle und dergleichen auf die Straße geschüttet werden; übrigens ist es zu empfehlen, dergleichen Abgänge in Körben oder Kübeln zur Abfuhre während der obengedachten Zeit bereit zu halten. 5) Asche, Bauschutt, Scherben, Muschelschaalen. Steine und dergleichen dürfen weder zu den Kehrichthaufen auf die Straße gebracht, noch, mit dem HauSkehricht vermischt, in Körben oder Kübeln zur Abfuhre gegeben werden. 6) Wenn außer der regelmäßigen Kehrzeit beim Auf- und Abladen oder beim AuSpacken von Maaren oder MeubleS auf der Straße Stroh, Heu ober dergleichen verstreut worden, so ist Solche- sofort «ach beendigter Arbeit bei Seite zu schaffen. 7) Schutt-, Sand- und Erdhaufen sind vor Abend- 10 Uhr von der Straße wegzubringeu. 8) Bei Schn ei fall und Frost hat jeder Grundstücksbesitzer läng- der Straßenfronte seine- Areal- den Fußweg und die Tageriunen von Schnee und EtS zu reinigen, den Schnee auf der Fahrbahn aber biS zu deren Mitte zusammenzu schaufeln und an der nach der Straße zu gelegenen Seite der Tageriune in Haufen bringen zu lassen, auch bci Glätte den Fußweg durch Streuen von Sand, Asche oder Sägespänen gangbar zu erhalten; da- vor den Hau--Eingängen oder Einfahrten liegende bosstrie Pflaster ist bei Frostwetter täglich mit Sand oder Asche zu bestreuen. 9) Schnee und EiS dürfen nicht au- den Grundstücken auf die Straßen geschafft werden. Die vorstehenden Anordnungen gelten ohne Ausnahme für sammiliche Grundstücksbesitzer, in der inneren Stadt sowohl al- in deu Vorstädten, mögen die Straßen zur Unterhaltung auf städtische Kosten übernommen sein oder nicht. Nur rückstchtlich der Kehr tage bewendet e- bis auf Weitere- bei unserer Bekanntmachung vom 30. Januar 1860 in Bezug aus die in derselben genannten kttaßeo. Die Grundstücksbesitzer und deren Stellvertreter haben bei eigener Verantwortung darauf zu sehen, daß auch von ihren Mieth- belvohneru diese Anordnungen streng befolgt werden. Zuwiderhandlungen werden mit Geldbußen bi- zu 20 Thlr. oder mit verhältuißmäßiger Gefängnißstrafe geahndet werden. Leipzig, am 5. April 1869. " Der Rath der Stadt Leipzig. Fischer, Res. vr. Koch. vr. Bekanntmachung. Wie da- Betreten der Wiesen im Nosenthale außerhalb der gebahnten Fußwege schon an sich verboten ist, so wird hierdurch daß in letzter Zeit öfter bemerkte Betreten der Roseuthalwiesen zum Zwecke de- Werfen- mit dem sog. „Bumerang" im Interesse der Besucher de- RoseuthaleS bei Vermeidung strenger Strafe, sowie ConfiScation der gebrauchten Wurfinstrumente noch besonder- «Sdrücklich untersagt. — Leipzig, am 5. April 1869. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. vr. Fischer, Ref. Bekanntmachung. Die im Jahre 1863 und seitdem nachträglich gezeichneten freiwilligen Beiträge zur Armevanstalt sollen in Gemäßheit der Be- ßi««Lug von ß. 17 der Armen-Ordnuug vom 22. October 1840, — nach nunmehrigem Ablauf der laut unserer Bekanntmachung vim 18. März 1866 erfolgten Verlängerung auf 3 Jahre —, auf einen fernerweiten dreijährigen Zeitraum, und zwar auf die K halbjährigen Termine von und mit 1. Juli 1869 biS mit 1. Januar 1872, vorbehältlich einer Revision der Subsmptionen und rdat. Erhöhung zu niedrig befundener Beiträge, erhoben werden. Die inmittelst beitragspflichtig gewordenen Einwohner werden, insoweit die- nicht schon geschehen, noch besonder- um Zeichnung ihm Beiträge ersucht werden. Leipzig, den 30. März 1869. DaS Armen Direktorium. Bekanntmachung. Mischung der Gewinne 5. Classe 75. Königlich Sächsischer LandeS-Lotterie erfolgt Sonnabend den 10. April d. I., im ZiehnngSsaale, IohanniSgaffe Nr. 48, 1. Etage. Apm 186S. Königliche Lotterte - Direktion. Ludwig Müller»
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite