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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 29.04.1869
- Erscheinungsdatum
- 1869-04-29
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186904298
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18690429
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18690429
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1869
- Monat1869-04
- Tag1869-04-29
- Monat1869-04
- Jahr1869
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 29.04.1869
- Autor
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Verordnung, die Baupolizeiordnungeu für Städte und Dörfer und die Abänderung einiger Bestimmungen der Verordnung vom 6. Juli 1863 betreffend; vom 27. Februar 1869. - 31. Verordnung zu weiterer Ausführung deS Bundesgesetzes, die Quartierleistung für die bewaffnete Macht wahrend deS FriedenSzustandes betreffend, vom 25. Zuni 1868, und der in Bezug auf dasselbe mittelst Erlasse- deS BundeSpräsidiumS vom 31.December 1868 publicirten Instruction für da- Königreich Sachsen; vom 10. April 1869. - 32. Bekanntmachung, die Bewilligung einer von der Pension-- und Uvterstützungscasse für da- bei der Sächsisch- Böhmischen DampfschifffahrtS-Grsellfchaft angestellte Personal erbetenen Ausnahme von bestehenden Gesetzen betreffend; vom 12. April 1869. Leipzig, den 28. April 1869. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Cerutti. Bekanntmachung, das Verbot der Mitnahme von Hunden in Omnibuswagen betreffend. Der Umstand sowohl, daß im Sommer vorigen Jahre- wiederholt und auch im verflossenen Winter vereinzelt innerhalb unseres Stadtbezirke- und dessen nächster Umgebung Fälle von Tollwmh vorgekommen sind, als auch verschiedene an unS gelangte Beschwerden machen e- unS im Interesse der Fahrgäste zur Pflicht, da- Mitnehmen von Hunden jeder Art in die dem öffentlichen allgemeinen Verkehre dienenden Omnibu-wage» hierdurch bei Geldstrafe bis zu Zehn Thaler oder entsprechender Gefängnißstrafe zu untersagen. Für Zuwidrrhandluygen gegen vorstehendes Verbot, welche innerhalb unseres Stadtbezirkes Vorkommen, machen wir nicht nur den betreffenden Fahrgast, welcher den Hund mit in den OmnibuSwagen genommen, sondern auch den Conducteur deS letzteren ver antwortlich, so daß Beide der angedrohten Strafe verfallen. Leipzig, den 28. April 1869. Der Rath der Stadt Leipzig. v. Koch. vr. Fischer, Ref. Bekanntmachung. ES ist bei unS die Stelle eine- RathSreferendars mit dem jährlichen Gehalte von VSS Thaleru sofort zu besehen. Wir fordern geeignete (vergl. Verordnung vom 20. Februar 1867 sud II.) Bewerber um dieselbe hierdurch auf, ihre Gesuche unter Beifügung der erforderlichen Zeugnisse bi- zum LS. Mai d. I. bei unS einzureichen. Leipzig, den 28. April 1869. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Cerutti. Bekanntmachung. Der hiesige Feuerwerker Herr Heinrich Ludwig Reudecker beabsichtigt in dem HI. Gartengebäude de- unter 9Lr. 52 der Krankfutter Straße und Nr. 1416 Abiheilung 8 de- BrandkatasterS hier gelegenen Grundstücke- eine Fabrik von KunfifeuerwerkS- gegenständen zu errichten. Wir fordern Jedermann hierdurch auf, etwaige Einwendungen hiergegen innerhalb einer für alle, nicht auf PrivatrechiStiieln beruhenden Einsprüche, präclusiven Frist von vier Wochen, vom Tage der Insertion dieser Bekanntmachung an gerechnet, bei unS anzubringen. - Leipzig, am 27. April 1869. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Jerusalem. Bekanntmachung. Der zu dem Rtttergute Stötteritz untern TheilS gehörige, am östlichen Ende de- Dorfes gelegene s. g. Oberhos, Nr. 112 de- BrandkatasterS für Stötteritz, bestehend auS: einem Wohnhaus mit angebautem Gartensalon, Gärtnerwohuung und Waschhaus, einem Stall- und Schuppeugebäude mit Stallung für 3 Pferde, Wagenrernise rc., einem Kegelschub mit Salon und einem großen Garte« von 1 Acker 41 lURuthen Flächeninhalt soll sofort auf 3 oder 6 Jahre an den Meistbietenden vermiethet werden. Ww fordern Miethlustige auf Dienstag de« A. Mat d. I. Vormittags LL Uhr sich an Rath-stelle einzufinden und ihre Gebote zu eröffnen. Die LicitatiovS- und Bermiethung-bediuguugen können ebendaselbst schon vor dem Termine eivgesehen werden. Wegen der Besichtigung deS Grundstück- hat man sich an den z. Z. darin wohnhafte» Gärtner zu wenden. Leipzig, den 26. April 1869. DeS Raths der Stadt Leipzig Oekonomie-Deputation. Bekanntmachung. Die Herren Inhaber von Meß- und laufenden Couten werden hierdurch in Keuntniß gesetzt, daß die Certificatverzeichvisse über bie in der gegenwärtige« Ostermesse nach dem VereinSauSlande resp. nach anderen verein-ländischen Packhofsplätzen abgesetzten Maaren- dosten längst en de« «. Mat d. I. bis Abend- « Uhr -ei der hiesigen Contobuchhalterei einzureichen sind. Leip^g, den 17. April 1869. Königliche- Haupt - Zoll-Amt. Meisel, O.*Z.-I.
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