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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 21.04.1869
- Erscheinungsdatum
- 1869-04-21
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186904217
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18690421
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18690421
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1869
- Monat1869-04
- Tag1869-04-21
- Monat1869-04
- Jahr1869
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 21.04.1869
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L7 chMr Md Li r.ri.> rr. kirt. kfmt. Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. M 111. Mittwoch den 21. April. 1869. --1 Bekanntmachung, die Schließung der alten Wasserkunst betreffend. «dir, lbard. alir». ikend. kt., Salle» eitrt am»: ld Ex. Frühj. l loco .Juli» 1 loco °/s^ ^G. Früh. lS lö: s Lo- au die Nord» dis ge. ht, dar erichls- ohie büraer. solch» ll^ord» ilüttq, hme» nr ei»e tuudek- bilda, - Der de-rach usfio»; Sei der Titels «inisier lerkaifs len des Garant« ieneral- rde». Mit dem 30. Juni d I. wird die alte Wasserkunst geschloffen werden, so daß an die von derselben zeicher gespeisten Röhrtröge Ivo« diesem Zeupurcie ab Wasser nicht mehr abgegeben werden kann. Indem wir hierauf die Inhaber solcher Röhrtröge andurch auf- ! merksam muchen, üben wir zugleich da- uns zuständige Widerruf-recht gegen dieselben hiermit auS und verweisen sie wegen der llmwandluug ihrer Röhrtröge in von der neuen Wasserkunst zu speisende Ständer und die deshalb zu erfüllenden Bedingungen an die Sladiwafferkunst. Leipzig, den 20. April 1869. Der Rath der Stadt Leipzig. . vr. Ko ch. Ruscher. Aff. Bekanntmachung. Dem schon längst erlassenen Verbot zuwider, nach welchem MeßverkaufSbuden, mit Ausnahme der sogenannten Eckbudev, I beiteneingänge nicht haben sollen, sind immer noch, und namentlich unter den auf dem AugustuSplatz benutzten Verkaufsbuden vielfach solche vorhanden, die Seiteneingäuge haben. TS wird daher jenes Verbot andurch nochmals bekannt gemacht und zugleich allen ! Blldenbefitzern wie Budevinhabern eröffnet, daß unter allen Umständen von und mit der MichaeliSmesse l. I ab mit Ausnahme der Llkbudeu MeßverkaufSbuden mit Seiteneivgängen nicht mehr benutzt werden dürfen, und, wenn solche nichtsdestoweniger aufgestellt vrrden, deren Wegräumung ObrigkeilSwegen angeordnet werden wird. Der Rath der Stadt Leipzig. " ' Sc Leipzig, den 19. April 1869. vr. Koch. -chleißrier. Bekanntmachung. Die am Neakirchhof Rr. 17—23 gelegenen Co««u«häufer Nr. 499—502 Abthl. deS BrandkatasterS sollen zu sammen auf den Abdruck versteigert werden. Die Versteigerung findet Douner-tag den 2». diese- Monat- Vormittag- 11 Uhr an RathSstelle statt und »Kd pünktlich zur angegebenen Stunde damit begonnen, dieselbe aber geschloffen werden, sobald ein weitere- Gebot nicht mehr erfolgt. Die BersteigerungSbedingungen liegen in unserem Bauamte zur Einsichtnahme auS. Leipzig, den 16. April 1869. Der Rath der Stadt Leipzig. ' v. Koch. Cerutti. Bekanntmachung. Diejenigen Grundstücksbesitzer, welche einen BeischieuHeu - Canon an die Stadtcaffe zu zahlen haben und damit pr. Termin Ostrru 186» im Rückstände geblieben find, werden zn dessen sofortiger Berichtigung aufgefordert. Leipzig, den 17. April 1869. De- Rath- Finanz - Deputation. TagesgeschichUiche llederstchl. Die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung", welche bekanntlich dem LuvdeSkauzler nahe steht, äußert sich nun auch über den wichtigen Beschluß de- ReicbStagS, betreffend die Einsetzung verantwort licher Bundesminister, in nicht eben zuftimmender Weise md erklärt von vornherein, daß „man der schwachen Majorität, mit welcher der Antrag schließlich angenommen ist, ein erhebliche- Gewicht nicht einräumen und demgemäß daran- einen Vorwurf »icht ableiteu könne, wenn der BunveSrath diesem Beschlüsse keine Folge giebt." Sie geht dann auf die . von dem Grafen BiSmarck dt glänzender Rede gegen den Antrag entwickelten Gründe ein. „Wir coustatiren, daß der Bundeskanzler mit aller Entschiedenheit erklärt hat, er werde nicht die Hand dazu bieten, diejenige Insti tution zu beseitigen, welche die Regierungen der Einzelstaaten im BnndeSrathe zu Trägern der BuvdeSregiervng macht... Diesem hochwichtigen Grunde gegen den Antrag hat nun der Bundes kanzler noch einen zweiten nicht minder wichtigen Grund hinzu- gefügt, den nämlich, daß durch die Creirung von BundeSmiuisterien die Thätigkeit de- Bundeskanzler- gelähmt werde und daher die Gesetzgebung Gefahr laufe, in den Zustand der Stagnation zu gnathen. Der Bundeskanzler hat diesen Gedanken in schlagende? Weise entwickelt. Gerade die Art und Weise, wie die Regierung i« Bunde verfassungsmäßig geführt wird, giebt dringend anheim, die dadurch schon gegebene starke Reibung nicht noch durch Erei- rrmg selbstständiger Bundesminister zu vermehren. Soweit nämlich die Bundesregierung durch den BoudeSrath geführt wird, herrscht i» derselben die denkbar stärkste Anwendung de- EollegialitätS- -rincip-. Soll nun mit den Bonheilen, welche diese- System hrt, nicht auch der Nachtheil verknüpft werden, daß eS der gegeuüberzustellen, wie wir eS jetzt in der Stellung de- Bundes kanzler- in Verbindung mit dem, dem Bundeskanzler untergeord neten Bundeskanzler-Amte besitzen... Schließlich müssen wir unser Bedauern darüber auSdrücken, daß trotz der überzeugenden Gründe, welche sowohl Graf BiSmarck, wie Herr v. Friesen gegen den Antrag vorgebracht, der Reichstag diesen Antrag dennoch an genommen hat, dessen schädlicher Charakter uns deshalb völlig zweifellos ist, weil der Antrag im Falle der Verwirklichung lediglich den particularistischen Elementen.Deutschlands eine Kräf tigung gewähren würde, aber auch jetzt schon diesen Elementen neuen Stoff zu ihren Angriffen gegen Preußen zuführcn wird." Zur Verteidigung de- ReichStagSbeschlussrS hebt dagegen die „Magdeb. Ztg." hervor, daß Graf BiSmarck sich in seiner erste» Rede unter dem Einflüsse und Drucke eine- gründlichen Mißver ständnisse- der eigentlichen Tendenz de- Anträge- befunden habe, weil der Blick de- Bundeskanzler- zu sehr auf der gegenseitigen Stellung der Staat-minister im dermaUgen Pleußen haften ge blieben fei. „Bi- zum Eintritt de- Grafen BiSmarck in daS Ministerium", schreibt sie, „war eS in Preußen allerdings Sitte, daß alle politischen Principievfragen durch Abstimmung im Mi- nisterrathe entschieden wurden. Natürlich stellte sich da bei den einzelnen Fragen eine Majorität und Minorität heran-... Offen bar hat auch Graf BiSmarck während feiner früheren Praxis in dieser Hinsicht schwere Erfahrungen gemacht... Aber da- war von seiner Seite ein großer Irrthum, wenn er meinte, daß die national liberale Partei auf die Einsetzung von BundeSminiflenen in der Ab sich dränge, um die Einheit de- politischen Gedankens in der Executive zu chwäche«. Daran ist von der national-liberalen Partei nie im entferntesten gedacht worden. Diese Partei will ein ReicbSnümfieiium, aber nicht ein solche-, welcbeS in innerem Kampfe zerfahren hin und her schwankt, sondern ein Ministerium, welche- von Einem Haupte geleitet wird. Mit glücklichem Griffe stellte der Ab geordnete LaSker den Bedenken de- Bundeskanzlers da- Beispiel -
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