Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.03.1847
- Erscheinungsdatum
- 1847-03-30
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-184703302
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18470330
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18470330
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1847
- Monat1847-03
- Tag1847-03-30
- Monat1847-03
- Jahr1847
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
345 1847.1 Nichtamtlicher Th eil. Das Für und Wider in der Mcßvcrlegnngöfrage öffentlich zu erörtern und die Frage selbst einem Abschluß entgegenzu führen, dieser an alle Börsenmitglieder ergangenen Aufforderung an meinem Theile genügend, hatte ich kürzlich, nachdem bis dahin kein bester Berufener sich vernehmen lasten, einfach die Verhaltniste zusam- mengestellt, die als zu dieser Frage gehörig betrachtet werden konnten. Wenn seitdem noch andere Rücksichten bei derselben in Betracht ge zogen worden sind, wenn aus dieser Combinalion Folgen sich ergeben haben, die wohl mit Recht als verfänglich, ja gefährlich bezeichnet werden, so laste ich dahin gestellt, ob unsere Aufgabe ein so schlüpf riges Gebiet hat betreten müssen, um ihre Lösung zu suchen. Ich hatte unbefangen genug vorausgesetzt, daß, wie bisher Ostern der Abrechnungstermin für ein mit dem Deccmber schließendes Geschäfts jahr, künftighin Michaelis derjenige für ein mit dem Juni abschlie ßendes werden dürfe. Hatte man doch schon einmal erwogen, um wenigstens die Wan de l b a rkei t des Meßtermins aufzuheben, ob er nicht an den 1. April geknüpft werden könnte. Die wenigen Wochen — durchschnittlich sind es 17 Tage — um welche nach dieser Einrich tung früher gezahlt würde, hätten allenfalls in einer leicht ermit telbaren Entschädigung*) ihr Aequivalent gefunden. Nichts aber wäre mir weniger in den Sinn gekommen, als an die Meßverlegung zugleich eine Ereditverlängerung zu knüpfen. Das hieße, um mit meiner Ansicht nicht zurückzuhalten, die Beseitigung eines alten Ucbelstandes mit der Einführung eines neuen Mißbrauchs erkaufen. An die Stelle einer bisher doch berechenbaren, der Beschrän kung fähigen Einbuße beider Parteien träte die nicht zu ermessende Beeinträchtigung der einen, ^im der andern ein höchst zweideutiges Geschenk zu machen! Denn als solches erscheint mir eine so aus gedehnte Entfesselung des Credits und die unvermeidliche Rückwir kung davon auf ein bereits allzuverwöhntes Publikum. Der Michaelistermin mit einem am 30. Juni schließenden Rech nungsjahre würde, was sonst nicht eben unersprießlich, dem Socti- mentshändler aufcrlegen, mit seinen Kunden halbjährlich abzurechncn. Ist dies einerseits, wie es scheint, unumgänglich, praktisch aber, wie vielfach behauptet wird, unthunlich, dann allerdings hätte man sich gänzlichzu bescheiden. Wenn zwischen der F ortdauer des Nach theils , Zeit und Gelegenheit zum Absatz theilweise aufzuopfern und dem Vorschläge, den Verleger ^ Jahre in Ungewißheit über das Gesammtergebniß seinerThätigkeit zu erhalten, gewählt werden muß, so ist das Horoscop einer solchen Alternative in der Generalversamm lung nicht zweifelhaft. Man würde, wie jener Alte in der antiken Komödie, auf den Antrag, sein böses Weib zu vertauschen, entschei den müssen: nolum molum oplimum est. Berlin, 21. März 1847. Lehfcldt. *> Die frühere Zahlung würde an Zinsen ein Mehr von '4 Lob"/??) betragen und die jetzt angenommene Meßvaluta von 4 Pf. auf 4A Pf. alr Cour, oder 1/2 N/ pro Thaler erhöhen. Verwahrung. Jeder mit der buchhändlerischen Gesammtheit cs aufrichtig Wohl meinende wird sich von einer in Nr. 23 des Börsenblattes vom 19. März 1847 S. 300 enthaltenen Nachricht schmerzlich überrascht fin den, denn obschon sie durch keine Namensunterschrift beglaubigt ist und daher jener üblichen Form entbehrt, welche bei Vereinsbeschlüsten als das unerläßliche Zeichen ihrer Echtheit gilt, so ist doch der Inhalt dieser Nachricht ein zu bestimmter und tatsächlicher, als daß man nicht in dieser geharnischten Bevorwortung der zugleich angckündigten „motivirten Erklärung" zum Mindesten den voreiligen oder vielleicht auch anbefohlnen Eifer eines vorgeschobenen Postens zu erken nen hätte, der für die eigene Partei einen Lärmschuß, für die gegne rische aber einen Schreckschuß mit derselben Ladung abfeuert. Der Unterzeichnete als Berichterstatter des in Betreff der Abrechnungs-Ver legung ausgestellten Prüfungs-Ausschusses hat in Ermangelung beste hender Vorschriften für seine dienstlichen Obliegenheiten sich dabei das Rechts- und Schicklichkeits-Gefühl zur Richtschnur dienen lasten; jenem verdankt er den Standpunkt einer gewissenhaften gänzlichen Unparteilichkeit, die sich im „Vorläufigen Berichte" gewiß durchge- hends kund gibt, denn daß der Gründe „Für" hinsichtlich der Zahl zufällig mehr sind, als der Gründe „Gegen", kann Niemanden beirren, weil die nicht von der Willkühr, sondern von der Sachlage abhängige Zahl der Gründe ohnehin mit deren Gewichtigkeit nichts zu schaffen hat, welche letztere allein den Ausschlag bei der Entscheidung gibt, wie denn auch unsere tiefsinnige Sprache als den bezeichnenden Ausdruck für die betreffende Verstandesthätigkeit das Wort „erwägen" schuf. Das Schicklichkeitsgefühl hingegen gebot mir, sogar den Anschein einer Einflußausübung sorgsam zu vermeiden, die ich vielleicht als eine vor übergehende Gunst meinem binnen Kurzem seine Endschaft erreichen den Vertrauensamte abzugewinnen vermocht hätte. Ich machte es mir demnach zum Gesetze, mich streng auf meine Pflichterfüllung zu einem vorläufigen und schließlichen Berichte zu beschränken und mir weder öffentlich noch im Kreise meiner persönlichen Geschäftsfreunde auch nur Ein Wort mündlich oder schriftlich für oder gegen die Ver legung zu erlauben. Ein solches Benehmen versteht sich übrigens so ganz von selbst, daß es sich jeder andere einem ähnlichen Aufträge mit dem Bewußtsein der ihm daraus erwachsenden Pflichten nachkommende Berichterstatter gleichfalls vorzeichnen wird, und wenn ich demungeach- tet hier einen besonder» Nachdruck darauf lege, so geschieht dies nicht, um mir etwa aus jenem pflichtgemäßen Benehmen ein wohlfeiles Ver dienst in lächerlicher Selbstgefälligkeit zu machen, sondern weil ich mich als Referent einer von der letzten General-Versammlung in gesetzlicher Form ernannten Prüfungs-Eommission dennoch wider alles Erwarten gezwungen sehe, im Namen der gestimmten deutschen Buchhändler schaft gegen den oben erwähnten Artikel im Börsenblatts die entschie denste Verwahrung einzulegen. Wie sehr mir die Eintracht, als erste Bedingung alles Gedeihens von Gemeinden, deren wir Buchhändler ja auch eine bilden, am Her zen liege, beweiset der „Vorläufige Bericht", so wie meine Friedens liebe durch die Abfassungsweise meiner sämmtlichen bisherigen Auf sätze im Börsenblatte hinreichend beurkundet wird, aber es gibt Fälle, wo diese Schirmgötter auf der Bahn der Verbesserung selber des Schutzes bedürfen und männlicher Freimuth zur Nothwehr gegen an- maßliche Uebergriffe in die der Gesammtheit allein zustehenden Rechte wird, denn durch ein kurzsichtiges oder feiges Dulden solcher das Ganze mit Auflösung bedrohenden Anmaßungen wird die Eintracht keines- wcges gefördert, sondern begreiflicherweise vielmehr Preis gegeben. Indem ich vor diesen Dornen eines mir keine Rosen bringenden Ehrenamtes mich nicht zu scheuen als Pflicht erachte, die Dringlich keit der Entgegnung jedoch keinen Zeitverlust gestattet und es mir da her unmöglich fällt, mich mit den übrigen verehrlichen zehn Mitglie dern des Prüfungsausschusses (worunter der hochverehrte Herr Erhard in Stuttgart) über eine gemeinschaftliche Maßregel bezüglich dieser be dauerlichen Unannehmlichkeit zu berathen, so fühle ich mich weiter ver pflichtet, diese zehn Herren vor allen unangenehmen Folgen (mögen sie nun blos moralischer Natur sein oder gegen alles Verhoffcn sogar im Geschäftsverhältnisse sich fühlbar machen), zu bewahren, indem ich Verantwortlichkeit und Gefahr nothgedrungen für mich allein über nehme, ohne dadurch einer nachträglichen Betheiligung daran von Seite der übrigen verehrlichen Herren Eommissions-Mitglieder irgend
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder