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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 25.05.1869
- Erscheinungsdatum
- 1869-05-25
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186905258
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18690525
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18690525
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1869
- Monat1869-05
- Tag1869-05-25
- Monat1869-05
- Jahr1869
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 25.05.1869
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und Tageblatt Anzeiger. Amtsblatt dlb Kintgl. BcjtrKjmchtS und des Ratbs dir Stadt Schm. K 145. Dienstag den 25. Mai. MS. Bekanntmachung. Durch §. 16 Puuct 5 drS Gesetzes vom 23. Juni 1868, die Abänderungen mehrerer Bestimmungen deS Gewerbegesetzes vom 15. October 1861 betreffend, ist da- Mandat vom 7. Deeember 1810, die Abstellung verschiedener InuungSgebrechen betreffend, auf gehoben worden. Die nach demselben begründeten Caffen können zwar al- freiwillige fortbeftehru, haben aber ihre Statuten nach dem Grundsätze der Selbstverwaltung durch Vertreter der Betbeiligten umzugestalten. Da nun nach einer Erläuterung-Verordnung de- Königlichen Ministerium deS Jauern vom 27. Februar laufenden IahreS bei der Beschlußuahme über die Umwandlung derartiger Caffen in freiwillige, ebenso wie eventuell über ihre Auflösung die Innungen durch ihre verfassungsmäßigen Vertreter in erster Linie zu concurriren haben, so fordern wir die zur Zeit hier bestehenden Innungen auf, binnen vier Wochen und längstens am 23. Juni L86S bei unS Anzeige zu erstatten, ob über Umgestaltung der mandatmäßigen Gesellevverpflegeaffen in andere, auf dem Grundsatz der Selbstverwaltung der Becheiligten beruhende, Krankeucaffen oder Auflösung der ersteren Befchlrß gefaßt worden ist, eventuell die Statuten der neuen Caffen zur Prüfung rücksichtlich ihrer Lebensfähigkeit bei unS einzureicheu. . Leipzig, am 19. Mai 1869. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Jerusalem. Bekanntmachung. Obwohl bereit- unterm 6. Mai 1867 von unS ausdrücklich bekannt gemacht worden ist, daß da- im Innern der Stadt an den Straßenecke« angeschlagene Verbot de- Fahren-, Reiten- und Tragen- von umfangreichen Gegenständen auf den Trottoir- und Fußwegen der öffenttichen Straßen und Plätze selbstverständlich auch für die Vorstädte Gültigkeit hat, so ist diese- Verbot doch »euerdti ng- in den Straßen der Vorstädte, und namentlich in der Waldstraste von Reitern , vielfach verletzt worden. Wir schärfen daher da- vorstehend gedachte Verbot hierdurch mit dem Bemerken wieder ein, daß zu unserer Kenvtviß kommende iderhandlungeu dagegen unvachsichtlich mit Geldstrafe bi- zu 5 Thaler oder entsprechender Gefängaißstrafe belegt werden. Leipzig, den 21. Mai 1869. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. vr. Fischer, Ref. Bekanntmachung. Die ««entgeltliche Impfung der Schutzpocke« wird allen unbemittelten, in hiesiger Stadt wohnhaften Personen jeden Alter-, namentlich auch schon früher geimpfte« Gewachsenen zur Revaeeination hiermit angeboren und soll dieselbe von Mittwoch den 2V. Mai l. I. RachmittagS 3 Uhr an bi- auf Weitere-jede« Mittwoch von 3 Uhr RachmittagS an im Büffetsaal deS alten Theaters statifiuden. In Berücksichtigung der zur Zeit wieder vorkommenden Fälle von Erkrankungen an Pocken fordern wir da- betheiligte Publicum Anerbie ----- auf, von vorstehendem Leipzig, am 21. Mai 1869. eien recht fleißig Gebrauch zu machen. Der Rat- der Stadt Leipzig. vr. Koch. Jerusalem. Orffentliche Verhandluvgen der Stadtverordneten vom 2. April 1869. (Auf Grund de- Protokoll- bearbeitet und veröffentlicht.) (Schluß des Ausschuß-Berichts.) „Wa- nun die einzelnen Positionen de- Anschlag- betrifft, so hielt e- der Au-schuß zu Pos. 1. Lin 4. Feuerung-Hau- nebst Schornstein, für angemrffe«, daß die Preise für „Mauerziegel" hier. wie in ollen übrigen Positionen, mit 13 Thlr. wesentlich zu hoch aufge-- führt sind. Ferner möchte der Au-schuß bitten, dem Rath« zur Erwägung zu geben, ob nicht die Ausfüh rung nur nne- Schornsteine- in angemessener Größe vor- theilhaft sei. Miarr ist eine solche Ausführung jedenfalls. Pos. 1. wird unter Abstrich von 176 Thlr. mit 13,468 Thlr. iS Agr. 1 Pf. zur Genehmigung empfohlen. Pos. 2. Kohlenschuppeu, schlägt der Au-schuß vor, in Rücksicht auk Pos. 8 die Posten für die AbtrütSgruben 121 Thlr. 13 Ngr., sowie wege» der Mauerziegel 106 - - - in Summa 227 Thlr. 13 Ngr. üptsetzen, anch den Schuppen um die Hälfte, auf 42<> zu verkürzen »uv- dafür ans die Tiefe von 28« zu verbreitern, im klebri gen Hos. r mit 3408 Thlr. 9 Ngr. 6 Pf. zu genehmigen. Pos. O. va« eine-Rei«lg«»g-Hause-. Auf Grund der gemachten Erfahrungen baut man heute die Condensatoren nicht mehr im Freien auf, wo dieselben durch die wechselnde Temperatur zu sehr beeinflußt werden, sondern mau legt dieselben in üverbauten Räumen an, welche durch Anbringen großer Fenster au-reichend ventiliri werden können. Am wenigsten schien dem Ausschüsse die Lage der Condeusa- toren in dem engeivgeschloffenen Hofe de- Reinigung-Hause- an- emeffen. ES scheint daher besser, diese- Hau-, welche- überhaupt ußerst au-gedehnt angelegt ist, ohne den eingeschloffenen Hof ufzuführen und eS um die Breite desselben schmäler zu wachen. Die beiden Räume, um welche dadurch die bebaute Fläche verrin nt wird, werde» theilweise mindesten- gut zu gewinnen sein urch Anordnung dn Apparate auf andere Art. Da- Hau- muß natürlich für die Condensatoren vergrößert werden und dürfte eS sehr thuvlich sein, die projectirten Dampfkessel, welche jetzt inner halb de- Gebäude- liegen, in einem besondneu Kesselhaus« aufzu- stelle«. Der Au-schuß schlägt daher vor, die Pos. unter Voraussetzung der angegebenen Abänderung in der Lage de- Hause- und unter Abstrich von 478 Thlr wegen zu hoch angesetzteu Mauersteinpreises mit 19,457 Thlr. 7 Ngr. 5 Pf. zu genehmigen. Pos. 4. Theerbassi«, empfiehlt der Au-schuß, unter Abstrich von 273 Thlr. wegen zu hohen Mauerstein preise- mit 5941 Thlr. 28 Ngr. 3 Pf. zur Genehmigung. Ebenso ist sehr zu empfehlen, daß da- Theerbasstn in seiner Einrichtung so beschaffen sei und so groß werde, daß sich der Theer völlig von dem Am- mouiakwaffer scheiden kann. da gegenwärtig mit Letzterem eiue große Menge Theer weggeht.
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