Anzeiger. AmlMatl dei Sönizl. BlMgnichts u»d drs MP drr Stadt SeWi- M 14S. Sonnabend den 29. Mai. 18KS. Zur gefälligen Beachtung. Unsere Expedition ist morgen Sonntag den 3«. Mai nun Bormittags bis I,S Uhr geöffnet. L»peSlN«i» Ne« Lvlpnlxer , _ _ ^ Bekanntmachung. Die i» dem Gesetze vom 14. September 1868 §. 20 voraeschriebene LooSziehuug, durch welche für die, am 20. nächste« MouaiS beginnende zweite diesjährige Sitzung deS hiesigen GeschwornengerichtS 30 Hauptgefchworue und IS HülfS- gefchworue zu ernennen sind, soll Donnerstag den 3. Juni d. I. Vormittags um 11 Uhr in öffentlicher Sitzung deS Unterzeichneten Bezirksgericht- stattfinden. Leipzig, den 28. Mai 1869. Das Königliche Bezirksgericht. vr. Rothe. Bekanntmachung. In Zusammenhang und in Folge der neuerdings in einer Cigarrenfabrik deS hiesigen Amtsbezirks vorgekommenen Arbeits einstellung Seiten einer größer« Anzahl Arbeiter sind Versuche gemacht worden, durch Drohungen daS treugebliebene Arbeiterpersonal gleichfalls zur Einstellung der Arbeit zu bewegen. Insbesondere ist in glaubhafter Weise zur Kenntniß deS GerichtSamtS gelaugt, daß ein sogenannte- „Verbot der Arbeit bei gewissen Fabrikherreu" ergangen sei. Diesen Vorgängen gegenüber macht daS Gericht-- amt auf §. 73 de- Gewerbegesetzes vom 15. Octooer 1861 aufmerksam, worin eS heißt: Verabredungen von Arbeitern zu Erzwingung höherer Löhne, kürzerer Arbeitszeit rc. sind für die Theilnehmer nicht verbindlich. Anmaßung von Strafgewalt über die Genossrn, VerrufSerklärungeu und jede Anwendung Physischer oder mora lischer Zwangsmittel gegen Solche, welche Beschlüssen und Verabredungen der obigen Art nicht beitreten wollen, oder von schon gefaßten und getroffenen zurücktreten, werden an jedem Theilnehmer mit Gefängnis bis zu vier Wochen, an den Anstiftern und Anführer» mit Gefangnttz bis zu acht Wochen bestraft — eS sei denn, daß der Thatbestand eine- nach dem Strafgesetzbuch mit Strafe bedrohten Verbrechen- vorliege. Alle Diejenigen, welche diesen Bestimmungen zuwiderhandeln, haben Bestrafung in Gemäßheit der Gesetze, und nach dessen Erfolg, soweit sie nicht im Amtsbezirk heimathSavgehörig sind, Ausweisung zu gewärtigen. Leipzig, am 27. Mai 1869. Königliches GerichtS-Amt I. Litzkendorf. W. Bekanntmachung. Der in der nächsten Zeit zu eröffnenden, vom Waageplatze nach der Berliner Straße führenden neuen Straße haben wir den Namen „BlücherstraHe" und der in derselben befindlichen Parthenbrücke den Namen „Blücherbrücke" beigelegt. Leipzig, am 26. Mai 1869. Der Rath der Stadt Leipzig. Vr. Koch. Schleißner. Bekanntmachung. Am Montage de» 31. d. Mo», beginnt der Umbau der Rofeuthalbrucke, und eS hat während diese- Baue- da- nach der Rosenthalgaffe bestimmte Fuhrwerk seinen Weg durch die Zöllnerstraße zu nehmen. Leipzig, am 27. Mai 1869. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Schleißner. Bekanntmachung. Wir benachrichtigen hierdurch die unberücksichtigt gebliebenen Herren Submittenten, daß die Vergebung der unterm 9. April d. I. zur Submission ausgeschriebene« Schmiede-, Schlosser- und div. Etfenarbeiten für den Reuvau deS JohanniS- ^^ttale- erfolgtest. Der Rath der Stadt Leipzi^^. Leipzig, de» 25. Mai 1869. vr. Koch. Bekanntmachung. Die unter dem 14. April d. I. von u«S ausgeschriebenen Lieferungen von Apparaten, Guß- und Schmiedeeiseutheilen zum ErweürruugSbau der hiesige» Gasanstalt find vergebe». Mai 1869, Leipzig, am 2b. De- RathS Deputation zur Gasanstalt.