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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 23.05.1869
- Erscheinungsdatum
- 1869-05-23
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186905236
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18690523
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18690523
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1869
- Monat1869-05
- Tag1869-05-23
- Monat1869-05
- Jahr1869
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 23.05.1869
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nah Für M. kui ls «.j lall. Ml 'G., ncck, de» me»; de solat d die trau- eide» Hardt r g«- r die :udeu itliche Zuude ndeS« -ereil- Harre, !hade duetn vrse». rtige- ül bei örsen- !g«Ng, be- l, der ußische zurück, rlageu »fühtt m der )endig. j einer jusam- )efavge r ver- Düme) Nacht wurde arüie gen 71 traßeu- kSmaffe le Per lruppe» Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. W 143. Sonntag den 23 Mai. Bekanntmachung. 1869. Durch Z. 16 Puuct 5 de- Gesetze- vom 23. Juni 1868, die Abänderungen mehrerer Bestimmungen de- Gewerbegesetzes vom 15. October 1861 betreffend, ist daS Mandat vom 7. December 1810, die Abstellung verschiedener InnungSgebrechen betreffend, auf gehoben worden. Die nach demselben begründeten Cassen können zwar als freiwillige fortbestehen, haben aber ihre Statuten nach dem Grundsätze der Selbstverwaltung durch Vertreter der Betheiligten uwzugestalten. Da nun nach einer ErläuteruvgSverordnung de- Königlichen Ministerium deS Innern vom 27. Februar laufenden IahreS bei der Bcschlußnahme über die Umwandlung derartiger Lassen in freiwillige, ebenso wie eventuell über ihre Auflösung die Innungen durch ihre verfassungsmäßigen Vertreter in erster Linie zu eoucurrireu haben, so fordern wir die zur Zeit hier bestehenden Innungen auf, binnen vier Wochen und längsten- am 23. Juni 1869 bei ua- Anzeige zu erstatten, ob über Umgestaltung der mandalmäßigen Geselleuverpflegcaffen in andere, auf dem Grundsatz der Selbstverwaltung der Behelligten beruhende, Krankencassen oder Auflösung der ersteren Beschluß gefaßt worden ist, eventuell die Statuten der neuen Cassen zur Prüfung rücksichtlich ihrer Lebensfähigkeit bei unS einzurerchen. Leipzig, am 19. Mai 1869. Der Rath der Stadt Leipzig. Pr. Koch. Jerusalem. Bekanntmachung. Obwohl bereit- unterm 6. Mai 1867 von unS ausdrücklich bekannt gemacht worden ist, daß da- im Innern der Stadt an bea Straßenecken angeschlagene Verbot de- Fahren-, Reiten- und Tragen- von umfangreichen Gegenständen auf den Trottoir- und Fußwegen der öffentlichen Straßen und Plätze selbstverständlich auch für die Vorstädte Gültigkeit hat, so ist diese- Verbot doch »erurding- in den Straßen der Vorstädte, und namentlich in der Waldstraste von Reitern, Dreifach verletzt worden. Wir schärfen daher da- vorstehend gedachte Verbot hierdurch mit dem Bemerken wieder ein, daß zu unserer Kenntniß kommende Zuwiderhandlungen demegen unnachsichtlich mit Geldstrafe bi- zu 5 Thaler oder entsprechender Gefänguißstrafe belegt werden. LeipM, den 21. Mai 1869. Der Rath der Stadt Leipzig. Pr. Koch. Pr. Fischer, Res. Oeffentttche Sitzung der Stadtverordneten, Mittwoch, den 26. Mai e. Abends Uhr im Saale der I. Bürgerschule. Tage-ordnuug: 1) Gutachten de- BauauSschusseS über: a. Arealverkauf an der Zöllnerstraße, d. Anlegung eine- Bassin- mit Fontaine am Rabensteinplatze. e Reparatur de- Ochsenwehres. Bekanntmachung. DaS unbefugte Fischen und Krebsen im Partbefluffe betreffend. Da erstatteter Anzeige zufolge daS Fischen (Angeln) und Krebsen im Panheflusse innerhalb dev Schöneselder und Abtnaundorfer Fluren vielfach von Unbefugten auSgeübt wird, so sieht man sich veranlaßt, darauf aufmerksam zu machen, daß nach H. 7. 17. de- Gesetze- vom 15. October 1868 Jeder, welcher, ohne als Fsschereiberechtigter oder als Pachter oder al- angestellter Fischer zur Aus übung der Fischerei berechtigt zu sein, dieselbe auSüben will, mit einer Fischkarte versehen sein und drestlbe bei Ausübung der Fischerei stet- mit sich führen muß und daß Zuwiderhandlungen hiergegen polizeilich mit Geld oder Gefängniß zu ahnden sind, außerdem aber auch nach Befinden die gesetzlichen Strafen wegen Fischdiebstahls einireten. Die Polizeiorgave sind zur Aufsicht-sührung, nach Befinden Verhaftung der Contravenienien angewiesen. Leipzig, den 19. Mai 1869. Königliches GerichtSamt I. Litzkendorf. Bekanntmachung. Die bei dem hiesigen Leihhause in den Monaten Mai, Juni, Juli und August 1868 versetzten oder erneuerten Pfänder, die weder zur Verfallieit noch bi- jetzt eingelöst wurden, sollen den 1. Juli d. I. und folgende Tage, und mar in den ersten Tagen die in Gold, Silber und Juwelen bestehenden, sodann aber die übrigen im Parterre-Locale deS Leihhauses öffentlich versteigert werden. ES können daher die in genannten Monaten versetzten Pfänder spätesten- den 4. Juni d. I. nur unter Mitentrichtung der tlattion-kosten an 12 Pfennige von jedem Thaler de- DarlehnS eingelöst oder nach Befinden erneuert werden. Do« S Juni d. I. au, au welchem Tage der AuetionS - Catalog geschloffen wird, kann die Ein lösung derselbe» nur unter Mitentrichtuug der AnetionSkosteu an 12 Pfennige von jedem Thaler der ganzen Forderung deS Leihhauses stattfindeu, und zwar nur bis 2S. Juni ». «.» von welchem tage ab AnetionS-Pfänder unwiderruflich weder eingelöst noch prolongirt werden können. Während der Auction selbst, also vom S. Juli d. I. an, hat Niemand mehr da- Recht, die Einlösung solcher Pfänder zu dnlaugen, und können sie daher von den Eigenthümern nur auf dem gewöhnlichen Wege des Erstehen- wieder erlangt werden. Dagegen nimmt da- Geschäft de- EinlöjenS und Versetzen- anderer Pfänder während der Auction in dem gewöhnlichen Locale seive» ungestörten Fortgang. Leipzig, den 8. Mai 1869 Die Deputation für Leihhaus und Spareaffe. Leipziger Lunftvereiu. Herr Pr. M. Jordan hatte die Gefälligkeit, zwei von ihm er- Wrdene Oelgemälde, Arbeiten von Schülerinnen de- Herrn Professor Große in Dre-dev, sür die Ausstellung auf einige Zeit st itkrlafse». E-find: ei» weibliche- Bildniß von Fräulein Wenzel in Dresden und eine Copie nach Tizian (Ori ginal im Dresdner Museum) von Fräulein Brauer in Weimar. — An Kunstblättern sind ausgestellt: Tin großer Stichinschwarzer Kunst von Werner und Sagert, nach dem in der städtischen Sammlung zu Düsseldorf befindlichen Gemälde von A. Tidemand „Andacht der Haugianer". — Eine Anzahl von Photographien
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