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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 24.05.1869
- Erscheinungsdatum
- 1869-05-24
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186905247
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18690524
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18690524
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1869
- Monat1869-05
- Tag1869-05-24
- Monat1869-05
- Jahr1869
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 24.05.1869
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»val-. 14.20 !4.10; — - ^ * Lomb! raatS- merik. kl.95, 35.-, 41°/,; he pr. ver B. Niddl. Mehl l43l/,, rse biß rkt). mauer Preis« Balle» »eite- rubig, iddling Stzpti« ^mra ma 10, Balle» d. Mt. m loco >G.,pr. ..Oadr. ^/s G., . Juni- 000. - ü-Iiuri S. matt, Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. W 144. Montag den 24 Mai Bekanntmachung. 1869. Durch §. 16 Puuct 5 de- Gesetze- vom 23. Juni 1868, die Abänderungen mehrerer Bestimmungen de- Gewerbegesetzes vom i l5. October 1861 betreffend, ist da- Mandat vom 7. December 1810, die Abstellung verschiedener InnungSgebrechen betreffend, auf gehoben worden. Die nach demselben begründeten Tasten können zwar als freiwillige fortbestehen, haben aber ihre Statuten »ach dem Grundsätze der Selbstverwaltung durch Vertreter der Betheiligteu uvzugestalten. Da nun nach einer Erläuterung-Verordnung de« Königlichen Ministerium de- Innern vom 27. Februar laufenden Jahre- bei der Beschlußnahme über die Umwandlung derartiger Lasten in freiwillige, ebenso wie eventuell über ihre Auflösung die Innungen durch ihre verfassungsmäßigen Vertreter in erster j Linie zu coucurrirea haben, so fordern wir die zur Zeit hier bestehenden Innungen auf, binnen vier Wochen und längsten- am 23. Juni 18VS I bei uuS Anzeige zu erstatten, ob über Umgestaltung der mandatmäßigen Geselleuverpflegcaffen in andere, auf dem Grundsatz der Selbstverwaltung der Betheiligteu beruhende, Krankencaffen oder Auflösung der erstereu Beschluß gefaßt worden ist, eventuell die Statuten der neuen Tasten zur Prüfung rückstchtlich ihrer Lebensfähigkeit bei un- eiuzureichen. Leipzig, am 19. Mai 1869. Der Rath der Stadt Leipzig. Ier vr. Koch. Jerusalem. Bekanntmachung. tgesetzte» Schluß- immissar dt, Graf l, Becker, :u sagte, kichStag, Uscheide« ismarck feststrhe, he zwei» !25 Thlr. ceußischer! daß dal rlegt de»! als ei»- ne Com-I eS in der auf de» mit dem icitS nicht »er Corteß , die R» on keine» I Ayala betj rde. gemeldet:! h Nisch P von dem an der Waldstraste gelegenen städtischen Grundbesitze sollen die drei auf dem betreffenden Parzelliruvgsplane mit ßtr. 23. 24. 3S. bezeichneten Bauplätze, nämlich: Nr. 23. von 3200 mEllen neben dem Hausgrundstück Waldstraße Nr. 41., „ 24. „ 3400 „ daneben au der Ecke der Fregestraße, „ 35. „ 4593»/, „ an der gegenüber gelegenen Ecke der Fregestraße vor dem ehemaligen OmnibuSmarstall, av die Meistbietenden versteigert werden. Wir fordern Kauflustige auf Dienstag de« 2S. dieses Monat- Vormittags 11 Uhr sich an RathSstelle einzufinden »ad ihre Gebote zu thun. Die Versteigerung wird pünktlich zur angegebenen Zeit eröffnet und bezüglich jede- einzelnen Bauplatze- geschloffen werden, sobald riv weitere- Gebot darauf nicht mehr erfolgt. Die BersteigerungSbedingungen und der Parzellirung-plau liegen in unserem Bauamte zur Einsicht auS. Leipzig, den 15. Mai 1869. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Schleißner. Bekanntmachung. 15^ kr 15'. Die «»»entgeltliche Impfung der Schntzpocke« wird allen unbemittelten, in hiesiger Stadt wohnhaften Personen jeden Alter-, namentlich auch schon früher geimpfte« Gewachsene« zur Revaeciuatio« hiermit angeboren und soll dieselbe von Mittwoch den 2V. Mai l. I. Nachmittags 3 Uhr an bi- auf Weitere-jede« Mittwoch von 3 Uhr Nachmittags an im Büffetfaal deS alten Theater- stattfinden. In Berücksichtigung der zur Zeit wieder vorkommenden Fälle von Erkrankungen an Pocken fordern wir da- betheiligte Publicum auf, von vorstehendem Anerbieten recht fleißig Gebrauch zu mache«. Leipzig, am 21. Mai 1869. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. K o ch. Jerusalem. Bekanntmachung. Wiederholte Zuwiderhandlungen gegen die über da- Grubeuräumeu und die Düngerabfuhren für unsere Stadt geltenden Be stimmungen veranlassen uns, folgende Anordnungen zu strenger Befolgung eiuzuschärfen: 1 - Da- Räumen der Düngergruben darf schlechterdings nur zur Nachtzeit erfolgen und damit im ganzen Stadt bezirke nicht vor 11 Uhr Abends begonnen werden. 2) Die Abfnhre von Dünger und Jauche ist in der Zeit von Oster« bi- Michaeli- nur bi- früh 7 Uhr, während der übrigen IahreSzeit aber bi- früh 8 Uhr gestatt«, und zwar dergestalt, daß «ach den gesetzten Schluß- stunden innerhalb unsere- Stadtbezirke- kein Wagen mit Dünger oder Jauche mehr betroffen werden darf. UebrigerS ist bei der Abfuhre von Dünger und Jauche jede Straßenverunreiuiguug möglichst zu vermeiden; kommt eine solche aber dennoch vor, dann ist sie durch die Geschirrführer selbst oder auf deren Veranlassen sofort zu beseitigen. 3) Während der Messen ist in der inner« Stadt da- Grubenräumen und die Düngerabfuhre gänzlich uuter- sagt; hiervon ist allein die Abfuhre von Pferde« und anderem Stalldünger ausgenommen; diese kann auch während der Messen in der sud 1) und 2) für die Düngerabfuhre überhaupt gesetzten Zeit erfolgen. 4) Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Anordnungen werden wir mit Geldstrafe bi-zu Fünf Thal er oder entsprechender Gefäuguißstrafe ahnden und wegen zur Bestrafung kommender Fälle nicht nur die betreffenden Hausbesitzer oder deren Stellvertreter, sondern auch die betreffende» Fuhrwerk-besitzer und Geschirrführer zur Verantwortung ziehen. Leipzig, am 19. Mai 1869. Der Rath der Stadt Leipzig. H Z , vr. Koch. vr. Ascher, Res.
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