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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 27.06.1869
- Erscheinungsdatum
- 1869-06-27
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186906272
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18690627
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18690627
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1869
- Monat1869-06
- Tag1869-06-27
- Monat1869-06
- Jahr1869
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 27.06.1869
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SchMn-TluMM Anzeiger. AmMatt diS Könizl. BczirkMichlS md dks AM t«r Stadt Schm. K 178. Sonntag den 27. Juni. Bekanntmachung. 1869. und Das 23. und 24. Stück deS diesjährigen Bundes-Gesetz-BlalteS deS Norddeutschen Bundes sind bei unS eingegangen enden bis zum 13. Juli d. I. auf dem RathhauSsaale zur Einsichtnahme öffentlich auShängen. Dieselben enthalten: Nr. 305. Gesetz, betreffend die Feststellung deS Haushalts-Etats deS Norddeutschen Bundes für daS Jahr 1870. Vom 13. Juni 1869. - 306. Verordnung, betreffend die Feststellung deS EtatS der Militärverwaltung deS Norddeutschen Bundes für da- Icrhr 1870. Vom 13. Juni 1869. - 307. Allerhöchster Erlaß vom 24. Mai 1869, betreffend dir in Gemäßheit deS Gesetzes vom 9. November 1867 genehmigt« Ausgabe von verzinslichen Schätzanweisungen im Betrage von 4,248,900 Thalerv. - 308. Ernennung eines GeneralconfulS deS Norddeutschen Bundes für die Vereinigten Staaten von Mexico und dessen gleichzeitige Beglaubigung als Geschäftsträger deö Norddeutschen Bundes bei der Mexicanischen Regierung. - 309. Die NamenS deS Norddeutschen Bundes erfolgte Ertheilung deS Exequatur an einen Consul der Vereinigten Staaten von Amerika für Hamburg und die zunächst gelegenen GebtetStheile der zum Norddeutschen Bunde gehörigen Staaten. Leipzig, den 25. Juni 1869. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. C«rmti. Bekanntmachung. DaS 10. Stück deS diesjährigen Gesetz- und Verordnungsblattes ist bei unS eingegangen und wird bis zam 13. Juli d. I. ruf dem RathhauSsaale zur Einsichtnahme öffentlich auShängen. Dasselbe enthält: Nr. 44. Verordnung, den Betrieb der Srndsteinbrüche in dem GerichtSamtSbezirke Gottleuba betreffend; vom 20. Mai 1869. - 45. Bekanntmachung, die mit der Königlich Italienischen Regierung wegen gegenseitiger Zulassung von sogenannten anonymen Gesellschaften und anderen Genossenschaftin verabredete Uebereinkunft betreffend; vom 28. Mai 1869. Bekanntmachung, die Anleihe der Stadt Reichenbach betreffend; vom 2. Juni 1869. Decret wegen Bestätigung deS Regulativs für die Sparcasse zu Mylau; vom 4. Juni 1869. Bekanntmachung, die neue Organisation der Staaiseisenbahnverwaltung und die Errichtung einer General» Direction der Königlich Sächsischen StaaiSeisenbahnen rc. betreffend; vom 17. Juni 1869. Decret wegen Bestätigung deS Regulativs für die Sparcasse zu Klingenthal; vom 12. Juni 1869. Der Rath der Stadt Leipzig. Vr. Koch. Cerutti. - 49. Leipzig, den 25. Juni 1869. Bekanntmachung, den Schankcanon betreffend. Am 1. nächsten Monats wird der Schankcanon auf daS Jahr 1869 zahlbar. Die Herren Gast- und Schankwirthe. die mit kchankconcession versehenen Herren Kaufleute und Wein Händler, ingleichen die Herren Conditoren werden hierauf hingewiesen und aufgefordert, den gedachten Canon in der Zeit vom 1. bis IS. Juli dieses Jahres an die Raths-Einnahmeftube abzuführen. Leipzig, den 22. Juni 1869. DeS Raths Finanz-Deputation. Oeffentliche Sitzung der Stadtverordneten Mittwoch den 30. Juni 1869 Abends r/,7 Uhr im Saale der l. Bürgerschule. Tagesordnung: 1) Wahl von vier unbesoldeten Stadträthen. 2) AuSloosung zur Erfüllung deS gesetzlich auSscheidenden DritttheilS der Ersatzmänner. Die Synode und der Grmeindetag. * Leipzig, 26. Juni. Bekanntlich wird künftigen Dienstag den 29. Juni in unserer Stadt, und zwar im Hotel de Pologue, die Synode der Israeliten sowohl Deutschland- als auch außer- demschrr Länder ragen. Wie haben bereit- kurz der zahlreichen Anmeldungen gedacht, welche nicht allein Seitens der Gemeinde vertreter auS den verschiedensten Gegenden, namentlich der nord deutschen Bundesstaaten eingeyangen, sondern auch deS Umstandes, daß die gesammte jüdische Geistlichkeit und Gelehrtenwelt ein auf richtiges Interesse daran genommen. Während nun die Synode einen mehr inneren Charakter annehmea wird, dürfte der mit derselben gleichzeitig statt findende Gemeindetag auch daS all- aemeine Interesse für sich in Anspruch nehmen, da eS gilt, einen Temeivdeverbaud zu schaffen, wie er unter dem Namen Loarä ok veputieL in London, Xllianev israLIite universelle in PariS, Loarä ok velegates ok America Israelites in New-York und als LandeScongreß m Ungarn bereit- besteht. — Die Sitzungen diese- Gemeindetage- werden, da die Synode, wie schon erwähnt, Vor mittag- staitfindet, jedrSmal die Abendstunden in Anspruch nehmen und e- wird dem Gemeindetage eine Vorlage für den Entwurf zu den Satzungen de- zu begründende« GemeindeverbavdeS für die 9-raeltten Deutschland-, oder gleichsam eine Unterlage für die Berathuvgen deS GemeindetageS gemacht werden. Nach dieser Vorlage oder Unterlage ist der Zweck de- Gemeindeverbandes dahin gerichtet, dte Gesammtheit der Iudenheit ohne Rücksicht auf irgend eine mehr oder weniger streng coufessionelle Richtung zu gemeinsamen Zielpuncten möglichst zu einigen, daS Bewußtsein der Zusammengehörigkeit zu kräftigen und zu nähren, ihre In stitute zur Erhaltung und zur Ehr-: der angestammten Religion dec Väter zu pflegen und durch gegenseitige- Beispiel und Aus tausch der Erfahrungen zu heben und stetig zu verbefferü, die GlaubenStreue bei Einzelnen oder Gesamwtheiten zu fördern und zu unterstützen und soweit nöthig und möglich zu schützen, hervor ragende Verdienste um da- Iudenthum anzuerkennen, möglichst zu belohnen und den Kampf für dasselbe, wo eö unberechtigt angegriffen werden sollte, mit Muth, Kraft und Ausdauer aller Orten und bei jeder Veranlassung aufzuuehmen. Au dieser Aufgabe mitzuwirken sind berufe» alle Gemeinden Deutschland- als solche, wie alle ISraeliten Deutschland- ins besondere, ohne Unterschied de- Alter- und Geschlecht-, ebenso die Vereinigung zu Zweigverbändeu in den einzelnen Gemeinden, Kreisen und Staaten. Die Organe de- Verband«- sollen sein n. der Gemeindetag als gesetzgebende Körperschaft, d. der Gesammt- vorstaud al- leitende Körperschaft und e. der Vorort als voll ziehend« Körperschaft. Der Gemeindetag soll die höchste und
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