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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 03.07.1869
- Erscheinungsdatum
- 1869-07-03
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186907035
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18690703
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18690703
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1869
- Monat1869-07
- Tag1869-07-03
- Monat1869-07
- Jahr1869
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 03.07.1869
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Anzeiger. AM«» dii KimzI. BezirkSgaichl« md dc» RaW dir Stadt Schjiz. W 181. Sonnabend den 3. Juli. 18k». Zur gefälligen Beachtung. Unsere Erpediiion ist morgen Sonntag den 4. Juli nur Bormittags bis 'Uhr geöffnet. L!xpe<U1I«i» I elp«lxer V»x«KI»K«8 «itv°m-ld md 0-k-m»md°nBich,ua,. > Unter vorstehendem Titel hat kürzlich der bekannte Borkämpfer kirchlicher Michen Richtung I)r. Urenkel in Dresden eure sticht, welche trotz ihres scheinbar wenig anziehenden einer freien Schrift veröffent Gegenstandes nicht verfehlen wird, jeden denkenden ^aien — von den Theologen will ich als Laie nichts sagen — in ungewöhnlichem Grade zu fesseln. Für Leipzig hat die Schrift ein besonderes Interesse dadurch, daß sie sich als Sendschreiben an einen hochgeachteten Vertreter der freieren Theologie in unserer Stadt richtet. Bekanntlich war die siegreiche Agitation gegen den Religionseid derjenigen Lehrer, welche keinen Religionsunterricht zu erstellen haben, durch ein kleines Schriftchen desselben Verfassers eiugeleitet worden.! Diesem hatte vr. Fr icke in der „Allgemeinen Kirchenzeitung" eine zwar wohlwollende, aber doch ablehnende Besprechung gewidmet; er hatte dabei zugleich den Religionseid der Geistlichen — die eid liche Verpflichtung auf die ungeäuderte Augsburgische Konfession und die übrigen symbolischen Schriften — gegen die Folgerungen, welche vr. Krenkel's Sätze nahe legten, zu vertheidigen verflicht. Hiervon nun nimmt Letzterer Anlaß, sich mit seinen Erörterungen über den Religionseid der Geistlichen an den genannten Theologen zu wenden, mit dem, seiner wesentlichen Richtung nach, er sich auf gleichem Boden stehend weiß, und den er dringend mahnt, seine lutherische Theologie mit seiner echt protestantischen Amts führung in Einklang zu bringen. „Kann es wohl", ruft er ihm, an einen bekannten Vorfall anknüpfend, zu, „einen ärgeren Ver stoß nicht nur gegen die Form, sondern auch gegen die Substanz des lutherischen Bekenntnisses geben, als die Tl-at, durch welche Sie sich alle wahren Protestanten unseres Landes zu aufrichtigem Danke verpflichtet haben, die Zulassung unserer Mitchristen zum Altar Ihrer Kirche? Als diese That, neben der jede rein theoretische Ketzerei völlig verschwindet, Ihnen die heftigsten Angriffe der Bekennt- nißeiferer eintrug, durste man hoffen, von Ihnen eine protestantische Verantwortung auf die lutherische Anklage zu hören: „„Was ich gethan, das habe ich gethan als Dolmetscher der Gesinnung eines protestantischen Volkes, das von confessionellem Hader längst nichts mehr weiß. Ich habe es gethan in Vollmacht des Evange liums, dessen Lebensfülle nicht in dem Buchstaben der Bekennt nisse und Kirchenordnungen des 16. Jahrhunderts beschlossen ist. Wie sich Luther einst wider die Schrift auf Christum berufen wollte, so berufe ich mich auf Christi Geist, der auch in der Menschheit unserer Tage sein Werk treibt und ihr in immer reicherein Maaße zu der Erkenntniß verhelfen bat, daß der Segen des Liebesmahls nicht an den Formeln Luther s und Calvin's hängt. Vor dem Richterstuhl der symbolischen Bücher und des auf sie gegründeten Lutherthums habe ich eine Todsünde begangen, aber in dem Be wußtsein, als Jünger Christi und als evangelischer Protestant ge handelt zu haben, und gerechtfertigt durch das Zeugniß meines Gewissens, erwarte ich getrosten Muthes Den, der mich zur Rechen schaft ziehen tmrd."" — So ungefähr, nur noch kräftiger und eindringlicher, dachte ich mir, würden Sie sprechen, und Ihr erstes kurzes Wort im ^Leipziger Tageblatte" bestärkte mich in der Hoff nung,- daß Sie diesen Ton, der in lausend Herzen eines freudigen Widerhalls sicher war, zur rechten Zeit treffen würden. Um so hittern wurde ich durch Ihre späteren Kundgebungen enttäuscht. Entrüstung über den Ihnen vom Gegner gemachten Vorwurf der Pflichtverletzung, diesen wunderlichen Eifer in der Ehrenrettung von Regierungen, welche sich doch selbst vertheidigen können, wenn sie ein Bedürfnis; dazu fühlen, dieses eifersüchtige Pochen auf Ihre „lutherische Entschiedenheit" und Ihr „historisches und lebendiges Lutherthuin" — wahrlich man musi zuletzt schon zufrieden sein, daß neben dein allen noch die Berufung auf das Gewissen ein wie immer bescheidenes Plätzchen in Ihrer Erwiderung gefunden hat." Der Verfasser weist nach, daß v. Zez schwitz von seinem Standpuncte aus weit consequenter ist. „Gegenüber den Refor- mirten ist dem bekenntnißtreuen Lutheraner durch die Concordien- formel die Pflicht des Auöschließens und Verdammend auferlegt. Daß Sie diese Pflicht verletzt haben, ist sonnenklar, mag man nun hierin eine unsühnbare Schuld oder ein dankenswerthes Verdienst erblicken." Ich habe hier eine Stelle aus den letzten Seiten des Send schreibens herausgegriffen. Die vorhergehenden gründlichen Aus führungen, in welchen I)r. Krenkel alle die vielfachen Versuche, den Religionseid, dieses Erzeugniß des blinden Calvinistenhasses, zu retten, dem scharfen Messer seiner Kritik unterwirft, lassen sich nicht in der Kürze wiedergeben, die der Raum mir auferlegt. Auch wo der Stoff trocken ist, wird inan an der unerbittlichen Logik, die nirgend ein Schlupfloch läßt, an der elastischen Ruhe der Be weisführung, trotz aller freudigen Siegesgewißheit, an dein tiefen sittlichen Ernst, der den Leser auf jeder Seite wohlthuend anwcht, hohen Genuß finden. Es hat mich auf mehr als einer Seite an Lesting'sche Polemik gemahnt. Der Verfasser zeigt, daß die Bekenntnisse des 16. Jahrhunderts, welche die zweideutige Ehre genießen, weit mehr gerühmt als ge kannt ru werden, ' mit der modernen Weltanschauung zu einem guten Theile in unlösbarem Widerspruche stehen; daß es „keinen rechtgläubigen Prediger im Sinne von 1580 mehr gibt." Er be ruft sich dafür auf einen Zeugen, den die Gegner schwerlich wer den verwerfen können, der das „heilige Bekenntniß" so hoch stellt wie nur irgend einer und „gegenwärtig noch als unerschütterte Säule symbolischer Rechtgläubigkeit dasteht", auf Ablfeld. Er durchblättert dessen Katechtsmuspredigten, und „vor seinem über raschten Auge zieht ein Schwarm von Ketzereien vorüber, deren geringste ihrem Urheber bei der Visitation von 1592 sein Amt gekostet haben würde." In einer 7 Seiten langen Blumenlese stellt er eine Reihe Thesen aus den symbolischen Schriften und die entsprechenden Ahlfeld'schen Antithesen neben einander — der Leser kann sich selbst überzeugen, daß diese das stricte Gegentheil von -en bei aller An- jenen enthalten. „Wenn aber unsere Orthodoxen ftrengung selbst auf der Kanzel cs nicht mehr ermöglichen, bekennt- nißmäßig zu lehren, und doch nach dem früher Erörterten die Be rechtigung zum kirchlichen Lehramt an diese Bedingung geknüpft ist, so fragt sich, was geschehen soll, um den bedenklichen Zwiespalt zwischen der Wirklichkeit und den Forderungen des Kirchenrechts anSzugleichen." Rach einer sorgfältigen Musterung aller Auswege der soge- ittelungstheologie kommt der Verfaff nannten dem
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