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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 09.07.1869
- Erscheinungsdatum
- 1869-07-09
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186907098
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18690709
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18690709
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1869
- Monat1869-07
- Tag1869-07-09
- Monat1869-07
- Jahr1869
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 09.07.1869
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AMMatt des KömzI. BqiMgaichlk md dlS AoID dcr Stadt LchM. W IS». Freitag den 9. Juli. 1869. Bekanntmachung. Nach §. 16 Absatz 1 des Gesetzes vom 23. Juni 1868, die Abänderungen mehrerer Bestimmungen des Gewerbegesetzes vom 15 October 1861 betreffend, sind Gesellen, Gehülfen und Fabrikarbeiter verpflichtet, zu einer Caffe Beitrage zu zahlen, deren Zweck die Unterstützung in ErkrankuugSfällen, sowie die Bestreitung von Beerdigungs rosten ist, und wird dieser Verpflichtung durch den Nachweis der Betheiligung bei irgend einer der zur Erreichung der bezeichnten Zwecke bestehenden Cassen genügt, welche den allgemeinen Voraussetzungen der Sicherheit nach Einrichtung und Milgliederzahl entspricht. Da nun nach der Erläuterungsverordnung dcS Königlichen Ministerium des Innern vom 27. Februar 1869 diese Bestimmungen auch auf das weibliche Arbeitspersonal Anwendung erleiden, so veranlassen wir das gesarnrnte gewerbliche Hülss personal ohne Unterschied des Geschlechts hierdurch, einer den obigen Erfordernissen entsprechenden Casfe, soweit dies nicht bereits geschehen ist, bei 5 Thlr. Geld- oder entsprechender Gefangnißstrafe beizutreten, indem wir den jetzt in Arbeit Stehenden dazu eine vierwöchentliche Frist von Veröffentlichung dieser Bekanntmachung an, den künftig in Arbeit Tretenden aber eine solche von acht Tagen vom Arbeitsantritt gerechnet einräumen. Zugleich werden sämmtliche Arbeitgeber und insbesondere die Obermeister der Innungen hiermit ausgefordert, das Arbeitspersonal Vorstehendem entsprechend anzuweisen. Der Math der Stadt Leipzig. Leipzig, am 5. Juli 1869. vr. Koch. Jerusalem. Bekanntmachung. Der hiesige Bürger Herr Johann Gottfried Appelt beabsichtigt, in dem auf der Brandvorwerkstraße hier unter 9tr. 4i, Abtheilung 6 des Brandcatafters gelegenen Grundstücke eine Rauchwaarenfärberei zu errichten. Wir fordern Jedermann hierdurch auf, etwaige Einwendungen dagegen innerhalb einer für alle, nicht auf Privatrechtstiteln beruhenden Einsprüche präclusiven Frist von vier Wochen, vom Tage der Insertion dieser Bekanntmachung an gerechnet, bei uns anzubringen. Der Rath der Stadt Leipzig. "^ . ^ . ^erusaler Leipzig, den 6. Juli 1869. vr. Koch. Jerusalem. Bekanntmachung. Herrn Hugo Carl Friedrich Sachse hier ist von uns am heutigen Tage Concession zur gewerbsmäßigen Abhaltung von Auktionen erlheilt worden und bringen wir dies hierdurch zur öffentlichen Keuntniß. Leipzig, am 6. Juli 1869. Der Rath der Stadt Leipzig. Vr. Koch. Jerusalem. Oeffentliche Verhandlungen der Stadtverordneten vom 26. Mai 1869. (Auf Grund des Protokolls bearbeitet und veröffentlicht.) Mit dem Vortrage aus der Registrande eröffnete der Vorsteher Adv. Anschütz die heutige Sitzung und brachte zunächst da-Dank schreiben des Herrn Adv. Langbein zur Kenntmß, welches derselbe aus den ihm zum 20. Mai, dem Tage seiner Jubelfeier als Vor steher der Stadtverordneten zu Wurzen während eines Zeitraumes von 25 Jahren dargebrachten Glückwunsch übersendet. Zu dem Rathsbeschlusse, für einen Theil der Rathhausfenster bewegliche Jalousien mit einem Aufwande von 317 Thlr. Herstellen zu lassen, wurde einstimmig Zustimmung ertheilt. Ferner schreibt der Rath : „Sie haben zu dem mit Herrn vr. Friederici abgeschlossenen Vergleiche Zustimmung ertheilt, jedoch beantragt, daß für Her stellung der Straße (zwischen der Dorotheenstraße und Lurgenfteins Garten) ein längerer Zeitraum festgesetzt werde. Wir sind des halb mit Herrn vr. Fnederici anderweit in Verhandlung getreten und verfehlen nicht, Ihnen mitzutheilen, daß derselbe sich damit einverstanden erklärt hat, daß die fragliche Frist um 5 Jahre ver längert, demnach bis Ende des Jahres 1883 erstreckt werde." Hierbei bewendet es. ' V . An Stelle des pens. Oberlehrers Herrn Hapatzky soll als 14. ständiger Lehrer der Realschule Herr Finnin Denervaud an gestellt werden, und wird das Collegium in nächster nicht öffent licher Sitzung über das ihm verfassungsmäßig zustehende Wtder- spruchsrecht sich erklären, ebenso üver Anstellung des Herrn Adv. Montz Francke in Plauen als Rathsreferendar, und des Herrn Goldarbeiter C. Ferd. Schulze als Taxator für Gold, Silber und Juwelen beim hiesigen Lechhause, sowie Uber das Aufrücken des 8. Expedienten denn Leihhause Herrn F. C. Waser HM Expe dienten daselbst. Der Rath schreibt bezüglich der Museumsbauabrechnung, daß er Bericht an dle k. Kreisvirection zu erstatten beschlossen habe, und führt in dem Schreiben an: „Wlr vermögen freilich zur Rechtfertigung unseres Verfahrens kaum noch etwas Neues anzuführen; allein nachdem Sie uns die esammte Anschlagssumme „zur Vollendung des Baues in allen einen Theilen zur freien Verfügung" ohne jegliche Beschrän kung gestellt haben, nachdem Sie ferner nirgends angezweifelt haben, daß die von uns an die Herren Zeisig und Bauer ge währten Extrahonorare von zusammen 400 Thlr. für diesen uns vorgezeichneten Zweck der Vollendung des Baues.in allen seinen Thenen verausgabt worden, und nachdem Sie endlich durch Ihr Erbieten, auf unser Ersuchen nachträglich Ihre Zustimmung er- theilen zu wollen, sehr bestimmt, wenn auch nur indirect, zu erkennen gegeben haben, daß diese Ausgabe keine unangemessene gewesen ser, so nrüssen wir unsererseits auf der gefaßten Ueber- zeuaung beharren, daß eS weiterer Gründe nicht bedürfe, um die Justification jener Abrechnung Ihrer Seits zur Genüge zu recht- fertigen. Fügen wir noch hinzu, daß jeder Bauanschlag und so auch der für daS Museum eine Position „Insgemein" enthält und daß diese Position zur Deckung derartiger Extraausgaben, die sich vorher im Anschläge nicht specisiciren lassen, dient und dielten soll, so wissen wir in der That nicht, wie die Herren Stadtver ordneten, ohne in Jnconseq uenzen zu gerathen, es begründen wollen, daß Sie ausnahmsweise bet diesem Baue gerade diese Ausgabepost zur besonderen Verwilligung herausheben, denn mit gleichem Rechte würden beim MuseumSbaue sowohl wie bei jedem anderen Baue noch viele Ausgabeposten, die Sie stets, als in die allgemeine Bewilligung fallend, unbeanstandet gelassen haben, sich zu dem gleichen Verfahren qualificiren. Sie werden aber selbst leicht ermessen, daß bei solcher bisher von Ihnen niemals bean spruchter Ausdehnung JhreS Bewilligungsrechts die Verwaltung völlig lahm gelegt werden würde und die Ausführung eines Baue- so, wie es die Interessen der öffentliches: Verwaltung im Bezug löglichst schnelle und tüchtige Vollendung erheischen, geradezu zlH wLre. Und weüüSie glauben, Ihre Weigerung durch
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