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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 12.07.1869
- Erscheinungsdatum
- 1869-07-12
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186907124
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18690712
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18690712
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1869
- Monat1869-07
- Tag1869-07-12
- Monat1869-07
- Jahr1869
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 12.07.1869
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und Tageblatt Anzeiger. WMatt der Kömgl. BlMzmchli und dks Achs drr SIM Schzig. M 1SZ. Montag den 12. Juli. Bekanntmachung. Für die nächste Session des Bundesralhes wird die Vorlegung eines Gesetzentwurfs Uber Kranken-, Hülfs- und Begräbnißcassen für Gesellen, Gewerbsgehülfen und Fabrikarbeiter beabsichtigt. Für diesen Zweck ist eine Uebersicht über den Stand der bestehenden derartigen (Lassen in den einzelnen Bundesstaaten am Ende deS IahreS 1868 zusammenzufteüen. Der Anordnung der Königlichen KreiSdirection gemäß werden die Vorstände sämmtlicher hier bestehender derartiger (Lassen hierdurch angewiesen, über die Gesammtzahl ihrer Cassenmitglieder im Jahre 1868, über die Höhe her in diesem Jahre gezahlten Beiträge der Arbeitgeber und der Arbeiter, über die in demselben Jahre gezahlten Unterstützungsgelder und Verwaltungskosten, sowie über den Vermögensbestand am Jahresschluss^ möglichst genaue und vollständige schriftliche Anzeigen bis zum 31. Juli laufenden Jahres unS einzureichen. Nichtbefolgung diese' Anweisung zieht eine Geldstrafe von fünf Thalern nach sich. Der Rath der Stadt Leipzig. Leipzig, am 5. Juli 1869. vr. Koch. Jerusalem. Bekanntmachung. Diejenigen Grundstücksbesitzer, welche einen Beischleusten-Canon an die Stadtcaffe zu zahlen haben und damit pr. Termin JohanniS 1868 im Rückstände geblieben sind, werden zu dessen sofortiger Berichtigung aufgefordert. " ^ - - —- —° — ^ ^ ^ Leipzig, den 10. Juli 1869. DeS Raths Finanz-Deputation. Bekanntmachung. im Convictorio Leipzig,'den 8. Juli 1869. CultuS und öffentlichen Unterrichts vom 26. August 1848 von l, 2) deS Reef'schen, 3) deS Harnmer'schen stiftungs- bgehalten werden und werden diejenigen Studirenden, welche sich rufgefordert, sich am gedachten Tage Nachmittags 4 Uhr im Die Ephoren der Königlichen Stipendiaten. z Oeffentliche Verhandlungen der Stadtverordneten zu Leipzig vom 2. Juni 1868. (Auf Grund des Protokolls bearbeitet und veröffentlicht.) Aus der Registrande theilte Vorsteher Adv. An schütz mit, daß nach einem Schreiben des Raths Herr Rechtscandidat Uhlworm zum Rathsreferendar berufen worden sei und in nächster nicht öffentlicher Sitzung über das Widerspruchsrecht der Stadtverord neten darüber Beschluß gefaßt werden solle. Zur Tagesordnung übergebend, berichtete Herr Vicevorsteher Adv. vr. ßieorgi über die Stadtcassenrechnung pr. 1867. Der Ausschuß zum städtischen Finanzwesen hatte in 7 Sitzungen die selbe einer sorgfältigen Prüfung unterzogen und dabei Folgendes zu bemerken gefunden: Zu Conto 2, Polizeiamt, wurde bemerkt, daß für 467 Thlr. Gas und für 220 Thlr. Rüböl verbraucht worden seien, und dem Collegium empfohlen, dem Rathe zur Erwägung anheimzugeben, ob nicht eine Abminderung des Beleuchtungsaufwandes möglich sei. Zu Conto 8, Milde Anstalten und Beitrage nicht städtische Anstalten und Reliaionsgemeinden, war der Ausschuß der Meinung, daß die Differenz der Lebens- uÄd nachgewiesen tuugen stattgefunden haben: Budget. Rechnung Ueberschreitung Beköstigungsaufwand 20530 ^ 30845 -qss 10315 «p, Arznei- und Curbedürfnisse 4000 - 6846 - 2846 Brenn-u. Beleuchtungsmaterial 4430 - 5705 - 1275 -, Gerätschaften 2800 - 4843.- 2043 -, Bau- und Reparaturkosten 700 - 1659 - 959 -, zusammen 17438^ hatte empfohlen, die Justification der Positionen pital". Bei Conto 11, Brücken, Stege, Ufer, beschloß der Aus schuß, beim Collegium zu beantragen, „dasselbe wolle dem Rathe erklären, daß bei der Höhe der Ueberschreitung des Budgetanschlags der Flußraumung (um ca. 1520 Thlr.) die Einholung einer be sonderen Nachverwilligung angemessen gewesen sein würde." Am Conto 12 (Wohlfahrtspolizei) sind 309 Thlr. 17 Ngr. 5 Pf. für Herstellung einer Ufermauer aufaeführt und soll das Collegium den Rath um nähere Auskunft über die Be- wandtniß dieser Post, namentlich auch über den Grund, warum dieselbe als wohlfahrtspolizeiliche Ausgabe behandelt sei, ersuchen. Am Conto 32, Häuser, finden sich für Desinfection der Aborte 2016 Thlr. 16 Ngr. 8 Pf. ausgeworfen. Es wird des halb der Rath um nähere Auskunft wegen der außerordentlich hohen Kosten für Desinse !Ael seien schuß, daß die Kosten des Wollmarktes bedeutend und den Anschlag überschritten hätten, während die Deckungsmittel unter der Anschlagssumme geblieben seien. Das Collegium wolle beim Rathe beantragen, ihm nähere Auskunft wegen dieser Ueber schreitung zu ertheilen. Im Conto 44, Verschiedenes, wird der Zuschuß an die (Lasse der Stadt-Bioliothek mit 554 Thlr. aufgeführt, während die Specialrechnung einen Zuschuß von 744 Thlr. 7 Ngr. 3 Pf. auf- ' — - - "" auf das Der Ausschuß Z fKc uschuß für GeorgeuhauS" und „dergl. für Jacobshospit . - so' luß der einzelnen Special-Rechnungen mit dem der Stadt- cassen-Rechnungen in Einklang zu bringen. Bezüglich der für Provision, Spesen rc. von verkauften Effecten berechneten 283 Thlr. 27 Ngr. 3 Pf. wird der Rath um nähere Auskunft über diese Post, namentlich zur Beurtheilung der Frage, ob diese Ausgabe der Betriebscasse oder dem Stammvermögen zur Last falle, zu ersuchen sein. Unter den Deckungsmitteln finden sich bez. 1081 Thlr. 23 Ngr. 9 Pf. und 111 Thlr. 6 Ngr. 6 Pf. der Stadtgemeinde zugefallenes Vermögen von aufgelösten Krankencassen. Der Ausschuß schlägt vor, beim Rathe zu beantragen, diese Gelder der Stiftungsbuchhalterei zur besonderen Verwaltung in Gemäßheit tz. 94 de» GeiverbeaesetzeS zu überweisen. 9m Uebrigen schlägt der Ausschuß vor, die Justification der
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