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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 14.07.1869
- Erscheinungsdatum
- 1869-07-14
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186907140
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18690714
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18690714
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1869
- Monat1869-07
- Tag1869-07-14
- Monat1869-07
- Jahr1869
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 14.07.1869
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Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. M 195. Mittwoch den 14. Juli. 1869. Bekanntmachung. Das 28. Stück des diesjährigen Bundes-Gesetzblattes des Norddeutschen Bundes ist bei uns eingegangen und wird bis zum dies. Mon. auf dem Rathhaussaale zur Einsichtnahme öffentlich aushängen. Dasselbe enthält: Nr. 318. Gesetz, betreffend die Feststellung eines Nachtrages zum Haushalts-Etat des Norddeutschen Bundes für das Jahr 1870; vom 29. Juni 1869. - 319. Gesetz, betreffend die Gleichberechtigung der Eonfessionen in bürgerlicher und staatsbürgerlicher Beziehung; vom 3. Juli 1869. - 320. Uebereinkunft zwischen dem Norddeutschen Bunde und Italien wegen gegenseitigen Schutzes der Rechte an literarischen Erzeugnissen und Werken der Kunst; vom 12. Mai 1869; - 321/2. Die Namens des 'Norddeutschen Bundes erfolgte Ertheilung des Exequatur an Consuln der Bereinigten Staaten von Amerika für Bremen und Altona und die zunächst gelegenen Gebietstheile der zum 'Norddeutschen Bunde gehörigen Staaten. Leipzig, den 12. Juli 1869. Der Rath der Stadt Leipzig. Cerutti. vr. Koch. Bekanntmachung. Die unentgeltliche Impfung der Schutzpocken wird allen unbemittelten, in hiesiger Stadt wohnhaften Personen jeden Alters, namentlich auch schon früher geimpften Erwachsenen ru Revaccination hiermit angeboten und soll dieselbe von Mittwoch den 2 iS. Mai l. I. Rach mit tags r Uhr an bis auf Weiteres jeden Mittwoch von U Uhr Rachmittags an im Vuffetfaal des alten Theaters stattfinden. In Berücksichtigung der zur Zeit wieder vorkommenden Fälle von Erkrankungen an Pocken fordern wir das bctheiligte Publicum auf, von vorstehendem Anerbieten recht fleißig Gebrauch zu machen. Leipzig«, den 21. Mai 1869. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. K o ch. Jerusalem. Bekanntmachung. Diejenigen Grundstücksbesitzer, welche einen Beischleusten-Canon an die Stadtcasse zu zahlen haben und damit pr. Termin Johannis I8EM im Rückstände geblieben sind, werden zu dessen sofortiger Berichtigung aufgesordert. Leipzig, den 10. Juli 1869. Des Raths Finanz-Deputation. Beleuchtung brennender Zeitfrazen. i. Wer über die Auffassung und Behandlung gewisser Zeitfragen nicht bisweilen seine Geduld verliert, der hat überhaupt keine zu verlieren. Wie oft wird das Wesen einer solchen Frage nur halb erfaßt, wie oft vermengt man die eine Reform-Frage mit der andern! Und an die nothwendigen Consequenzen, die aus einer Reform hervorgehen, wie wenige denken daran! Es kann also sicher nichts schaden, wenn wir in diesen Blättern einmal auf die Gegenstände näher eingehen, welche die Gemüther ganz besonders beschäftigen. Zu diesen rechne ich unter Anderm die Frage: Con fessionelle Schulen oder confessionslose Schulen? Da nimmt man nun gleich den Mund voll, und es heißt: „ Weg mit allem Confessioncllen aus der Schule, hinaus mit dem Religionsunterricht; die neue, zeitgemäße Schule will und soll damit nichts mehr zu schaffen haben, das ist Sache der Geistlich keit ! Schule und Kirche müssen vollständig von einander getrennt werden; sie müssen gar nichts Gemeinschaftliches mehr haben I" Das klingt nun in den Ohren mancher Leute ganz schön, und wer ihnen etwas Anderes sagt, der kann auf ihren Zorn rechnen. Ich werde mich also wohl hüten mit Behauptungen zu kommen, ich werde bloß fragen; mögen sich die Leser diese Fragen beantworten! Ist es denn überhaupt möglich, das Confessionelle (ich verstehe darunter das ganze Gebäude der christlichen Lehre) ganz aus der Schule hinausruweisen? Wird denn nicht in der Smgeftunde in Chorälen, Liedern noch ConfessionelleS bleiben? Soll das auch hinausgeworfen werden, sollen die Kinder blos Hopp! Hopp! singen ? Wird nicht in der Schule vor und nach der Arbeit ein kurzes Gebet gesprochen werden, oder will die neue Schule diesen ein fachen Act der Weihe auch streichen? (Daß dieses Gebet ja un- confessionell sein könne, wird Niemand behaupten; denn so wie wir uns mit Gott beschäftigen, haben wir es mit dem Glauben und mit dem Consessionellen zu thun.) Werden in der Schule nicht nach wie vor Feierlichkeiten stattfinden, wobei das Confessionelle auch eine kleine Rolle spielen wird, oder will die neue Schule alle Festlichkeiten als veraltete Gebräuche von sich weisen? „Das thut nichts", sagen die Gegner des jetzigen Religiocks- unterrichts, „wenn auch etwas ConfessionelleS da und dort noch klebt; ist doch die Schule den Religions unterricht los!" Wer will denn aber so gern den Religions unterricht heraus haben? Sind's nicht Die, welche nie solchen ertheilt haben, oder denen er sauer wird, weil sie ihn nicht kind lich und aus warmen Herzen zu ertheilen wissen? Hält nicht noch heute jeder Lehrer, auch der freisinnigste, den Religionsunter richt für ein herrliches Erziehungsmittel; würde nicht mancher sehr- ernstlich protestiren, wenn man ihm die Krone eines Religions lehrers nehmen wollte? Verleiht nicht der Religionsunterricht der Schule eine Glorie, welche ihr der ärgste Feind lassen muß? (Daß hier nicht etwa Jemand auf schlechten Religionsunterricht hiuwcist, der für die Schule in das Gegenthcil von Glorie um schlägt, ist wohl vorausrusetzen.) Soll nicht die Schule die Ge- hülfin des Elternhauses sein, welches seine Kinder frühzeitig mit Gott bekannt macht, zu ihm beten, ihm danken lehrt? Darf sie die religiöse Erziehung, die das Haus, wenn es nicht ganz mate riell gesinnt ist, bereits angefangen hat, unterbrechen und ver nachlässigen ? „DieSchule hat für das Leben vorzubereiten und hat ihren Unterricht darnach einrurichten!" so donnern die Gegner auf's Neue gegen uns los. Wir fragen: Hat sie dann nicht auch auf das kirchliche Leben vorzubereiten, welches doch ein Zweig des Menschenlebens ist? Muß sie nicht z. B. ihre Kinder über die Feste, welche die Kirche feiert, aufklären, damit sie nicht weihe los und kalt dieselben durchleben? Muß sie nicht das Kind so erziehen, daß es fähig ist, als Glied einer Kirche aufrutreten? „Diese Vorbereitung für das kirchliche Leben mag der Geistliche übernehmen!" Schön! Soll er den Unter richt vielleicht in seinem Locale geben? Hat er Raum für die
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