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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 25.07.1869
- Erscheinungsdatum
- 1869-07-25
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186907259
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18690725
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18690725
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1869
- Monat1869-07
- Tag1869-07-25
- Monat1869-07
- Jahr1869
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 25.07.1869
- Autor
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Anzeiger. » Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. W 206. Sonntag den 25. Juli. 1869. Aufforderung an die Versender, von der undeelarirten Verpackung von Geld in Briefe re. Abstand zu nehmen. Zur Uebermittelung von Geld durch die Post, unter Garantie, bietet sich die Versendung de- declarirten WerthbetrageS in Briefen und Packeten, oder die Anwendung des Verfahrens der Post-Anweisung dar. — Bei der Versendung von Geld in Briefen oder Packeten, unter Angabe des Werthbetrages, wird, außer dem tarif mäßigen, nach Entfernungsftufen und resp. nach dem Gewichte zu berechnenden Fahrpost-Porto eine Assecurranz-Gebühr für den declarirten Werth erhoben. Dieselbe beträgt bei Sendungen, welche nach Orten des Norddeutschen Postbezirks, sowie nach Süd deutschland oder Oesterreich gerichtet sind, unter und bis 50 Thlr. über 50 bis 100 Thlr. ür Entfernungen bis 15 Meilen .... V, Sgr. 1 Sgr. ür Entfernungen über 15 bis 50 Meilen . 1 - 2 - für größere Entfernungen 2 - 3 - Zum Zwecke der Uebermittelung der zahlreichen kleinen Zahlungen ist das Verfahren der Post-Anweisung wegen der größeren Einfachheit vorzugsweise zu empfehlen. Dasselbe ist gegenwanig innerhalb deS Gesammtgebiets des Norddeutschen Postbezirkö, im Verkehre mit Bayern, Württemberg, Baden und Luxemburg, sowie im Verkehre mit Dänemark, den Niederlanden, Norwegen, Schweden, der Schweiz und den Vereinigten Staaten von Nord-Amerika zulässig. Die Gebühr für die Vermittelung der Zahlung mittelst Post-Anweisung nach Orten, welche im Norddeutschen Postbezirke, in Süddeutschland oder in Luxemburg belegen sind, beträgt: bis 25 Thlr. überhaupt . . .' 2 Sgr. über 25 Thlr. bis 50 Thlr. überhaupt . . 4 - Beim Gebrauche einer Post-Anweisung wird das zeitraubende und mühsame Verpacken des Geldes, die Anwendung eines Couverts und die fünfmalige Versiegelung völlig erspart. Auch bietet das Verfahren der Post-Anweisung den Vortheil, daß zwischen dem Absender und Empfänger Differenzen über den Befund an Geld niemals erwachsen können. Um so mehr darf die Poftbehörde an die Versender die erneuete Aufforderung richten, sich einer undeelarirten Verpackung von Geld in Briefe oder Packete zu enthalten, vielmehr von der Versendung unter Werthsangabe oder von dem Verfahren der Post-Anweisung Gebrauch ru machen. Der Ober-Post-Director Letz. Bekanntmachung. Die Herstellung des Oelfarbenanstriches der neuen Planke um daS Areal deS zu errichtenden städtischen Krankenhauses soll dem Mindestfordernden übergeben werden. Die Bedingungen sind im ehemaligen Waisenhaus, südöstliches Eckzimmer, einzuseyen. Offerten mit der Bezeichnung „Plankenanstrich" sind bis zum 29. Juli d. I. Abends 6 Uhr versiegelt auf dem Raths-Bau amte abzugeben. — Leipzig, den 24. Juli 1869. Des NathS Baudeputation. Tagesgeschichtliche Ueberjicht. Ein Berliner Correspondent der „Magdeb. Zeitung" schreibt: ES ist nicht unbeachtet geblieben, daß die ministerielle Berliner „Provinzial-Corre^"^'"'" keiner Silbe erwäl Regierung nicht der auf die Ex zugehen, schmerzlich nicht die mindeste directe Aeußerung über seine Expectorationen zugegangen ist; durch diese Enthaltung erklären sich zum Theil wohl die sonderbaren und in der Diplomatie durchaus ungewöhn lichen Wege, welche Beust eingeschlagen hat, um seine Bemerkungen doch an den Mann zu bringen. Diesmal ist nun der positive Inhalt des Rothbuchs offenbar noch unbedeutender als im vorigen Jahre, und für Preußen daher vollends kein Grund vorhanden, auS seiner Reserve herauszutreten. Uebrigens ist die Presse fast aller Richtungen in ihrem Urtheile über den Inhalt und das Wesen des Rothbuchs so einmüthig, daß sich die Regierung um so brouillirt er- welche sich iegenhett bewährt, hat auch hier keinen Augenblick ge- rögest, da- plumpe Gebühren zu enthüllen. DaS ist ein harter Schlag für Beust! hat, sehr unangenehm berührt zu haben. Es ist ein harter Schlag für Herrn v. Beust, im „Dresdn. Iourn." und von seinem früheren College» sich enthüllt zu sehen. Uebrigens schließen sich auch die namhafteren Journale des Auslandes, namentlich die „Indep. belge", ohne Vorbehalt der Verurtheilung an, welche die deutsche Presse in ihrer überwiegenden Mehrzahl über das neue Rothbuch ausspricht. Das belgische Blatt bemerkt u. A.: „Die deutsche Presse, die Wiener Journale nicht ausgenommen, tadelt übereinstimmend jene unberufene und durch das politische Her kommen in keiner Weise gerechtfertigte Einmischung des öster reichischen CabinetS in die zwischen der belgischen und der franzö sischen Regierung schwebenden Verhandlungen über eine wirt schaftliche Frage, die von den beiden Interessenten auch ohne officiöse Einmischung wohl oder übel geregelt worden wäre." In der Schweiz knallen lustig die Büchsen in Zug, wo daS große Bundesschießen abgehalten wird und Wein und Beredsamkeit m Strömen stieße». In Bern traten am 16. d. beide Räthe zu einer Bundesversammlung zusammen. Die nächste Angelegenheit, und Freiheitsliga hat beschlossen, den diesjährigen lsen. pass« Friedens Congreß nach Lausanne auf"den 14. bis 19. September zu berus Man erwartet dieses Mal die französischen Deputaten Favre, Bancel, Gambetta rc., ferner Castelar mit einer Deputation spa nischer Republikaner. Die neuesten Nachrichten aus Paris bestätigen die Spaltung, welche in den Reihen der Opposition ausgebrochen ist, bei dem ersten Versuche derselben, sich über einen gemeinsamen Schritt gegen
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