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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 12.08.1869
- Erscheinungsdatum
- 1869-08-12
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186908124
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18690812
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18690812
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1869
- Monat1869-08
- Tag1869-08-12
- Monat1869-08
- Jahr1869
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 12.08.1869
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Anzeiger WIMM des König!. BqirkWichtS md des MHS der Stadl Leipjig. W 224. Donnerstag dm 12. August. >8«». Bekanntmachung. Das 12. Stück des diesjährigen Gesetz- und Verordnungsblattes ist bei uns eingegangen und wird bis zum 28. dies. Mou. auf dem Rathhaussaale zur Einsichtnahme öffentlich aushängen. Dasselbe enthält: Nr. 54. Verordnung, betreffend die Ausführung des die Besteuerung des Tabaks betreffenden Bundesgesetzes vom 26. Mai 1868; vom 17. Juli 1869. - 55. Bekanntmachung, den Wegfall der UebergangsaKgabe von Tabaken und Tabaksfabrikaten betreffend; vom 12. Mai 1869. - 56. Bekanntmachung, die Herstellung' der Verkehrsfreiheit mit Bier und Branntwein zwischen den Staaten des Nord deutschen Bundes und dem Großherzogthume Hessen betreffend; vom 5. Juni 1869. - 57. Bekanntmachung, den Anschluß der Hamburgischen Voigtei Moorwärder, so wie eines Theiles der Preußischen Elbinsel Wilhelmsburg an den Hollverein betreffend; vom 20. Juli 1869. - 58. Bekanntmachung, die zur Abfertigung des mit dem Ansprüche auf Steuervergütung ausgehenden inländischen Branntweins, beziehungsweise zur Ertheilung der Ausgangsbescheinigung befugten Steuerstellen betreffend; vom 21. Juli 1869. - 59. Bekanntmachung, betreffend die Uebergangsstraßen und Abfertigungsftellen an den Grenzen zwischen den Staaten des Norddeutschen Bundes und dem nicht zu Letzterem gehörigen Theil des Großherzogthnmö Hessen einerseits und Bayern, Württemberg und Baden andererseits; vom 22. Juli 1869. - 60. Decret, die Anleihe des Gewerbevereins zu Dresden betreffend; vom 14. Juli 1869. Leipzig, den 10. August 1869. Der Rath der Stadt Leipzig. ^ vr. E. Stephani. Schleißner. Bekanntmachung. Da die durch unsere, in Nr. 188, 183, 188, 287 und 288 des hiesigen Tageblattes abgedruckte, Bekanntmachung vom 3. Juli*) laufenden Jahres erforderten schriftlichen Anzeigen über die Verhältnisse der hier bestehenden Kranken-H>ilfs- und Begräbnisz- easfen für Gesellen, Gewerbsgehilfen und Fabrikarbeiter im Jahre 1888 Seiten mehrerer Vorstände derartiger Bassen innerhalb der nachgelassenen Frist bei uns nicht eingereicht worden sind, so werden die Säumigen hierdurch nunmehr, unter Vorbehalt der verwirkten Fünf Thaler Strafe, bei Zehn Thaler Strafe aufgefordert, die rück ständigen Anzeigen, betreffs deren Inhalts wir auf die oben angezogene Bekannt machung verweisen, bis zum 14. laufenden Monats hier einzureichen. Leipzig, am 18. August 1888. Der Rath -er Stadt Leipzig. Di«. E. Stephani. Jerusalem. *) Im gestrigen Blatte ist fälschlich Juni gedruckt worden. Bekanntmachung. Eine Anzahl metallne Copien der in HildeSheim gefundenen antiken Silbergeräthe sind uns von einem hiesigen Handlungshause zur Ausstellung für die Familien der verunglückten Bergleute im Plauen'schen Grunde für einige Zeit überlasten worden und im Cartonsaale des Museums gegen ein Eintrittsgeld von 5 für die Person ausgestellt. Leipzig, am 9. August 1869. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. E. Stephani. Schleißner. Bekanntmachung. Bestehender Vorschrift zufolge dürfen die an VerkaufSgewölbetr und Schaufenstern allhier angebrachten Markisen nicht weiter als zwei Ellen vom Hause ab in die Straße herein sich erstrecken und müssen an ihrem niedrigsten Theile wenigstens 4 Ellen vom Pflaster und bez. Trottoir entfernt bleiben. Wir bringen diese Vorschriften wieder in Erinnerung mit dem Bemerken, daß alle denselben nicht entsprechenden Markisen sofort abzuändern sind, widrigenfalls wir dieselben auf Kosten der Besitzer werden beseitigen lassen und Letztere in Strafe nehmen werden. Der Rath der Stadt Leipzig. Leipzig, am 10. August 1869. vr. E. Stephani. H. Uhlworm. Jur Gruben-Erplosion im Plauen'schen Grunde. Segen-Gottes-Schacht, 10. August. Die Leichenförderung ist wieder in vollem Gange. Bis heute Vormittag V»H Uhr sind 163 Leichen zu Tage gefördert worden und 4 Leichen karren am untern Füllorte der Förderung. Die Obersteiger Philipp und Seelig und Steiger Freyberg hoffen im Laufe des heutigen Nachmittags noch zahlreiche Leichname ans Tageslicht bringen zu können, da man, wenn auch die Hauptstrecke zwischen dem „Segen- GotteS-" und „Hoffnungs-Schachte" noch nicht frei ist, auf Um wegen durch Sen-ngänge sich den Weg zu den Stellen gebahnt hat, wo im Bereiche des „Hoffnungs-Schachtes" die Leichname liegen. Bon den seit gestern herausgeförderten Leichen waren nur zwei bis zur Unkenntlichkeit entstellt; alle übrigen sind recognoS- ' . ^ ^ ^ der längst ge- Leichm cirt worden. Unter den letztern befand sich juchte Steiger Moritz Bähr. Die Recognoscirung der wird unter der gewissenhaftesten Aufsicht von Seiten des Herrn Gerichtsreferendars v. Döring mit thunlichster Sorgfalt ausgesührt. Die einzelnen Leichen sind verhältmßmäßig noch sehr gut erhalten. Auch jetzt hat sich noch kein Leichengeruch in den Schächten ver breitet, und die Carbolsäure, mit deren Anwendung im Schachte die Bergleute nun vollkommen vertraut sind, leistet zur Ver hinderung der Luftverpestung durch Leicheneffluvien in den Schächten noch immer die ersprießlichsten Dienste. Da die Arbeiten in den Schächten mit der größten Vorsicht und daher ununterbrochen nur bei der überaus matten Beleuch tung der bisher vorhandenen Sicherheitslampen vorgenommen werden mußten, war es für die Bergleute ein freudig aufmuntern- des Ereigniß, daß 50 neue, nach der besten Construction gebaute Sicherheitslampen eintrafen, die in der Grube ein Licht verbreiten, das dem gewöhnlichen Grubenlichte an Helligkeit wenig nachsteht. Der Gesundheitszustand der Bergarbeiter läßt MchtS zu
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