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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 20.08.1869
- Erscheinungsdatum
- 1869-08-20
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186908209
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18690820
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18690820
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1869
- Monat1869-08
- Tag1869-08-20
- Monat1869-08
- Jahr1869
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 20.08.1869
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Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. W 232. Freitag den 20. August. - 1869. Bekanntmachung. Herr Robert Doederlein, Kramer und Hausbesitzer hier, ist heute von uns als Agent der Leipziger Feuer-Versicherungs- Anstalt für den Bezirk der Stadt Leipzig bis auf Widerruf bestätigt und vorschriftsgemäß verpflichtet worden. Leipzig, am 16. August 1869. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. E. Stephani. Francke. Verhandlungen des Kirchenvorstandes zu St. Thonrä. Auf Grund des Protokolls bearbeitet. In der Sitzung vom 12. August wurde 1. durch den Vorsitzenden die Verordnung der königl. Kreis- direction, datirt 16. Juli d. I. eröffnet, laut welcher das königl. Ministerium des Eultus und öffentlichen Unterrichts die Frage über den Vorsitz im Kirchenvorstande für die Zeit, wo der Pastor als Mitglied der I. Kammer abwesend sein muß, dahin ent schieden hat: „daß dieser Vorsitz, so viel die inner» kirchlichen Ange legenheiten anlangt, nicht von dem freigewählten Stell vertreter, sondern vielmehr von demjenigen Geistlichen zu übernehmen sei, dem die Stellvertretung im Pfarramte - zufalle." 2. Ein Schreiben des Raths der Stadt über Besetzung der Organistenstellen an der Neuktrche und Peterskirche wurde mit- getheilt. 3. Der Kirchenvorstand zu St. Nicolai hatte eine Vorstellung an das. königliche Cultusministerium beschlossen in Betreff der Aus übung von Patronatsrechten durch den zur römisch-katholischen Kirche übergetretenen Grafen Karl von Schönburg-Glauchau, und dieselbe dem diesseitigen Kirchenvorstande mit der Anfrage mit- getheilt, ob man sich etwa anschließen würde. Bei Erwägung dieser Sache wurden theils formelle Bedenken geltend gemacht, tbeils erinnert, daß einige in jener Vorstellung hervorgehobene Gesichtspuncte eine viel weitere Tragweite zu haben und für Auf hebung des Patronats selbst zu sprechen schienen. Nach ausführ licher Debatte wurde demnach beschlossen: a. dem Kirchenvorstande zu St. Nicolai zu erwidern, daß der diesseitige Kirchenvorftand die Petition als eine erschöpfende Abhülfe der entstandenen Bedenken nicht erachten könne und deshalb den Beitritt ablehne; d. eine Deputation mit dem Auftrag zu ernennen, die Frage zu prüfen: ob und in welcher Weise der Kirchenvorstand ein Gesuch auf Aufhebung des Patronats stellen solle. DaS Letztere (unter b.) wurde gegen eine Stimme, das Erstere (unter a.) einhellig angenommen. Die Deputation wurde zusammen gesetzt aus dem Vicevorlitzenden vr. Stephani, dem Super intendent v. Wille, dem Professor v. Fr icke, Stadtrath vr. Günther und Professor vr. Biedermann. 4. Der Nath der Stadt hat den Kirchcnvorstand um seine Erklärung über das Project angegangen, einen der Katecheten zu St. Petri dauernd und ausschließlich für die Pastorirung von Lindenau zu deputiren. Nach mehrseitiger Beleuchtung der Sache, woran sich der Vorsitzende, Oberkatechet v. Fricke, Sup. v. Wille, vr. Georgi und Eisengießereibesitzer Götz beteiligten, beschloß man: „dem Rath zu erklären, der Kirchenvorstand könne nicht damit einverstanden sein, daß einer der Katecheten dauernd und ausschließlich nach Lindenau deputirt werde, 1) weil dadurch eine Abschwächung der für den Kirchendienst der Stadt zu Gebote stehenden Kräfte herbeigeführt werden würde, 2) im Hinblick auf die mißliche Stellung, in welche der betreffende Katechet gesetzt würde, sofern er alsdann sowohl dem Oberkatech:ten, als dem Pfarrer zu Leutsch unterstellt wäre." L. Der in der Sitzung vom 12. Juli eingebrachte Antrag von Vr. Georgi in Betreff deS „ökumenischen EoncilS" war inzwischen von der damit beauftragten Deputation erwogen wor den. Dieselbe hatte sich über eine „Erklärung" vereinigt, welche nunmehr von Prof. v. Fricke vorgetragen wurde. Bei der darüber eröffneten Debatte hielt Prof. vr. Bieder mann, welchem vr. Panitz beitrat, den beantragten Schritt weder für nothwendig noch für rathsam, im Gegencheil für be denklich. Auf der andern Seite vertheidigten vr. Georgi, Prof. Eckstein, der Vicevorsitzende vr. Stephani, Prof. v. Fricke, Ferd. Vieweg, und in einem Schlußwort der Vorsitzende, den gemachten Vorschlag, eine solche Erklärung zu erlassen , mit Hin weis auf die den Protestantismus selbst, die Gewissens- und Glaubensfreiheit, die Toleranz zwischen den Confessionen und den modernen Rechtsstaat selbst bedrohenden Tendenzen der jesuitischen Partei in der katholischen Kirche, wogegen ein Zeuaniß für die Güter der evangelischen Kirche aus der Mitte der Gemeinde, zumal gegenüber der vielfach herrschenden Lauheit und Gleich gültigkeit m religiösen Dingen, ein wirkliches Bedürfniß und ein Weckruf für Manche sein würde. Bei der Abstimmung stimmten 1) alle Anwesenden, gegen drei Stimmen, dafür, daß eine Erklärung im Hinblick auf das bevor stehende (Loncil erlassen werde; 2) hierauf wurde die vorgetragene „Erklärung" gegen eine diffentirende Stimme genehmigt. Die Erklärung soll an die übrigen Klrchenvorstände des Landes mitgetheilt und nach ergangener Aeußerung des Kirchenvorstandes zu St. Nicolai veröffentlicht werden. 6. Aus Veranlassung der in der Neukirche demnächst vorzu nehmenden Bauarbeiten wurde von Prof. Biedermann der Antrag gestellt, von Ferd. View eg als unzulässig bekämpft, jedoch gegen eine Stimme angenommen: „das Polizeiamt zu ersuchen, auf Beseitigung der in der Nähe der Neutirche befindlichen berüchtigten Wirtschaften hinwirken zu wollen". Postwesen. v°o Leipzig« 19. August. Der im Verlage von Carl Minde Hierselbst zu Anfang dieses Monats erschienene, von dem Post- secretair Anders nach amtlichen Unterlagen bearbeitete „Brief- und Fahrpostbericht", welcher in einer neuen Übersichtlichen Form die vollständige Taxe bis zum höchsten zulässigen Gewichte *ür gewöhnliche und recommandirte Briefe, Einzahlungen, Druck achen, WaarenProben und Muster, ferner die wesentlichsten Vor- chriften Uber die Versendung von Fahrpostgegenständen hinsichtlich hrer Zulässigkeit, Verpackung, Signatur, Begleitadressen, Fran- kirungsweise, der Zollvorschriften, Postvorschüsse, Speditionswege rc. nach allen Ländern der Erde enthält, kann mit Recht und nach dem Urtheile von Fachmännern als das einfachste, praktischste und dabei billigste Hülfsmittel dem gesammten mit der Post verkehren den Publicum, insbesondere aber jedem kaufmännischen Geschäfte, Gasthäusern u. s. w. empfohlen werden. Bei den namentlich seit Beginn dieses Jahres eingetretenen vielfachen Aenderungen im Brief- und Fahrposttaxwesen und in Rücksicht darauf, daß jetzt diese Aenderungen nicht mehr officiell bekannt gemacht werden, ist diese Tabelle geradezu als eine Noth- wendigkett für das correspondirende Publicum zu bezeichnen. Des halb und in weiterer Berücksichtigung der fortwährenden Aende rungen soll auch dieser Brief- und Fahrpostbericht jährlich 4mal, in der Regel beim Beginn des Quartals, jedoch auch unmittelbar bei dem Eintreten größerer Veränderungen zum halbjährigen Albonnementspreis von 7*/, Groschen erscheinen und ihm damit
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