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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 05.09.1869
- Erscheinungsdatum
- 1869-09-05
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186909058
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18690905
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18690905
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1869
- Monat1869-09
- Tag1869-09-05
- Monat1869-09
- Jahr1869
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 05.09.1869
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Anzeiger. Amtsblatt des Kömgl. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. V- 248. Sonntag den 5. September.1863« Erneuter Aufruf. Die seit dem 2. d. Mts. verflossenen Wochen haben näheres Licht, wie über den Umfang, so über die Folgen der über die Bergknappschaft der Kohlengruben „Segen Gottes" und „Neue Hoffnung" im Plauen'schen Grunde hereingebrochenen Katastrophe verbreitet. ^ Zwar hat am Morgen jenes Tages Fügung und Zufall einen erst später ermittelten Therl der Gruben belegschaft vom rechtzeitigen Antritt der gewohnten Arbeit, welche ausserdem auch diesem zur letzten Schicht geworden wäre, zurückgehalten, und erreicht deshalb die Zahl der unmittelbaren Opfer jenes erschütternden Ereignisses glücklicher Weise nicht ganz die anfänglich gefürchtete Höhe. Immerhin haben jedoch 271) Väter, Söhne, Brüder, alles Männer in der Vollkraft des Lebens, dort unten in der Tiefe für immer das Werk ihrer Tage geschlossen. Bon ihnen ruhen, durch treu bis in den Tod sich bewährende Mitknappen mit muthiger Verachtung eigener Lebensgefahr aus der Nacht ihres Grabes zu Tage ge fördert, bereits 3S) auf ihren heimathlichen Friedhöfen, 238 aber in einer gemeinsamen Felsengruft neben „Segen Gottes", während die Gebeine von zweien den fle bedeckenden Gebirgsmassen noch nicht haben entrAen werden können. Nicht in gleichem Verhältnisse verringert hat flch dagegen, sondern über alle frühere Schätzung hinaus erhöhet die Anzahl der näheren und entfernteren Familienangehörigen, welche, wohl ihrer Vnuuviait und unter ihnen allein 21)8 Wittwen mit 1)31) meist uneiHogenen Kindern — eine Generation in Trauer — dieses einzige grosse Grab umstehen. Hat dasselbe doch Bielen unter ihnen mit Schlage den Gatten, den Vater, Söhne und Brüder zugleich entrissen und sind doch alle diese Todten mehr oder weniger nicht blos theuere Verwandte, sondern auch treue Versorger und Stützen ihrer Familien gewesen. Wann und wo ist wohl — so fragt man sich — jemals in so engem Umkreis so viel des Jammers und der Noth auf «1» Mal über so Viele gekommen? — Neich und herrlich freilich — Das können wir nicht dankbar genug anerkennen — hat sich so schwerem Unglück gegenüber auch die helfende Bruder- und Schweflerliebe bereits bewährt und Viel ist zu Mil derung der ersten leiblichen Noth schon geschehen und wird noch geschehen durch die v. Burgk'sche Knapp- schaftScasse und die Liberalität des für feine Bergleute stet- treu besorgt gewesenen Bergherrn selbst. Allein, wenn anders jenen Hinterlassenen, wie schon im ersten Aufrufe als Hauptziel unseres Strebens hingestellt wurde und worin wir uns eben deshalb Sinnes mit den bisherigen edlen Gebern wissen, auch für die Folgezeit nachhaltig geholfen, wenn ihnen besonders die Sorge für die Er ziehung von der väterlichen Zucht entbehrenden 63S Kindern zu ordentlichen und braven Menschen abgenommen oder doch erleichtert werden soll, dann sind die bisher gesammelten Gelder, wie fürsorglich auch auf deren Zusammenhaltung Bedacht zu nehmen sein wird, hierzu freilich noch bei Weitem nicht ausreichend I Und so ergeht denn an jene erbarmungSreiche Menschenliebe noch einmal unsere Bitte, hier, wo es Unglück zu mildern giebt, vor dessen Gewalt die gesetzlichen HülfSanstalten, auch die in Nothfällen min dern Umfangs bewährtesten, ohnmächtig in den Hintergrund treten, durch Lr«tv Spenden der Liebe das grosse Werk vollbringen zu helfen, zu welchem sich die Unterzeichnete Königliche Kreisdirection und der nunmehr zu völliger Organisation gediehene O«i»ti'»L-HülfScomit6 im Plauen'schen Grunde zu Döhlen und Dresden vereinigt haben und welches in einem, sorgfältigfl zu erwägenden und gewissenhaft durch zuführenden HülfSleistungsplane seinen Abschluss finden wird. Milde Beiträge für diesen Zweck wollen, von den Gebern und Sammelstellen, soweit man solche nicht an den genannten Comitö zu richten wünscht, unter der Bezeichnung „Collectengelder für die im Plauen'schen Grunde verunglückten Bergleute" unter der Adresse der Unterzeichneten Königlichen Kreis- dtreetion, welche über deren Eingang seiner Zeit öffentlich zu guittiren söwie auf Wunsch sofort Gmpfaugsbekenntniss auszustellen nicht unterlassen wird, eingesendet oder unmittelbar bei der Casse der selbe« — Schlossstrasse Nr. LS, L — abgegeben werden. Dr«sd««, den 28. August 18«V. Königliche Kreis - Direktion. v. Könneritz. Bekanntmachung. Zur Aufrechterhaltung der Ordnung auf den beiden Friedhöfen sind von uns folgende Bestimmungen getroffen worden: 1) DaS Hügeln der Gräber (ausschließlich des Berasens) hat fernerhin lediglich durck die Todtengräber zu erfolgen, welche dafür außer den taxmäßigen Gebühren für das Grabmachen etwas nicht zu verlangen berechtigt sind. 2) Bei der Instandsetzung und Pflege der Gräber ist jede Beschädigung der Friedhofsanlagen sowie anderer Gräber zu ver meiden und darf insbesondere weder Erde von anderen Grabstellen entnommen noch der für jedes Grab angewiesene Raum ungebührlich erweitert werden. 3) Die mit den vorgedachten Arbeiten auf den Friedhöfen beschäftigten Personen haben sich ruhig und anständig zu verhalten und haben den die Aufrechterhaltung der Ordnung betreffenden Weisungen des Friedhof-Jnsvectors, der Todtengräber und Wächter gehörige Folge zu leisten. Zuwiderhandelnde werden mit Geldstrafe bis zu Zehn Thaler oder mit Gefäuanissstrafe^ bis zu 14 Tagen belegt, auch, wenn sie dem Ruhegebot keine Folge leisten, von den Friedhöfen entfernt und bez. verhaftet werden. Leipzig, am 1. September 1869. Der Nath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Eerutü.
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