Suche löschen...
Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 28.10.1863
- Erscheinungsdatum
- 1863-10-28
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186310281
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18631028
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18631028
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1863
- Monat1863-10
- Tag1863-10-28
- Monat1863-10
- Jahr1863
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 28.10.1863
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Anzeiger AmMM des KöM. BtMgmchlS Md des Aachs d« Stadl Äipjich M Ml. Mittwoch den 28. Oktober. 1863. Im Monat September 1863 erhielten das hiesige Bürgerrecht: Herr Wölcke, Johann Carl Franz, Kaufmann. - Füldner, Friedrich Christian, Schneider. - Müller, Friedrich August, Viktualienhändler. » Dudensing, Gottlieb Theodor, Messerschmied. - Krause, Johann Christoph Heinrich, Hausbesitzer. - Lueas, Gustav Adolph, Handlungs-Agent. Frau Brandes, Johanne Wilhelmine verehr!., Wildprethändlerin. Herr Paasche, Gustav Adolph, Schneider. - Franke, Ernst Anton, Photograph. Frau Silber, Henriette verw , Hausbesitzerin. Herr Sch mirl, Ernst Otto, Maschinenfabrikant. Frau Geyer, Bertha Auguste verehr!., Inhaberin einer Leih bibliothek. Herr^Heß, Moritz, Kaufmann - Stoppler, Johann Karl Andreas, Steinguthändler. - Richter, Gustav Hermann, Klempner. - Müller, Johann Gottfried, Buch- und Steindrucker. Herr Schwarz, Karl Friedrich Theodor, Lohnkutscher. - Städter, Heinrich Gottlieb, Meubleur. - Eichler, Friedrich August, Hausbesitzer. - Bach, Gustav Hermann, Klempner. Fräulein Stelzner, Christiane Wilhelmine, Inhaberin eine- Milch- und ButterverkaufSgeschäftS. Herr Heß, Albert Mathieu, Kaufmann. - Scharfe, Gustav Hermann, Destillateur, oller, Karl Heinrich, Wattenfabrikant. eilpern, Abraham, Kaufmann, eygang, Gottlob Julius, GerichtSrath und Hausbesitzer. Unruh, Albert Heinrich Max, Kaufmann. Schatz, Johann Christian Wilhelm Emil, Producten- händler. Richter, Friedrich Albert Fürchtegott, Hausbesitzer. Hirsch feld, Hermann, Kaufmann. Thomas, Friedrich August, Steinsetzer. Bekanntmachung, ' die Anmeldung neuer Schüler in die vereinigte Aaths- und Wendler'fche Freifchule betreffend. Diejenigen Aeltern, Pflegeältern rc., welche für nächste Ostern die Aufnahme ihrer Kinder oder Pflegebefohlenen in die Wendler'fche Freifchule wünschen, wollen sich persönlich mit den Kindern Donnerstag den 29. October und Montag den 2. November Nachmittag 3 Uhr im Schulgebäude der vereinigten Raths- und Wendler'schen Schule einfinden. Taufzeugnifse so wie Bescheinigung über Einimpfen der Schutzpocken sind mitzubringen. Noch wird bemerkt, daß nur Kinder ausgenommen werden können, welche zu Ostern 1864 das 8. Lebensjahr nicht überschritten haben. Leipzig, am 22. October 1863. DaS Direktorium der Wendler'schen Stiftung. Bekanntmachung. AuS den Beständen der städtischen Baumschule sind verschiedene Alleebäume und Ziersträucher in vorzüglichen Exemplaren zu billigen Preisen abzugeben. — Leipzig, den 24. October 1863. Die Deputation zu de« Anlagen. «Vrtsangehörigkett und Freizügigkeit. (Schluß.) Die Annahme, daß für die Zuziehenden keine Nahrung mehr da sei und dieselben deshalb der Armencaffe zur Last fallen würden, ist also offenbar eine völlig grundlose, da mit jeder Aufnahme auch die LrmevversorgungSmittel sich vermehren. Es ist auch wohl zu beachten, daß oft ein Mann dem ganzen Orte ein regeres Leben und eine gedeihlichere GeschäftSrichtung zusühren kann, welche für eine Menge der bisherigen Einwohner neue Nahrungsquellen eröffnen. Die Rücksichtnahme auf die Armenversorgung müßte also richtiger die Liberalität in der Aufnahme steigern. Wnc haben aber überdies das Anverlangen, daß die Commune die Zuziehendeu und deren Familien im Falle ihrer Verarmung ernähren solle, gar nicht gestellt, sondern wir haben nur verlangt, daß die Zu ziehenden Aufenthalt sollen nehmen können, um ihr Geschäft an dem Orte zu betreiben, so lange sie in demselben ihre Nahrung finde». Dieselben werden unfehlbar den Ort bei bestehender Frei zügigkeit von selbst wieder verlassen, sobald derselbe ihnen für ihren Betrieb keinen günstigen Boden mehr bietet, und das Recht auf Armenuntersiützung würden sie, wenn überall, höchstens nach wie vor in ihrem HeimathSorte geltend zu machen haben, so lange die neue Commune ihnen nicht freiwillig, über unser Verlangen hinaus, das HeimathSrecht eingeräumt haben sollte. Gerade die bisherige Ueblichkeit, den Betrieb einer Nahrung nicht ander- dem Zuziehenden zu gestatten, als wenn er in dem neuen Orte das Orisbürgerrecht erwarb, zwang ja denselben, sein frühere» HeimathSrecht aufzu geben und gerade dadurch wurde ja der ausnehmenden Commune die subsidiäre Haftung für die Ernährung de- Zugezogenen zuge wälzt. Der Leser wolle sich aber auch erinnern, daß wir von einer officiellen Armenunterstützung überhaupt gar nichts wissen wollen. DaS Bestehen derselben hat wesentlich die Armuth erzeugt. WaS die Furcht vor der Übersetzung einzelner Erwerbsbranchen durch Aufnahme neuer Berufsgenoffen betrifft, so ist außer dem Bisherigen auch das nicht zu übersehen, daß jeder zuziehende Con- current, wenn er das mit seiner Thätigkeit Erworbene zur Befrie digung seiner Bedürfnisse verwendet, oder Andere eS derartig ver wenden läßt, den Fond von Nahrung um dm Betrag seiner Er zeugnisse vermehrt hat. Wenn heute ein zuziehender Schneider abgewieseu wird, so entgeht den Schuhmachern, Bäckern, Fleischern u. s. w. ein Abnehmer, und wenn morgen ein Schuhmacher ab- aewiesen wird, so entgeht wieder den Schneidern u. s. w. ein Kunde; ja, richtig besehen, sind gar oft auch die Schneider Kunden der Schneider, die Schuhmacher Kunden der Schuhmacher u. s. w; denn gesetzt, der Schneider Schulze setzt fortwährend den Bäcker Müller in Nahrung, und giebt ihm nach und nach so viel zu ver dienen, daß derselbe dafür einm neuen Rock machen lassen kann, und derselbe läßt nun den neuen Rock bei dem Schneider Meyer machen, der auch sein Kunde ist, ist e- dann nicht gerade so gut, als hätte Schneider Schulze den Rock bei dem Schneider Meyer machen lassen? Man sieht eben hieraus, wie unmöglich die strenge Scheidung in Producenten und Consumenteu ist, und wie eng alle Geschäfte im bunten Durcheinander mit einander verwachsen sind. Die Besorgniß vor Übersetzung derjenigen Erwerbsbranche, für die sich gerade ein Ankömmling meldet, macht sich heute für diese und morgm für jene Branche geltend, und hat in kurzem Zeiträume alle Branchen bedacht und vor Zuwachs bewahrt; e- geht aber gerade daraus, daß alle Erwerbsbranchen sich vor Uebersetzung fürchten, hervor, daß alle Zuwachs bekommen würden, wmu die sich Meldenden alle angenommen würden, daß sich also alsbald - ^ —
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite