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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 15.10.1869
- Erscheinungsdatum
- 1869-10-15
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186910156
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18691015
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18691015
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar; Textverlust
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1869
- Monat1869-10
- Tag1869-10-15
- Monat1869-10
- Jahr1869
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 15.10.1869
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I. durchaehends und bei Vermeidung der Einlegung militärischer Exemtion in Stand zu setzen sind, ichzeitig erhalten die Wegebaupflichtigen Verordnung, die durch.die Herbstfeldbestellung zum Theil nicht unerheblich beschädigten Stäben und Mühlen der Wege wieder herzustellen und für ungehinderten Abfluß der Wässer längs der Wege zu sorgen; wie minder Veranlassung nehme, wiederholt das Anpflanzen von Bäumen an den Wegen im öfjenilichen Interesse zu empfehlen, pzig, am 15. October 1869. Königliche AmtShauptmannschaft. vr Platzmann. kanntmachung, die BezäMng MMwoWär-Brändcaffenbeiträge betr. 1. Oktober d. I. sind die für den zweiten halbjährmen Termin laufenden Jahres fälligen Braudverstcherungs- ze nack §. 49 des Gesetzes vom 23. August 1862 mit 1 Pfennig von der Deitragseinhett, und außerdem als »rdentlicher Beitrag, nach der Verordnung des Königlichen Ministerium des Innern vom 18. März d. I., 1 Pfennig r Einheit zu entrichten. hiesigen Hausbesitzer und deren Stellvertreter werden hierdurch aufgefordert, ihre Beiträge an überhaupt 2 Pfennigen tr Einheit vom 1. Oktober d. I. ab spätestens binnen 14 Tagen bei der Brandcaffengelder - Einnahme Ls II. Etage) zu bezahlen, da nach Ablauf dieser Frist die gesetzlichen Maßregeln gegen die Restanten eintreten müssen. Der Rath der Stadt Leipzig. Julius Francke. Rothe. Bekanntmachung. diesjährige Vöichaelismesse endet mit dem 16. d. M. An diesem Tage sind die Buden und Stände in den Straßen und I öffentlichen Plätzen der innern Stadt bis Nachmittags 4 Uhr vollständig zu räumen und spätesten- bi- Tagesanbruch b. M. zu entfernen. auf dem AugustuSplatze befindlichen Buden und Stände sind bis spätestens am 16. d. M. Abends 8 Uhr »g zu räumen; die Wegschaffung derselben ist am 18. d. M. Morgens zu beginnen und bis zum Abende desselben Tages »gen. Schau- und Schankbuden dürfen nur noch am 17. d. M. geöffnet werden und sind spätestens bis zum 22. d. M. für sie angewiesenen Plätzen ebenfalls vollständig zu beseitigen, die Plätze selbst aber bis zu demselben Zeitpunct wird« zu lld herzustellen. viderhandlungen gegen diese Bestimmungen werden unnachsichtlich mit Geld - oder Gefängnißstrafe geahndet werden, zig, am 14. October 1869. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. E. Stephani. H. Uhlworm. — Bekanntmachung. von uns ausgestellte Liste derjenigen hiesigen Einwohner, welche zu dem Amte eines Geschwornen befähigt sind, wird vom Tage an bis zum 30. l. M. mit Ausnahme der Sonntage in den Stunden von Vormittags 9—12 Uhr und von Nach ts—6 Uhr auf dem Rathhause im II. Stock Zimmer Nr. 8 zu Jedermanns Einsicht öffentlich ausliegen, heiligen, welche nach tz. 5 des Gesetzes vom 14. September v. I. von dem Geschwornenamte befreit zu werden wünschen, re Gesuche bei deren Verlust innerhalb der vorstehend angegebenen Frist bei uns schriftlich einzureichen. Ebenso kann inner» ckben Frist jeder volljährige und selbstständige OrtSeinwohner wegen Uebergehung seiner Person, dafern er zu dem Amte schwornen fähig zu sein behauptet, sowie wegen Uebergehung fähiger, oder wegen erfolgter Eintragung unfähiger Personen t erheben. zig, den 15. October 1869. Der Rath der Stadt Leipzig. ' vr. E. Stephani. Cerutti. Bekanntmachung. dem auf der Rosenthalseite der Zöltaerstratze gelegenen, in 4 Villen-Bauplä'tze eingetheilten städtischen Areale soll, >der erste, zunächst der Zöllnerbrücke befindliche Platz bereits verkauft ist, der an diesen angrenzende zweite Bauplan von ^llen Flächeninhalt an den Meistbietenden versteigert werden, und beraumen wir hierzu Termin an RathSftelle auf Dienstag den 26. Oktober d. I. Vormittags 11 Uhr der Versteigerung wird pünctlich zur angegebenen Stunde begonnen und dieselbe geschloffen werden, sobald weitere Gebote r erfolgen. Die BerfteigerungSbedmgungen und der ParzellirungSplan liegen schon jetzt in unserem Bauamte zur Einsicht» Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Cerutti. ;, am 11. September 1869. Monaten Ausstellungen -er Zukunft. (Mittheilung der Leipziger Gewerbekammer.) md, der Mutter- und Pflanzstätte der internationalen wie solche seit 1851 in größeren Zwischenräumen unter fortwährend steigender Theilnahme und unter der allge meinsten Luerkennung ihrer wirtschaftlichen und insbesondere sittlichen Bedeutung stattgefunden haben, ist jüngst ein neuer Pla* aufgetaucht und wird gegenwärtig zur Ausführung vorbereitet, welcher bestimmt ist, die jenen Ausstellungen zu Grunde lie-
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