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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 23.10.1869
- Erscheinungsdatum
- 1869-10-23
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186910234
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18691023
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18691023
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Textverlust
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1869
- Monat1869-10
- Tag1869-10-23
- Monat1869-10
- Jahr1869
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 23.10.1869
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M. mit Ausnahme der Sonntage in den Stunden von Vormittags 9—12 Uhr und von Nach- - 3—6 Uhr auf dem Rathhause im II. Stock Zimmer Ltr. 8 zu Jedermanns Einsicht öffentlich ausliegen, diejenigen, welche nach §. 5 des Gesetzes vom 14. September v. I. von dem Geschwornenamte befreit zu werden wünschen, ihre Gesuche bei deren Verlust innerhalb der vorstehend angegebenen Frist bei uns schriftlich einzureichen. Ebenso kann inner- derselben Frist jeder volljährige und selbstständige Ortseinwohner wegen Uebergehung seiner Person, dafern er zu dem Amte »Geschwornen fähig zu sein behauptet, sowie wegen Uebergehung fähiger oder wegen erfolgter Eintragung unfähiger Personen pruch erheben. Leipzig, den 15. October 1869. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. E. Stephani. Cerutti. Bekanntmachung. Die Abtheilung Nr. 1» der Fleischhallen in der Georgenhalle nebst zugehörigem Keller soll ohne Beschränkung den Fleischhandel vom IS. November d. I. an oder auch sofort gegen dreimonatliche Kündigung vermiedet "en, und wir fordern Miethlustige auf, sich Sonnabend den 23. d. Mts. Vormittags 11 Uhr an Rathsstelle ein- iden und ihre Gebote zu thun. Die LicitationSbedingungen können schon jetzt daselbst eingesehen werden. Leipzig, den 15. October 1869. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. E. Stephani. Cerutti. Tagesgeschichtliche Aeberjicht. Um die Mitte des .nächsten Monats erwartet man die rufung des Norddeutschen Bundesrathes, da nach bisherigen Bestimmungen der Reichstag zu Ende Januar, testen- aber in der ersten Woche des Februar einberufcn werden I. Unter anderen wichtigen Gegenständen wird dem Reichstag seiner nächsten Session auch der Entwurf eines Bundesgesetzes r das Urheberrecht an Schriftwerken rc. zugehen. Wie man erinnern wird, hat die sächsische Regierung in der Session von K8 einen Antrag auf Erlaß eines solchen Gesetzes an den Bun- '"'th gerichtet, ver seinerseits ein Untersuchungsverfahren über Angelegenheit einleitete und seine Ausschüsse für Handel, hr und Industrie mit der Berichterstattung betraute. Die Hüffe beriechen an der Hand eines von Preußen vorgelegten ourses unter Mitwirkung deS Geh. Oberpostraths vr. Dam und unter Benutzung der Sachverständigen - Gutachten und zen. Aus diesen Berathungen ist ein Entwurf hervorge- l, der nach Einholung der Bemerkungen der Einzelregie- l jetzt ohne Motive an den BnndeSrath gelangt ist; er- ide Motive sind ausdrücklich Vorbehalten. — Die Einbe- H de- ZollbundesratheS erwartet man bereits in drei n. Es sind nämlich die Regulative zur Ausführung des ZollordnungSgesetzeS den einzelnen Regierungen zur Kennl inie resp. Hinzufügung ihrer Bemerkungen zugegangen. So- die Rückantworten, von denen mehrere bereits vorliegen, Ilich eingegangen sein werden, soll ver Zollbundesrath zu- rutreten und man hofft, daß dies innerhalb der nächsten Wochen werde geschehen können. Em Berliner Correspondent der „Magdeburger Ztg." schreibt: » Anträge deS Abg. Eberty auf Ueberweisung ver Preß - rvcesse an die Schwurgerichte ist die Majorität deS Ab- tenhause- von vorn herein gesichert. Wie sich der Justiz- Leonhardt zu dem Postulats stellen wird, ist^schwer voraus zu sagen. In principielle Opposition gegen den Antrag kann er ich nicht stellen. Was Eberty und Genossen wollen, hat Preußen rüher schon gehabt, die liberale Partei will Verlorengegangenes )los zurück haben. Es soll durch den Antrag einfach ein Schaden reparirt werden, der durch die ärgste Reaction, die wir in Preußen hatten, dem Staate zugefügt wurde. Möglich, daß man der Kammer sagt, die angeregte Frage gehöre nicht sowohl vor ihr Forum wie vor das des Norddeutschen Reichstages. Immerhin ist es aber gut, daß die Angelegenheit schon jetzt zur Sprache ge bracht wird, sie erfährt dadurch eine heilsame Klärung und För derung. Nimmt sich der Bund der Sache an, so ist's freilich auch besser; denn seien wir ehrlich und gestehen wir ein: in Preußen würden wir doch die Geschwornen für Preßprocesse nicht durchsetzen, da hinter dem Abgcordnetenhause das Herrenhaus steht, das ja einfach Nein sagt, selbst wenn die Regierung dem Anträge zu stimmen würde. Regelt der Bund die Angelegenheit, so hat dann, was doppelt interessant ist, Graf zur Lippe noch em Mal Gele- " aenheit, gegen solcherlei Lahmlegung der preußischen Gesetzgebung Protest zu erheben. Durch königl. Verordnung werden in Bayern die Ur wählen auf den 16. November, die Deputirtenwahlen auf den 25. November festgesetzt. Zu gleicher Zeit werden die Wahlbe zirke anderweitig in dem Sinne festgestellt, daß die Städte der Landbevölkerung gegenüber mehr als bisher zur Vertretung ge langen werden. Die Münchener „ Correspondenz Hoffmann" erklärt, daß bei den Besprechungen, welche der Ministerpräsident, Fürst Hohen lohe, gelegentlich der Wahl des Präsidenten der Abgeordneten kammer mit den Vertretern der beiden einander gegenüverstehenden Parteien der Kammer gehabt, von einer Aenderung der ministeriellen Politik, Aufgeben bisher festgehaltener Grund ätze deS Ministeriums, Verurtheilung des Schulgesetzes, Fallen affen eine- Collegen und Aehnlichem keine Rede gewesen; für Privatunterredungen dritter Personen sei der Minister nicht ver-
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