Anzeiger. Amtsblatt dtS König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. Donnerstag dm 21. Oktober. 1869. Bekanntmachung. öontroll-Versammlungen für die in der Stadt Leipzig und in den Bezirken der Gerichtsämter Leipzig I. und II. beurlaubten onSurlauber, Reservisten und Landwehrleute finden statt am 18., LS., 2V^ 21. rmd 22. Oktober von 9 Uhr an auf dem Garnisonexercrerplatz bei Gohlis. , kn zu denselben die Genannten einzutreffen, selbst wenn sie die abgeschickten Ordres nicht sollten erhalten haben, r hat seinen Militairpaß zum Zweck der Abstempelung mitzubringen, das Unterlassen dieser Vorschrift gilt als Nichterscheinen auf gleiche Weise wie dieses bestraft. ^ig, den 16 October 1869. König!. Landwehr - Bezirks - Kommando. von Süßmilch-Hörnig, Major. Bekanntmachung. am 13. October d. I. fällige zweite Termin der Gewerbe- und Personalsteuer ist nach der zum 26. Mai vor. Jahres erlassenen Ausführungs-Verordnung von demselben Tage nach einem halben JahreSbetrage, sowie einem Fünftheile des ganzen Jahresbetrags der ordentlichen Steuer als Zuschlag >, und werden die hiesigen Steuerpflichtigen hierdurch aufgefordert, ihre Steuerbeiträge nebst den städtischen Ge- 21 Ngr. — Pfg auf jeden Steuerthaler der ordentlichen Gewerbe- und Personalsteuer bei den Bürgern und an io Ngr. 5 Pfg auf jeden Steuerthaler dergleichen bei den Schutzverwandten 114 Tagen an die Stadt-Steuer-Einnahme allhier zu bezahlen, da nach Ablauf dieser Frist die gesetzlichen Maßregeln Säumigen eintreten müssen. ichzeitig ist der zur Deckung deS Aufwandes der Handels- und Gewerbekammer noch 1 Rgr. aus steuerthaler der ordentlichen Gewerbesteuer für dieses Jahr ausgeschriebene Zuschlag von den dieser «fallenden Gewerbetreibenden an genannter Hebestelle mit zu entrichten. >ig, den 10. October 1869. Der Rath der Stadt Leipzig. . vr. Koch. Taube. Bekanntmachung. uns ausgestellte Liste derjenigen hiesigen Einwohner, welche zu dem Amte eines Geschwornen befähigt sind, wird vom ge an bis zum 30. l. M. mit Ausnahme der Sonntage in den Stunden von Vormittags 9—12 Uhr und von Nach- -6 Uhr auf dem Rathhause im II. Stock Zimmer Nr. 8 zu Jedermanns Einsicht öffentlich ausliegen, igen, welche nach §. 5 des Gesetzes vom 14. September v. I. von dem Geschwornenamte befreit zu werden wünschen, Gesuche bei deren Verlust innerhalb der vorstehend angegebenen Frist bei uns schriftlich einzureichen. Ebenso kann inner en Frist jeder volljährige und selbstständige Ortseinwohner wegen Uebergehung seiner Person, dafern er zu dem Amte hwornen fähig zu sein behauptet, sowie wegen Uebergehung fähiger oder wegen erfolgter Eintragung unfähiger Personen erheben. g, den 15. October 1869. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. E. Stephani. Cerutti. Bekanntmachung. ITchwaneriteich soll auf sechs Jahre vom 1. November 1869 — 31. October 1875 zur Fischzucht und Benutzung ^n an den Meistbietenden verpachtet werden. tige wollen sich Freitag den 22. d. M. Vormittags 11 Uhr an Rathsstelle einfinden und ihre Gebote eröffnen, hl unter den Bietern und jede sonstige Entschließung wird Vorbehalten. rpachtungSbedinqungen können schon vor dem Termine an Rathsstelle eingesehen werden, nig, den 14. October 1869. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. E. Stephani. Cerutti. Bekanntmachung. Neupflasterung wird die ReichSstraste in der Strecke vom Brühl bis zum Schuhmachergäßchen vom 22. October d. I. Weiteres für den Fährverkehr geschloffen. am 19. October 1869. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Schleißner. Her Verein für VaturheUkunde einer letzten regelmäßigen Versammlung am 15. October neu kurren Bericht deS vr. Boruttau über den id daS Ergebniß deS neulich stattgehabteu Congreffes Der Redner schilderte die angenehmen Eindrücke und iltige Belehrung, die jeder Theilnehmer dieses erfley unzweifelhaft dem anregenden Verkehr mit den so zahl- auswärts eingetroffenen Strebensgenoffen zu danken >abe. Da so anerkannt ausgezeichnete Männer, wie Professor )amernik, SanitätSrath Fränkel, Staatsrath vr. Nord- . röm, vr. Hacker u/s. w. als Theilnehmer des Congreffes und zum Theil als eifrige Wortführer zugegen gewesen, so sei es wahr haft zu beklagen, vaß das Leipziger Publicum sich mit geringen Ausnahme» so indifferent diesem Unternehmen gegenüber gezeigt habe. Grklänich, bemerkt der Redner, sei eS allerdings, daß daS Borurtheil argen die Betheiligung der Laien an den zu Hebung der GesundSheitSpflege nothwendigen Arbeiten noch ein so allge-