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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 03.11.1869
- Erscheinungsdatum
- 1869-11-03
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186911038
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18691103
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18691103
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1869
- Monat1869-11
- Tag1869-11-03
- Monat1869-11
- Jahr1869
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 03.11.1869
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um». Mehl kt.) guter gend. imm. l2^r »riddl. Fan latiov d.M. oggen 6G.; Spi- Oecbr. pr. ^2 G.; Hahr K.-. te be- t zum Vor- r mit- rsperg mpffen :t bin treffen öffent- tirten- i! Frücht Der ratische zehen, welches waren ;n, dn te, der esandte öundes Busch, rtschaft. wohnte nd em- um die Kron- »warzen darauf mf den -ultans. ern von :, nack ach der Diako- Oester- bagdscke nmora- ach Pa- dete sich zurück- :im Pa- u Hafen ^ Anblick »t nickt : ist die ch Feuer :t. n Bank- :n Rubel erwendet 8 IS'. npMtr Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. M 387. Mittwoch den 3. November. 1889. Verordnung, Maaßregeln wegen der Rinderpest betreffend. schriften treten zu lassen. 1. Rindvieh deS Landschlags aus Böhmen und Mähren darf nach Sachsen ohne Weiteres eingeführt werden, wenn der betreffende Transport mit einem von der Ortsbehörde desjenigen Orts, aus welchem das Vieh stammt, in deutscher Sprache aus- aefertrgten Biehpasse versehen ist, und m diesem nicht nur die Viehstücke nach Zahl und äußeren Merkmalen (Geschlecht, Farbe und Abzeichen) genau angegeben sind, sondern auch die Bestätigung enthalten ist, daß in der Ortschaft und deren Umgebung, auS welcher die Thiere kommen, eme seuchenartige Krankheit unter dem Hornvieh nicht herrsche und die Biehstücke bei dem Abtriebe gesund be funden worden seien. 2. Rindvieh der Steppenracen (podolisches, ungarisches und galizisches Vieh) ist dagegen ohne besondere, in jedem einzelnen Falle vorher einzuholende, Genehmigung des Ministeriums des Innern nur unter der Voraussetzung über die Grenze einzulafsen, daß 1) der Transport auf der Eisenbahn und in besonderen Wagen ohne Vermengung mit anderem Vieh erfolgt, daß 2) der Transport den diesseitigen Grenzpolizei - Eommiffariaten resp. in Zittau und Bodenbach und beziehentlich der diesseitigen Grenzpolizei-Jnspection in Voitersreuth vorher angemeldet worden ist, daß 3) der vorschriftsmäßige Viehpaß (oben sud 1) beigebracht wird, und daß 4) in diesem Passe oder durch ein anderes völlig glaubwürdiges behördliches Zeugniß bescheinigt ist, daß und an welchem Orte das betreffende Vieh bisher in Böhmen oder Mähren mindestens seit bereits drei Monaten ununterbrochen gestanden habe. Soll ein derartiger Transport durch Sachsen hindurch und weiter oder durch Preußen gehen, so ist überdies die Genehmigung der betreffenden Königlich Preußischen Regierungsbehörde zum Einlaß des Transports nach oder durch Preußen beizubringen. Zuwiderhandlungen gegen die obigen Bestimmungen werden nach H. 8 flgde. des Gesetzes, die Verhütung und Tilgung Rinderpest rc. betreffend, vom 30. April 1868 (Gesetz- und Verordnungsblatt <seite 264) bestraft. Dresden, am 22. October 1869. Ministerium des Jnnei ^ " llwitz. der lnnern. v. Nostitz-Wallwitz. Forwerg. Bekanntmachung. In Gemäßheit der Verordnung vom 23. September d. I. ist die katholische Kirchenanlage aus das Jahr L868 nach den durch die Verordnung vom 12. October 1841 §§. 7. 8. 10 und 11 bestimmten Sätzen, von denen jedoch die m tz. 7 unter d. e. und 6. bestimmten Sätze auch für diesmal auf drei Viertheile, mithin auf resp. ^4, Vg und V,« des von den betreffenden Parochianen zu entrichtenden Gewerbe- und Personalsteuersatzes herabgesetzt sind, ausgeschrieben worden und somit fertig. Die hiesigen katholischen Beitragspflichtigen werden daher aufgefordert, die auf sie fallenden Beträge vis zum LS. November dieses Jahres an die Stadt-Steuer-Einnahme allhier (Rathhaus 2. Etage, Zimmer Nr. Ltt) unerinnert abzuführen. Leipzig, den 16. October 1869. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. E. Stephani. Taube. !ph' Bekanntmachung. Die «eben der Gerberbrücke befindliche hölzerne JnterimSbrücke soll an Rathsstelle Donnerstag, den 4. Novbr. d. I., Vormittags LI Uhr auf den Abbruch an den Meistbietenden versteigert werden. Die Versteigerungsbedingungen liegen in unserem Bauamte (Rathhaus 2. Etage) zur Einsichtnahme aus. Leipzig, den 27. October 1869. Der Rath der Stadt vr. Koch. Leipzig. erutti. Bekanntmachung. Im Grundstück deS ehemaligen VorrathShofes in der Bauhofstraße Nr. 3 sollen Donnerstag den 4. November d. I. von früh 8 Uhr an nachbenannie Gegenstände: eine Anzahl Schränkchen und Schuhmachertische, ferner alte Oefen, Stühle, alteS Guß- und Schmiedeeisen, Messing, so wie Baumpfähle u. s. w., in kleineren Partien gegen Baarzahlung und unter den an Ort und Stelle bekannt zu machenden Bedingungen an die Meistbietenden verkauft werden. k. Oc " Leipzig, den 27. October 1869. Des RathS Bau-Deputation. Holz-Auction. gegen sofortige volle Zahlung Leipzig, am 27. October 1869. Donnerstag den 4. November d. I. sollen Vormittags von 9 Uhr an in Kuhthurmer Revier, hinter der Leidenroth'schen Ziegelei ca. 1000 Schock weidene Reisstabe, ca 80 - weidenes Bundholz ing an die Meistbietenden verkauft werden. DeS RathS Forst-Depntation. Bekanntmachung. Am 31. December d. I. wird hier eine DistrietSarmenarztstelle mit 120 ^ Iahresgehalt durch Ablauf der statutarischen Wahlperiode des jetzigen Amtsinhabers vacant. Bewerbungsschreiben promovirter Aerzte um diese auf 3 Jahre zu vergebende Stelle können bis zum 13. d. M. bei dem jetzigen Aorftknde unserer Krankenanstalt, Herrn Medieinalrath Pros. LBr. Sonuenkalb, Wiesenstraße 26, oder auf dem ArmenverwaltungSbnrean im Gewandhause, Universitätsstraße 9, eingereicht werden. ' ' >. Oct' Leipzig, dm 30. October 1869. DaS Armen-Directorinm.
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