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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 06.11.1869
- Erscheinungsdatum
- 1869-11-06
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186911069
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18691106
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18691106
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1869
- Monat1869-11
- Tag1869-11-06
- Monat1869-11
- Jahr1869
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 06.11.1869
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Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. W 31V. Sonnabend den 6. November. MV. Zur gefälligen Beachtung. Unsere Erpedilion ist yiorgen Sonntag den 7. November nur Bormittags bis Uhr snet L»pvaiN«i» Ne« Lelpslirer Vnxeblatte«. Bekanntmachung in Betreff der für dieses Jahr vom 6. bis spätestens den 13. November d. I. einzureichenden Hausbewohnerlisten. AuS den zur Revision der Leipziger Gewerbe- und Personalsteuer-Kataster alljährlich eingereichten Hausbewohnerlisten ist wieder holt wahrzunehmen gewesen, daß die in der jedem Hausbesitzer resp. dessen Stellvertreter behändigten Bekanntmachung enthaltenen Borschristen nur sehr unvollkommen beobachtet, namentlich die betreffenden Hauslisten nebst der Bekanntmachung den Miethinhabern nicht allenthalben vorgelegt werden, und hierdurch nicht nur unvollständige, sondern auch un richtige Angaben veranlaßt worden sind. Ferner haben Kaufleute, Gewerbtreibende und sonstige Principale die specielle Auszeichnung ihrer Handlungs- und Gewerbsgehülsen rc. resp. Dienstboten unterlassen, und erst aus besondere Aufforderung eingereicht, wodurch das binnen einer bestimmten sehr beengten Frist auszuführende Revisionsgeschäft ungemein erschwert wird. Die hiesigen Hausbesitzer und deren Stellvertreter werden daher aufgefordert, die in der von uns unter dem 15. d. Mon. erlassenen, den Hauslisten beigegebenen Bekanntmachung enthaltenen Vorschriften nicht nur selbst genau zu beob achten, sondern auch ihre Abmiether unter Mittheilung gedachter Bekanntmachung hierzu anzuhalten, da außerdem die darin tztz. 8, 0 und 10 angedrohten Nachtheile für die Betheiligten eintreten müssen. Falls die behändigten Formulare von Hauslisten und Bekanntmachungen nicht ausreichen sollten, werden dergleichen auf Ver langen auf der Stadt-Steuer-Einnahme — Rathhaus II. Etage, Zimmer Nr. 13 — verabreicht. Leipzig, den 26. October 1869. Der Nath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Taube. Bekanntmachung. Dienstag den 9. November a. e. Vormittags 9 Uhr sollen auf dem Fleischerplatz in der Nähe der Lessing-Brücke mehrere Klaftern Holz und Reisighaufen, so wie 2 Pappel-Nutzstücken öffentlich gegen sofortige Zahlung und Abfuhre versteigert werden. Leipzig, den 5. November 1869. Der Nath der Stadt Leipzig. vr. E. Stephani. Schleißner. Landtag. »** Dresden, 4. November. Zweite Kammer. Die Tri bünen sind überfüllt. Erster Gegenstand der Tagesordnung ist di Interpellation deS Abg. Biedermann, die Ueberhandnahme der Selbstmorde in den Reihen der königlich sächsischen Armee betreffend. Abg. vr. Biedermann: AlS eS sich neulich um die Herbei führung von Schutzmaßregeln für die bei Unglücksfällen der Eisen bahnen u. s. w. Beschädigten handelte, habe er seine Freude und Anerkennung über die Intentionen der Staatsregierung ausdrücken können. Heute handele es sich um einen anderen, wenn auch ge ringeren Theil der bürgerlichen Gesellschaft, um die blühende Jugend, die eine schwere Pflicht zu erfüllen habe. Durch die Statistik sei uachgewiesen, daß in Sachsen die Selbstmorde häufiger in der Armee als im Civil wären. Im Laufe deS letzten Jahres sei die Ziffer der Militair - Selbstmorde auf 30 gestiegen, während 6 Wochen her Monate September und October d. I. habe man allein 5 solcher betrübender Fälle zu verzeichnen gehabt. Die Wahrnehmungen aus der preußischen Armee ließen daselbst einen bedeutend genngeren Procentsatz erkennen. (Redner führt dies mit statistischem Material weiter aus.) Er sei weit entfernt, ein maßgebende- Urtheil über die Ursachen der erwähnten traurigen Thatsacken zu fallen. Zu leugnen sei allerdings nicht, daß die hiuterlaffenen Kundgebungen der Verstorbenen einen Schatten auf die BehandlunOwelse der subalternen Soldaten werfen. Staat-minister von Fabrice: Er müsse sich bei der Beant wortung der Interpellation ebenfalls an die Statistik halten. Diese pgebe, daß sich die Selbstmorde in der Armee nicht vermehrt, sondern von 5 auf 4 und weniger Proce.lte der Landesbevölkerung verringert haben. Jetzt habe man eine dreifach stärkere Präsenz von Truppen als in den Jahren 1850—1855, wo jährlich zwischen 20—30 Selbstmoroe vorgekommen seien. Man habe es mit einer allgemeinen Landescalamität, nicht aber mit einem besonderen Uebelstande in der Armee zu thun. Es seien vielfach die neuen Disciplinargesetze in den Vordergrund geschoben worden, indessen er könne fest versichern, daß die nöthiaen nachdrücklichen Anord nungen ergangen, damit diese Disciplinargesetze, welche nichts Außerordentliches enthielten, in humaner Weise angewendet werden. Gerade eine solche humane Anwendung halte er für ein Mittel, welches nach und nach mit dazu wirken werde, den Soldaten davon abzuhalten, im Falle eines Vergehens frevelnd Hand an sich zu legen. Im Uebrigen müsse er nochmals die Angabe zurückweisen, daß die Armee mit den in ihren Reihen vorkommenden Selbst morden eine Ausnahme der übrigen Landesbevölkerung gegenüber mache, und er hätte lebhaft gewünscht, daß, bevor die Interpella tion eingereicht worden, man sich über die tatsächlichen Verhält nisse besser unterrichtete. (Bravv von konservativer Seite.) Abg. vr. Biedermann entgegnet dem Minister unter Hin weis auf sein Material und auf die unter der Bevölkerung no torisch vorhandene Beunruhigung, welcher Ausdruck zu geben Pflicht des Landesvertreters sei. (Bravo!) Nachdem der Krieasminifter v. Fabrsice nochmals kurz ge sprochen, wird dieser Gegenstand verlassen. Es folgt der Antrag des Abg. Wigard auf Auflösung deS Landtages u. s. w., welchen wir bereits früher im Wort laut mitgetheilt haben. Die Abg. Riedel und Genoffen haben hierzu den Gegenantrag gestellt: t..,. - > --
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