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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 06.11.1869
- Erscheinungsdatum
- 1869-11-06
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186911069
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18691106
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18691106
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
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- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1869
- Monat1869-11
- Tag1869-11-06
- Monat1869-11
- Jahr1869
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 06.11.1869
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10242 „Die Zweite Kammer wolle im Verein mit der Ersten die Staatsregierung ersuchen, noch dem gegenwärtigen Land tage ein neues Verfassung-- und Wahlgesetz nach den Grundsätzen des Einkammer- und Repräsentalrvsystems vor- rulegen und in dem Wahlgesetze dem Volke das Recht der Vertretung zum Mindesten in dem Umfange darzubieten, in welchem es dasselbe kraft der Gesetzgebung von 1848 bereits besessen hat." Abg. Wigard motivirt in längerer Rede seinen Antrag. Leider scheine es, sagt er, als ob man die Freunde der Regierung auf jener Seite des Hauses suche, welche mit ihr durch Dick uno Dünn gehe (Obo! auf den konservativen Bänken). Sein Antrag sei von guter Absicht, enthalte keine Feindschaft. Redner gehl nun in eine längere Auseinandersetzung der Vorgänge des Jahres 1850 über und meint darnach, daß eS betrübend sei, wenn man fort und fort den Recktsbruch nicht offen eingestehe, sondern ihn durch allerhand Schein gründe zu verdecken suche. Sei auch der lange Zeitraum von 10 Zähren darüber hinweggegangen, so bleibe der Rechtsbruch doch ungesühnt. Er sei lange und ernst mit sich zu Rache gegangen, wie demselben am besten abzuhelfen, und habe keine anderen Mittel und Wege gefunden, als die, welche sein Antrag enthalte. Selbst die Anklage beim Staatsgerichtshof sei unmöglich, da von den damaligen Ministern nur noch einer im Amte sei. Es bleibe also nur übrig, um wieder einen verfassungs mäßigen Standpunkt zu gewinnen, auf Grund der 1848er Wahl gesetze eine neue Landesvertretung zu berufen. Dadurch werde man endlich auch wieder erreichen, daß das gesammte Volk Theil nehmen könne an den allgemeinen Landesangelegenheiten, werde man ferner erreichen, daß die große Gleichgültigkeit des Volkes in politischen Dingen einem besseren Verhältniß weiche. Er schließe seine Rede mit dem warmen Wunsche, daß die Regierung und die Kammer auf seinen Antrag eingehe, damit endlich muhe und Friede in das Vaterland wieder einkehre. Präsident Haberkorn: Er werde dem Vorredner nur eine Bemerkung entgegensetzen. Dadurch, daß er nur den faktischen Bestand, nicht aber die Rechtsbeständigkeit der Kammer anerkenne, erkläre er, obwohl er es leugne, dieselbe selbst für unberechtigt für die Berathung seines Antrags. Abg. Riedel: Der von ihm gestellte Antrag wolle dasselbe wie der Abg. Wigard, nur in etwas müderer Form. Er erkläre auch, daß vor der Sühnung des Verfassungsbruches Ruhe und Friede im Lande nicht einkehren könne. Der Wigard'sche Antrag führe zu starren Consequenzen, denn außer Dem, was darin stehe, müsse Indemnität für Alles, was seit 1849 geschehen, ertheilt und außerdem die Staatsoerraths-Anklage erhoben werden. Allem diesem stehen unüberwindliche Schwierigkeiten im Weg, und deshalb habe er sich für einen praktischeren Weg entschieden, auf dem zu dem selben Ziel zu gelangen sei. Möge dw Regierung auf diesem versöhnlicheren Wege der Landesvertretung entgegenkommen! Abg. Heubner: Der Unterschied zwischen den beiden vor liegenden Anträgen sei nicht groß, beide gingen vom Verfassungs bruch aus, beide wollten die Versöhnung mit der Negierung. Er für seinen Theil bekenne sich treu und offen für Riedels Antrag, denn in demselben finde man das strenge, lautere Recht in milder Form; er sei die Brücke, auf der eine Vereinigung erzielt werden könne. Redner geht sodann auf die Vorgänge im Jahre 1789 in Frankreich ein, Vorgänge, in Folge deren das Unrecht von Jahr hunderten gesühnt worden, um daran zu schließen, daß auch diese Kammer im Jahre 1848 einen Tag gesehen, wo die I. Kammer freiwillig auf ihre Vorrechte verzichtet und damit die unveräußer lichen mechte des Volkes anerkannt habe. Möge man heute ein gleiches Friedenswerk bauen, ein Werk, aus dem Heil und Segen für das Vaterland erblühe! (Bravo!) Abg. Ackermann: Ohne alles Bedenken bekenne er sich zu der Ansicht, daß das Wahlgesetz von 1848 nicht verfassungsgemäß auf gehoben worden sei. Trotzdem könne er keinem der beiden Anträge zustimmen, da sich ein praktischer Erfolg nicht mehr erzielen lasse. Es sei das Wahlgesetz vom 3. December 1868 erschienen, und dies müsse mit in den Kreis der Betrachtung gezogen werden. Es sei dasselbe von den legislatorischen Gewalten erlassen und dieselben hätten damals dieselbe Eompetenz gehabt, wie man sie heute in Anspruch nehme. Durch den Rredel'schen Antrag komme man nicht aus den Verfassungsverletzungen heraus, sondern gerathe tiefer hinein, denn man wolle nur eine Kammer und im Jahre 1848 habe man zwei Kammern gehabt. Er wolle nicht, daß man ein Wahlgesetz, welches erst ein Jahr bestehe, schon wieder wie einen Rock wegwerfe, zumal da es einen Vergleich mit demjenigen von 1848 nicht zu scheuen habe. Dem Frieden des Vaterlandes diene man besser, wenn man die vorliegenden Anträge ablehne. (Bravo.) Abg. Petri: Auch er erkenne an, daß im Jahre 1850 die Verfassung gebrochen worden. Ferner sei er von jeher ein An hänger des Einkammersystems gewesen. Nichtsdestoweniger müsse er sich gegen die heutigen Anträge erklären. Er habe das Mandat als Wahlmann mehrere Male ohne Protest angenommen, desgleichen sei er gleich Anderen in den Landtagssaal getreten, ohne zu protestiren, und fühle sich daher in seinem Gewissen gebunden. Die Vergleiche anderer Länder, z. B. Hessen, Ungarn u. s. w., vaßten auf die Verhältnisse in Sachsen.nicht. Der Riedel'sch? Antrag sei völlig inconsequent. Abg. Kretzschmarfür Riedel's Antrag. Abg. vr. Heine: Er sei in einem Wahlkreis 'mit ländlicher Arbeiterbevölkerung ohne alles eigene Zuthun gewählt und nehme daher an, daß seine Wähler für den Landtag sich interessirten. Er wünsche, daß dieses Interesse sich vermehren möge. Er glaube aber, daß seine Wählerschaft nicht wolle, daß schon wieder eine neue Verfassung an Stelle der anderen trete. Blos fortwährend die Verfassungsbrüche im Munde führen, ohne sich darum zu kümmern, ob das Volk zu leben habe, ob es sich wohl befinde, ob es hungere, wie in den Jahren 1848 und 1866, sei das non plu8 ultra von Juristerei! Und seien denn die Zustände von 1848 voll kommen gewesen? Er erinnere sich recht lebhaft, daß damals 15- und 16jLhrige Bürschchen das Urtheil älterer und erfahrener Leute terrorisirt hätten. Was habe man in Frankfurt mit dem freiesten Wahlrecht erreicht? Man sehe es heute: Nichts! Er stimme gegen beide Anträge, denn sie würden uns nicht vorwärts, sondern rückwärts führen. Abg. vr. Biedermann: Das Urtheil über die Ausführungen des Vorredners überlasse er der öffentlichen Meinung. Er wolle nur darauf aufmerksam machen, daß der Abg. vr. Heine selbst gesagt, er sei im Jahre 1848 noch ein Jüngling gewesen (Bravo!), und daß man es also mit einer jugendlichen Auffassung zu thun habe. Wer das materielle Wohl über das Recht zu stellen sich nicht scheue, bekunde eigenthümliche Begriffe vom Staatswesen. Er und seine Parteigenoffen nähmen an, daß die formelle Rechts- continuität allerdings verloren gegangen, und deshalb hätten sie die heutigen Anträge gestellt. Man habe die EntschLdigungstheorie lächerlich gemacht; das bekunde entweder Unverständlich oder Übeln Willen. Dem Volk sei 1850 sein Recht genommen worden und es verlange ganz natürlicher Weise Entschädigung. Dieselbe be stehe lediglich darin, daß man das Wahlgesetz von 1848 und das Einkammersystem wieder einführe. Staatsminister v. Nostitz-Wallwitz: Die Regierung könne nur an dem Standpunct festhalten, daß, wer einmal in hi« Kammer eingetreten, auch die Rechtsbeständigkeit der Kammer ap erkenne. Im Uebrigen sei es nach der Verfassungsurkunde un zulässig, schon während der jetzigen Landtagssession ein neues Wahlgesetz zu verlangen. Die Negierung habe über Manches den Mantel der Vergessenheit gebreitet und sei mit freisinnigen Ge setzen entgegen gekommen. Sie werde nur mit Reformen Vor gehen, welche an das Bestehende anknüpfen. Sie halte das Wahl gesetz nicht für abgeschlossen, könne aber unmöglich in jedem Jahre an den Staatsfundamenten rütteln. Den Fortbestand der Ersten Kammer halte die Regierung für absolut nothwendig. Staatsminister v. Friesen: Er wolle Das, was er 1850 für Recht anerkannt, heute nicht verleugnen. Fern sei es ihm, unan genehme Erinnerungen zu erwecken, und er beschränke sich auf die Erklärung, daß der Beschluß vom 3. Juni 1850 kein Beschluß des Leichtsinns oder der Ueberhebung gewesen, sondern daß man nach monatelanger ernster Erwägung und mit schwerem Herzen sich der Nothwendigkeit gefügt und die bekannten Anordnungen erlaffen habe. Es seien aber nur Beschlüsse der Nothwendigkeit gewesen. Als später der Wunsch nach einem andern Wahlgesetz rege ge worden, sei die Regierung entgegengekommen und das Wahlgesetz vom Jahre 1868 entstanden. Die Regierung trete heute den Männern von 1849 friedlich und versöhnlich entgegen, ohne auf die Vergangenheit zurückzudenken, und könne deshalb nur wünschen, daß von ihnen Gleiches geschehe. (Bravo!) Abg. Günther citirt eine früher gehaltene Rede und beklagt, daß die heutigen Anträge überhaupt eingebracht worden. Abg. Ludwig: Mit der Behauptung, daß im Volke kein großes Bedürfniß nach der 1848er Verfassung vorhanden, werde gar Nichts bewiesen. Den Mangel des formellen Verständnisse- im Volke für die damaligen Gesetze gebe er zu, aber es existire in seinen Reihen der allgemeine Wunsch nach Gleichberechtigung, und dieser Wunsch sage Alles. Von diesem Standpuncte aus müsse er die Anträge des Abg. Riedel als das Minimum Dessen bezeichnen, was man zu fordern habe. Die ungeheuerliche Behauptung eines Redners, baß Diejenigen, welche die Anträge gestellt haben, auf Handel und Wandel keine Rücksicht nehmen, könne er für ernst gemeint kaum halten, ebenso müsse er Diejenigen, welche heute die Anträge lächerlich zu machen gesucht hätten, dem öffentlichen Urtheil überlassen. Abg. Sachße giebt eine längere Auseinandersetzung über die Vorgänge in den Jahren 1848 und 1849 und schließt mit der Bemerkung, daß man unmöglich Zustände, über welche ein fast zwanzigjähriger Zeitraum hinweggegangen, von unten nach oben stürzen könne. Abg. Wigard in längerer Rede gegen die seinem Antrag zu Theil gewordenen Angriffe. Er erklärt, daß er, so lange er m der Kammer sitze, seinen Antrag immer wieder einbringen werde. Abg. Riedel erklärt, daß er in seinem Anträge die Worte: „noch dem gegenwärtigen Landtage" fallen lasse. Abg. Biedermann: Eimge Bemerkungen der Herren Minister seien tatsächlich unrichtig. Wenn u. a. von ihnen be ll Merkt v dem Jc daran, tenten, den G gegeber Regieri gegeber die Ar Gegen! der Ri gar d< an der Niema UnglUi Bravo S< den V Al trag, Sachß genan und! mit l Mein schloß schmü N sproä stimr Schr d s-l- Krm Mir Ren Ten Fah ftali Gel sol Tol gra L Lus na au W we C! A F V C C c c X I
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