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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 14.11.1869
- Erscheinungsdatum
- 1869-11-14
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186911147
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18691114
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18691114
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1869
- Monat1869-11
- Tag1869-11-14
- Monat1869-11
- Jahr1869
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 14.11.1869
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Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. M 318. Sonntag dm 14. November. 1869, Oeffentliche Sitzung der Stadtverordneten Donnerstag den 18. Novbr. 1869 Abends */s7 Uhr irn Saale der 1. Bürgerschule. 1. Gutachten des Finanzausschusses über: a) Conto 1—5, 8, 9 des Budgets für 1870; b) Vermehrung der Annahmstellen bei der Sparcafse. 2. Gutachten des Schul- und Stiftungsausschusses über: die Specialconten der Gymnasien, Real-, Bürger , Bezirksschulen, des Arbeitshauses für 'Freiwillige und des Waisenhauses für 1870. 3. Gutachten des Bauausschusses über: a) Ueberführung von Gellerts Denkmal s. w. d. a.; d) Verlängerung der Pachtverträge über die Nonnenmühle und Gohliser Mühle. 4. Gutachten des Rosenthalausschusses über Conto 13 d des Budgets für 1870. Bekanntmachung. Der den 1. November d. Z. fällige vierte Termin der Grundsteuer ist nach der zum Gesetze vom 26. Mai deS vor. Jahres erlassenen Ausführungs-Verordnung von demselben Tage mit: zs von Einem Pfennig städtischen Gefällen an die Stadt - Steuer- Einnahme allhier zu bezahlen, da nach Ablauf dieser Frist die gesetzlichen Maßregeln gegen die Säumigen eintreten müssen. Leipzig, den 27. October 1869. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Taube. Bekanntmachung, die Anmeldung zur I. und H Bezirksschule für Ostern 1870 betreffend. Diejenigen Aeltern, Pflegeältern und Vormünder, welche für Kinder, die zu Ostern künftigen Jahres schulpflichtig werden, all hier um Aufnahme in eine der beiden Bezirksschulen nachsuchen wollen, haben sich deshalb von jetzt an bis Ende d. I. unter Vor stellung der Kinder bei den betreffenden Herren Armenpflegern zu melden. Die Bestimmung darüber, welche der beiden obigen Schulen jedes der aufzunehmenden Kinder zu besuchen haben werde, bleibt Vorbehalten. Leipzig, den 11. November 1869. Der Rath der Stadt Leipzig. Vr. Koch. Thon. Wegen Reinigung der Locale bleiben die Geschäfte beim Leihhause und bei der Sparkasse Dienstag den 10. d. Mts» ausgesetzt. Leipzig, 13. November 1869. Die Deputation des Raths für Leihhaus und Sparkasse. Der Pensionsfonds des Stadttheaters zu Leipzig. Alljährlich zweimal werden die Bewohner Leipzigs durch Bene- sizvorstellunaen im Stadttheater an den Pensionsfonds desselben erinnert. Die meisten unserer Leser und Leserinnen mögen in herkömmlicher Weise diese Vorstellungen besucht haben, wohl aber mehr deshalb, weil man hervorragende und das allgemeine Inter esse in Anspruch nehmende Stücke zur Aufführung brachte, als weil sie sich bewußt geweseu wären, welche wichtige Bedeutung für die Kunstleistungen des Theaters gerade diese wenig bekannte und geräuschlos wirkende Pensionsanstalt hat und gehabt hat, und wie das, was ihr zufließt, kein Almosen für altersschwache Künstler und Künstlerinnen, sondern recht eigentlich ein der Göttin der Kunst gezollter Tribut ist. Die Thätigkeit des Schauspielers ist an Bedingungen geknüpft, die leichter und zeitiger als bei jedem anderen künstlerischen Be rufe hinfällig werden können. Während also anderwärts gewöhn lich daS Alter die Thätigkeit sistirt, geschieht dies hier oft genug a sogar in den jüngeren Lebensjahren. Das ür den Bühnenkünstler, bei Zeiten an solche ächkeiten Zu denken und sie durch Erwerbung einer Pension weniger fühlbar zu machen. Man darf sich daher auch nicht wundern, daß eS den Theatern, bei welchen die Künst ler für den Fall der Bühnenuntüchtigkeit Pension in Aussicht haben, viel leichter wird, bedeutende Kräfte zu fesseln. Denn nicht allein die hohe Gage ist eS, die den Künstler veranlaßt, seine Thätigkeit einem Theater bleibend zuzuwenden, eben so viel hat hierauf die Aussicht auf hinreichende Pension Einfluß. Ge wöhnlich bekommen die Schauspieler nur bei Hofthealern Pension, und dies ist mit ein Hauptgrund, weshalb dort mehr als an großen Privattheatern Künstler ersten Ranges zu finden sind. in den mittleren, ist Antrieb genug unangenehme Mög Man erkennt hieraus leicht, wie das Vorhandensein einer Pensions anstalt die Kunstleiftungen des betreffenden Theaters ganz bedeu tend zu heben im Stande ist. Betrachte man daher die Pensions anstalt unsers Theaters, wodurch es sich vor vielen anderen vor teilhaft auszeichnet, nicht als etwas Nebensächliches. Demnächst wird wieder eine Benefizvorstellung stattfinden, und es mag daher jetzt mehr als zu irgend einer andern Zeit passend erscheinen und gestattet werden, aus der ein halbes Jahrhundert umfassenden Geschichte des Pensionsfonds einige Mittheilungen zu machen, welche zugleich noch den Zweck haben, die Aufmerksamkeit wohlwollender Freunde des Theaters auf das Institut hinzmenken. Wer die erste Veranlassung zur Gründung einer Pensions anstalt für die Schauspieler und Schauspielerinnen des Leipziger Theaters gegeben haben mag und in welchem Jahre dies geschehen, läßt sich aus den noch vorhandenen Acten nichr ersehen, sicher ist aber, daß man bereits im Jahre 1817 sich zu diesem Zwecke, wie es scheint ohne ein schriftliches Statut, vereinigt hatte und nament lich durch Benesizvorstellungen die ersten Capitalien herbeischaffte. Geregeltere Acten finden sich erst seit 1822 vor, wo das junge Institut von per Privatverwaltuna des Theaters getrennt und der Verwaltung des Stadtrathes übergeben, auch ein bis auf den heutigen Tag unverändert gebliebenes Statut entworfen wurde. Hierbei wurde zugleich bestimmt, daß die Anstalt unabhängig vom 1) aus den Zinsen der angesammelten Capitalien, 2) aus den Beiträgen der Mitglieder, 3) aus Benefizvorstellungen, 4) aus den Abzügen von dem Honorar gastirender Schauspieler oder Schauspielerinnen und 5) au- Schenkungen und Vermächtnissen.
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