Dem yerrn krlmario vor die Leichen- Predigt r Thal. Ihm/ und denen z.tzn. viLc.vor den Gang/ledern » Vor die Abkündigung ingesamt - - - »sg?. Dem ^)errn KeLto» vor den Gang - - »ge. Dem Oancori, wenn er vor der Thür und in der Kirche singet - «Thal.»A. Denen andern Schul - Lolle^en, iedem - s ge. Dem Glöckner zu 88. kecri und kauli vors Jeugniß >6 g^. Dem Glöckner zu 8. ^icoläi - - 4.^. Jur lieben Frauen - - - 4-g?. Denen 8cKo!alen / die die Leiche tragen/ iedem 6 A. Dem Todten - Gräber vor das Grab - , Thal. Vor die Bahr - - - - §3?. Dmm LäuternVäffel Bier/oder dafür - «Thal. Dem Platzmeister vor das paaren und Abdancken , Thal. Dem Läuffer - - - - rige. Der Läufferin und jhrer Paar - Frauen zusammen -> gf. Denen Meister-Knechten und andern/ die die Iunfften bitten/ nach dem die Junffk groß oder klein/». *.biß 6 g^. Dem Kreutz-träger - - - - 4-ess. Dem Thorhüter/ der die Zahl derer/ die mit zu Grabe gehen/ auffmercket - - - - rge. Bey Begräbnissen soll abgefchaffet sein: §. >. Die ausrheilung der Flore/ yaubt- und Maul- Schley er/ Trauer - Kleider und Schuh/ si> wohl unter die Freunde / (die - Eltern und Kinder ausgenommen/) als auch alle andere / die de- ren vor der Zeit bekomm: Doch mögen sie Ihrem Gesinde erwan einen Schleyer oder yarm - Schnur zur Trauer geben. §. r- Die Trauer-Mahlzeiten / so nach der Beerdigung von etlichen angestellet worden; Und soll davor weder dem Platzmei ster/ noch dem Läuffer und der Läufferin/ oder iemand anders et was gegeben werden. §. z. Die kostbare Kräntze und anderer Iierath/ womit die Pathen und Freunde dm Sarg behängen. §. 4. Die Leichen - Tücher/ die etliche prlvar, Personen biß daher gehabt und weg geliehen. §. 5. Die Speise und Tranck/ so die Todtengräber/ Läuter und andere biß daher gefordert. h. 6. und sollen die Läuffer von denm Herren Geistlichen und Schul Loipen, wenn sie ihnen ihre Gebühr bringen/ Trtnckgeld durchaus weder fordern/ noch nehmen. V. Bes Tracht der Kleidung B Sin»