Dem Todten-gräber vors Grab . -Thal. Vor die Bahr - - - - 4 8?. Den Läutern > - _ - Dem Platzmeister - - - > Thal. DemLäuffer - - - rigf. Der Läuffcrtn und Paar - Frauen zusammen - ri Dem §reutz-Träger - - - zg?. DemThorhüter - - - - ,gs. §. 7. Ware ein Ausländischer gestorben/ dem die stimgett aus-r läuten lassen wolttn/ sollen sie m die Kirche geben Don 4. Pulsen mit allen Glocken - 4 Thal. Lo g^. 8 Pf. Den Läutern - - - - , Thal. - Don z. Pulsen mit allen Glocken - z Thal. ,6 g^. s Pf. Den Läutern - - - - - »sg?. - Von r. Pulsen mir allen Glocken - 2 Thal. » s Pf. Den Läutern - - - - >r g§. - Don einer Pulß mit allen Glocken »Thal. 8 gf. s Pf. Verboten aber wird Ihnen alles das jenige / was in denen ersten zwryen Llsssen Unterläget ist/ und über dtß die grüne gewonnene Kräntze. V. Wey Tracht der Kleidung Wird Ihnen zu Ehren erlaubt: Eine gewässerte Daffente Schürtze/ und zu den andern Kleidern UNgewäfferr Daffent/ Pe- tican/ Tschamlot/ Sadenischke/ Scharsche/ Rasch/ Polemik und geringere Zeuge/ eine Schnur einfache gebogene DucattN/ von to. biß >5. Stücken/ und rin Ring von 6. biß 8. Thal. Verboten aber werben Ihnen Uber das/was in denen ersten zwey LKtlen nicht Melassen/ Tobin und alle andere gantz seidene Zeuge/ den ungewäfferren Taffent ausgeschlossen/ wie auch alle ausländische kostbare Tü cher/ vie Makderne Steck-Ermel/ die Granaten umb den Hals und Hände/ die Hauben und Umbgebünde/ deren eines über i. Thal, kostet. IV. Sk^Ortnn begriffen die Handwercker tn gemein/ AA^wte die nahmen haben. Worunter auch die/ so nebst ihrem Handwcrck Handlcn/ wie auch Pudntz- Krämer/ und die von andern geringen Handlungen sich