Wir Bürger-Meister und Rath-Manne der Stadt Görlitz fügen hiermit unsern zur Gemeinen Stadt gehörigen Unterthanen und sämtlichen Einwohnern derer Dorffschaften, auch sonsten Männiglich zu wissen: Demnach wir mit Befremdung und grossen Mißfallen vernehmen müssen, daß sich ein und andere eigennützige Leute ... des fremden Biers, Brandteweins und Saltzes sich zu erhohlen, und dasselbe auf Hochzeiten, Kindtauffen und zu ander Bedürfniß zu gebrauchen ...
Titel
Wir Bürger-Meister und Rath-Manne der Stadt Görlitz fügen hiermit unsern zur Gemeinen Stadt gehörigen Unterthanen und sämtlichen Einwohnern derer Dorffschaften, auch sonsten Männiglich zu wissen: Demnach wir mit Befremdung und grossen Mißfallen vernehmen müssen, daß sich ein und andere eigennützige Leute ... des fremden Biers, Brandteweins und Saltzes sich zu erhohlen, und dasselbe auf Hochzeiten, Kindtauffen und zu ander Bedürfniß zu gebrauchen ...
Untertitel
[Görlitz den 26. Julij Anno 1695]
Erscheinungsort
[Görlitz]
Erscheinungsdatum
[1695]
Umfang
[2] Bl.
Sprache
Deutsch
Signatur
L VIII 306.27
Vorlage
Oberlausitzische Bibliothek der Wissenschaften Görlitz
zumBestengethanenVerbothzuwieder handeln,oder ,n habenderAusachtund Angrbung sich ungehorsam! säumig und nachläßtg erweisen: der oder dieselbe sollen mit ernster mrnachbletltchrr Strafte angesehen und beleget werden. Mornach sich ein Zeder zu ach« len/ und für Schaden zu hüten wissen wird. Ku Uhrkund haben wir hterauff unscr-Gememer Stadt Insicgel drucken lasten. E o geschehen zu Wörlitz den 26. )ulij 169^. I