M W. und Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. Sonnabend den 4. December. Zur gefälligen Beachtung. Unsere Expedition ist morgen Sonntag den S Deeember nur Vormittags bis Uhr geöffnet. Lxpvckltlon 4>S8 LelpLlKer Vnzreklnttes. V G Wir wissen, daß wir den Wünschen der Bewohner unserer Stadt entgegenkommen, wenn wir Gelegenheit darbieten, den Ge burtstag Sr. Majestät deS Königs auch in diesem Jahre durch ein gemeinsames Festmahl zu feiern. Wir haben daher Veranstaltung getroffen, daß ein solches ^ . Sonntag den 12. December ». e. Mittags um 1Uhr im Schützenhause startfindet. Diejenigen, welche sich daran zu betheiligen wünschen, ersuchen wir, bei Herrn Hofsinann im Schützen- Hause an den Tagen vom 7. bis 10. December a. o. Tafelkarten L 1 ^ 10 ^ in Empfang nehmen zu wollen. Spateren An meldungen kann Berücksichtigung nicht bestimmt zugesichert werden. Leipzig, am 3V. November 1809. Der Rath der Stadt Leipzig. Bekanntmachung. vr. Koch. Unsere Bekanntmachung vom 30. Dec. 1860, nach welcher das Klatschen mit Schlittenpeitschen in der inner« Stadt und in den Straßen der Vorstädte bei Geldstrafe bis zu 5 Thalern oder verhältnißmäßigem Gefängniß und Wegnahme der Peitsche verboten ist, so wie daß bei gleicher Strafe, so lange die Straßen mit Schnee bedeckt sind, jedes mit Pferden bespannte Fuhrwerk mit Schellen- oder Glockengeläute versehen sein muß, wird hierdurch mit dem Bemerken in Erinnerung gebracht, daß unsere Polizei mannschaften Anweisung erhalten haben, darüber zu wachen, daß unseren Anordnungen pünctlich Folge geleistet werde. Leipzig, den 3. December 1869. DaS Polizei-Amt der Stadt Leipzig. vr. Rüder. Trinckler, Secr. Bekanntmachung. Wir bringen hierdurch in Erinnerung, daß bei fünf Thaler Strqfe für jeden Contraventionsfall Schnee und Eis aus den Grundstücken auf die Straßen oder öffentlichen Platze nicht gebracht werden darf, vielmehr sind zur Ab lagerung von Schnee und Eis nur folgende Orte bestimmt: 1) das an der Kreuzung der Waisenhausstraße und der Verbindungsbahn südlich gelegene Feldstück, 2) ein Theil der Ranstadler Viehweide unmittelbar hinter dem Frankfurter Thore, 3) die dem Herrn Steinmetzmeister Einsiedel gehörige, außerhalb des Tauchaer Thores am Wege nach dem Händel'schen Bade gelegene Wiese, 4) das^vor dem Gerberthore an der Kreuzung der Berliner Straße und der Thüringer Eisenbahn gelegene abgegrabene Gleichzeitig werden die Grundstücksbesitzer, beziehentlich deren Stellvertreter auf ihre Verpflichtung: bei Schueefall und Frost längs der Straßenfronte ihrer Grundstücke den Fußweg und die Tage- riunen von Schnee und Eis zu reinigen und bei Glätte durch Streuen von Sand, Afche oder Sagefpanen für Erhaltung eines stcher gangbaren Fußweges zu forgen, mit der Bedeutung aufmerksam gemacht , daß wegen jeder Vernachlässigung dieser im öffentlichen Interesse dringend gebotenen Vor schriften der Schuldige Fünf bis Zwanzig Thaler Geldstrafe oder nach Befinden verhältnißmäßige Gefängnisstrafe zu erwarten hat. Leipzig, am 1. December 1869. Der Rath der Stadt Leipzig. Ul vr. Koch. Bekanntmachung lhlworm. Markt für Stroh und Heu nicht mehr Dienstag und Sonnabend, sondern ^ ^ , Mittwoch und Sonnabend stattfindet, bekannt machen. Leipzig, den 2. December 1869. Bekanntmachung. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Schleißner. .... sollen Dienstag den 7. d. Mt«. von Nachmittag s Uhr an -ineAnzahl ^""platten, ferner Holzer. Breler und Latten, sowie Schmiedeeisen und eine schmiedeeiserne Thüre ic. o" Drt und Stelle bekannt zu machenden Bedingungen an die Meistbietenden verkauft werden. Leipzig. den 2. December I8S9. De« Rath« Deputation znm JohanniShoSpital.