- !75; -t i. i.K; »bL. >ri«. »egt; 6.2ö; 'räA »leih, lS>/>; rm»., Mehl kt.) .leans )dlina FE Fair i L. — iarne: ayton )ouble Stoffe: Wft, co Früh^ Imli- Z loco ^ G.; Geld; Rüböl cember ;te die Staats- s nack erbeffe- jwurde imenen ig" be- rmmer : könne en. sämmt- periode 1870 zum iarchen, n April Besuch 20'. ^WjW / MM und Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. Am grabe des „Frommen Dichters" Zum hundertjährigen Todestage Chr. Fürchtegott Gellert'S. Vor hundert Jahren war'S, da brach ein Herz, So edel, wie nur wenige geschlagen — Ihr Angesicht verhüllt die Stadt vor Schmerz, Erhebt um ihren Gellert laute Klagen. Die Trauerkunde fliegt von HauS zu HauS, Erzählt von seinem Tod an allen Thoren, Die Glocken rufen in das Land hinaus, Daß Deutschland seinen besten Sohn verloren. Und als die Stunde der Bestattung kam, Da folgten Tausende dem Sarg des Einen: In allen Zügen malte sich der Gram, Der Friedhof sah ein allgemeines Weinen. An Gellert'S stille Hoheit wagte nicht Sich das Gezisch gistvoller Splitterrichter: Sein Leben war so rein wie sein Gedicht, Drum segnet Deutschland seinen „frommen Dichter". Den „frommen" — Wohl ! von echter Frömmigkeit War Gellert'S Lied und sein Gemüth durchdrungen — Fromm webte seine Hand der Fabel Kleid, Fromm dankbar hat er Gottes Huld gesungen. Selbst mit dem traurigsten Geschick versöhnt DaS Gottvertrauen seiner schlichten Lieder: „Wie groß ist deS Allmächt'gen Güte!" tönt Noch heut' in tausend frommen Herzen wider. „Gott, deine Güte reicht so weit, so weit Die Wolken gehen", sang er Gott zu loben. „WaS ist'S, daß ich mich quäle?" hat im Leid Gerichtet Herz und Antlitz ihm nach Oben. „Auf Gott und nicht auf meinen Rath" — so nahm Er Gottesfurcht zur Richtschnur seiner Werke, Und wenn die Stunde schweren DuldenS kam: „Gott ist mein Lied, er ist ein Gott der Stärke." Wenn etwas Irdisches ihm werthvoll galt, So war es Eins: ein unbefleckter Name. O wäre hierin auch für Jung und Alt Sein Leben eines edlen Beispiels Same! Ja, treten wir im frühen Morgenlicht An seine Gruft, mit Kränzen sie zu zieren, Wir flehn zu Gott: „Laß Alles unS, nur nicht DeS guten Namens Eigenthum verlieren." Bor hundert Jahren war'S, da brach sein Herz, DaS für die ganze Menschheit warm geschlagen; Doch lebt er in der Fabeln heil'gem Scherz, Im Liede fort bis zu den fernsten Tagen. Sein Name wird noch glänzen hell und rein, Wenn mancher stolze Stern schon längst erblichen, Sein frommes Lied ein Born deS Segens sein Den Edlen unter allen Himmelsstrichen! Bekanntmachung, die Anmeldung zur I. und H. BezirSSschule für Oster« 1870 betreffend. enigen Aeltern, PflegeLltern und Vormünder, welche für Kinder, die zu Ostern künftigen IahreS schulpflichtig werden, all- Aufnahme in eine der beiden BezirkSschulen nachsuchen wollen, haben sich deshalb von jetzt an bis Ende d. I. unter Bor ger Kinder bei den betreffenden Herren Armenpflegern zu melden. Bestimmung darüber, welche der beiden obigen Schulen jedes der aufzunehmenden Kinder zu besuchen haben werde, bleibt Vorbehalten. ?zig, den 11. November 1869. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Thon. Bekanntmachung. Die Inhaber der verlorenen oder abhanden gekommenen Pfandscheine 8a. 31049. 39850. 44269. 54237. 64971. 67941. 67949. 70682. 71912. 74029. 74780. 76086. 76835. 76876. 77150. 83878. 86687. 86688. 88882. 93361. 93498. 93869. 94143. 94913. 95512. 95887. 96219. und 97422., ferner 8a. 8. Nr. 629. 3256. 3257. 3258. 3259. 3260. 4663. 4664. 6874. 8752. 10390. und 16393. werden hierdurch aufgefordert, sich damit unverzüglich bei Unterzeichneter Anstalt zu melden, um ihr Recht daran zu beweisen, oder dieselben gegen Belohnung zurückzugeben, widrigenfalls der Leihhausordnung gemäß die Pfänder den Anzeigern werden ausgeliefert werden. — Leipzig, 11. December 1869. DaS Leihhaus zu Leipzig. Bekanntmachung. Der Inhaber deS abhanden gekommenen SparcafsenquittuugSbucheS Nr. 54011. wird hierdurch aufgefordert, sich damit binnen 3 Monaten und längsten- am 14. März 1870 bei Unterzeichneter Anstalt zu melden und sein Recht daran zu beweisen, oder das selbe gegen Belohnung zurückzugeben, widrigenfalls der Sparcafsenordnung gemäß der Inhalt deS Buches dem Anzeiger au-bezahlt werden wird. Für die am 20. November d. I. aufgerufenen SparcaffenquittungsbÜcher Nr. 58236. und 64823. läuft diese Frist am 2l. Februar 1870 ab. — Leipzig, 11. December 1869. Die Spareaffe zu Leipzig.