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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 06.12.1869
- Erscheinungsdatum
- 1869-12-06
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186912068
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18691206
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18691206
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1869
- Monat1869-12
- Tag1869-12-06
- Monat1869-12
- Jahr1869
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 06.12.1869
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Anzeiger Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. M 34V. Montag dm 8. December. 1869 Bekanntmachung. Wir bringen hierdurch in Erinnerung, daß bei fünf Thaler Strafe für jeden Contraventionsfall Schnee und Gis aus den Grundstücken auf die Straßen oder öffentlichen Platze nicht gebracht werden darf, vielmehr sind zur Ab lagerung von Schnee und Eis nur folgende Orte bestimmt: 1) das an der Kreuzung der Waisenhausstraße und der Verbindungsbahn südlich gelegene Feldstück, 2) ein Theil der Ranstädter Viehweide unmittelbar hinter dem Frankfurter Thore, 3) die dem Herrn Steinmetzmeister Einsiedel gehörige, außerhalb deS Tauchaer Thores am Wege nach dem Händel'schen Bade gelegene Wiese, 4) das vor dem Gerberthore an der Kreuzung der Berliner Straße und der Thüringer Eisenbahn gelegene abgegrabene Feldstück. Gleichzeitig werden die Grundstücksbesitzer, beziehentlich deren Stellvertreter auf ihre Verpflichtung: bei Schneefall und Frost längs der Straßenfronte ihrer Grundstücke den Fußweg und die Tage» rinnen von Schnee und EiS zu reinigen und bei Glatte durch Streuen von Sand, Asche oder Sagespanen für Erhaltung eines sicher gangbaren Fußweges zu sorgen, mit der Bedeutung aufmerksam gemacht, daß wegen jeder Vernachlässigung dieser im öffentlichen Interesse dringend gebotenen Vor schriften der Schuldige Fünf bis Zwanzig Thaler Geldstrafe oder nach Befinden verhältnißmäßige Gefängnißstrafe zu erwarten hat. Leipzig, am 1. December 1869. Der Rath der Stadt Leipzig. - vr. Koch. Uhlworm. Bekanntmachung. Da in wohlfahrtspolizeilichem Interesse die Deckel der Wafferposten stets frei und rein zu Hallen sind, so verbieten wir nicht nur, Kehricht, Schnee und dergl. auf diese Deckel zu lagern, sondern ordnen auch an, dieselben von darauf gekommenem Un rath, Schmutz und Schnee sofort wieder zu reinigen. Die letztere Verpflichtung trifft, jedeSmal nach der Straßenfronthälfte, den jenigen Grundstücksbesitzer, auf dessen Straßenseite der Posten befindlich, und bei freien Plätzen oder Kreuzungen denjenigen Grund besitzer, an oder bei dessen Grundstück der Posten markirt ist, oder noch markirt werden wird. Wir erwarten im Interesse der allgemeinen Wohlfahrt strengste Befolgung dieser Anordnung. Zuwiderhandlungen würden wir mit Geldstrafe von 1—5 Thlr. oder verhältnißmäßiger Gefängnißstrafe zu ahnden genöthigt sein. Leipzig, den 3. December 1869. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Schleißner. Bekanntmachung. In der I. Abtheilung des alten Friedhofes sollen Dienstag den 7. d. MtS. von Rachmittag 3 Uhr an eine Anzahl alte Dachsteine, Mauersteine, Steinplatten, ferner Hölzer, Breter und Latten, sowie Schmiedeeisen und eine schmiedeeiserne Thüre rc. gegen Baarzahlung und unter den an Ort und Stelle bekannt zu machenden Bedingungen an die Meistbietenden verkauft werden. Leipzig, den 2. December 1869. DeS RathS Deputation zum JohanniShoSpital. Oeffentliche Verhandlungen der Stadtverordneten vom 22. October d. I. -(Auf Grund des Protokolls bearbeitet und veröffentlicht.) Da seit der letzten Plenarsitzung Registrandeneinßänge nicht vorhanden waren, trat die Versammlung sofort in die Tages ordnung ein und berichtete Herr Vicevorsteher Adv. vr. Georgi als Vorsitzender des Finanzausschusses über den Antrag deS Herrn Scharf, die Schutzverwandten mit einem höheren städtischen Steuersätze zu belegen und die flottirende Bevölkerung zur städti schen Steuer heranzuziehen, sowie über einen weitern Antrag des Herrn Dir. Näser, für die Dienstboten eine Krankencafse einzurichten. Im Ausschüsse hatte man zur Unterstützung deS erstern Antrags angeführt, daß nach den Bestimmungen der zu erwar tenden Gewerbe - Ordnung zuerst nach dreijährigem Gewerbebetrieb die Gewinnung des Bürgerrechts erfordert würde und daß eS unter diesen Umständen unbillig sei, wenigstens die Schutzverwandten mit einer niedriger» Steuer zu belegen. Während von einer Seite bemerkt worden war, daß die flottirende Bevölkerung gleiche Rechte wie die Bürger und Schutzverwandten genösse und daher auch dieselben Lasten tragen könnte, war dieser Ansicht entgegen gehalten worden, daß die Belastung der flottirende» Bevölkerung hauptsächlich nur den Gewerbetreibenden zur Last fallen werde, waS andererseits wieder durch veränderte Einziehung zu verhüten geglaubt wird. Der Ausschuß hatte daher den Antrag gestellt, 1) auf Grund von §. 13 der Gewerbe-Ordnung den Rath zu veranlassen, vom nächsten Jahre ab die Schutzverwandten und flottirende Bevöl kerung in gleicher Weise wie die Bürger zu den städtischen Steuern jeranzuziehen, die flottirende Bevölkerung jedoch nur bis zu dein Minimalsatze von 1 Thlr. Landessteuer herab; 2) betreffs des weiteren Antrages wegen der Dienstbotenkrankencassen hielt der Ausschuß in Berücksichtigung der von Bundeswegen in Aussicht lehenden Gesetze bez. der Krankencassen im Allgemeinen es am Besten, vorzuschlaaen, denselben z. Z. auf sich beruhen zu lassen. Den ersteren Gegenstand anlangend erklärte Herr Dir. Raser sein Einverständniß mit dem Ausschußantrage, und machte hierbei ruf den zwischen Preußen und Sachsen abgeschlossenen Staats- vertrag über die Besteuerung aufmerksam, nach welchem, wenn derselbe perfect würde, Personalsteuern nur vom Heimathlande und nicht vom Wohnorte abhängig gemacht würden. Herr Barth wünschte eine weitere Herabsetzung des Mini- malsatzeS, wogegen Herr vr. Georgi bemerkte, daß dann auch eine Vermehrung der Beamten erforderlich sein würde. Einstimmig fand der Ausschußantrag unter 1 Annahme. Ebenso der Antrag unter 2. Ein weiterer Bericht desselben Ausschußes betraf die Beschaffung der Mittel zum Umbau der 5. Bürgerschule, welche der Rath durch em Anlehen zu 4 X zu Lasten des Stammvermögens ausbringen will. Der Ausschuß hatte empfohlen, dem Rathe zu erklären, daß das Collegium mit Entnahme der Mittel auS dem Stammver mögen einverstanden fei, jedoch über die Art der Beschaffung erst weitere Mittheilung erwarte. Dieses wurde etnhellig beschlossen. Weiter hatte derselbe Ausschuß nach Prüfung der Stadt bibliothek-Rechnung aufs Jahr 1868 deren. Iuftisication
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