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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 30.12.1869
- Erscheinungsdatum
- 1869-12-30
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186912301
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18691230
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18691230
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1869
- Monat1869-12
- Tag1869-12-30
- Monat1869-12
- Jahr1869
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 30.12.1869
- Autor
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05 ^ «MN rv,r edit- kat.- iV,; 323; SV,. mtS- omb. sterr. Sd'or nrS.) ).60; lctie» ragio raeu lctien Vestb. Kord- PariS liener ^3.—; l0—; !8.—; S7V,; Rente Actien Zriorit- Oblig. llnleche S 115; «nolle. i Mch ekt.) dl.Or- Middl. o, Heutiger oeo —; «00. —; ^ Früh- . Juni- uS loco G.; ^ Geld: Rüböl i G.; — pro päter er- ntlaffung Neuerung rung be- : „Herr sung ein-> -r Gtrio- ezeichnen, :t bilden, idenKör- n 8. Sep- -ingebung iber, nicht nir unter steht, die nwendung «ro'. npMer W SKI. Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths dn Stadt Leipzig. Donnerstag dm 30. December. Bekanntmachung. Nach Beschluß der Unterzeichneten Kirchenvorftände und mit Vorwissen deS RathS der Stadt wird in der Sylvesternacht um 12 Uhr zum Jahreswechsel auf den Thürmen der Nicolai- und Thomaskirche mit allen Glocken geläutet werden. Leipzig, 28. December 1869. Die Kirchenvorftände zu St. Nicolai zu St. Thomä v. Fr. Ahlfeld. v. Lechler. Bekanntmachung. Durch Verordnung der Königlich Sächsischen Ministerien vom 14. dies. Mon. ist den Königlich Sächsischen Behörden im Hin blick auf den bevorstehenden Wegfall der Portofreiheil die Weisung ertheilt worden, daß vom Anfänge des Jahres 1870 an das Porto bei Briefpostsendungen der absendende, bei Packet- und Werthsendungen der empfangende Theil zu tragen hat, und zugleich haben die Königlichen Ministerien die Erwartung ausgesprochen, daß auch die Stadträthe und Gemeinoebehörden im amtlichen Verkehr mit Königlich Sächsischen Behörden und Beamten das gleiche Verfahren einhalten werden. Wir haben beschlossen, dies nicht nur diesen, sondern auch den Staats- und Gemeindebehörden im Gebiete deS Norddeutschen Bunde- gegenüber zu thun, und ersuchen letztere, bei der Correspondenz mit uns in gleicher Weise verfahren zu wollen. Leipzig, am 27. December 1869. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Schleißner. Bekanntmachung, die Personalsteuer der Empfänger von Appanageu, Capitalisten, Rentiers rc. betreffend. Bei der bevorstehenden Revision der Gewerbe- und Personalsteuer-Kataster der Stadt Leipzig für das Jahr 1870 werden die als Empfänger von Appanagen, Capitalisten, Rentiers «. f. w. Steuerpflichtigen hierdurch auf die Be stimmungen des die Gewerbe- und Personalsteuer betreffenden Ergänzungsgesetzes vom 23. April 1850 überhaupt, insbesondere aber — auf §. 20,4, nach welchem den Betheiligten im Falle des Außenbleibens der eignen Angabe für das laufende Jahr eine Reklamation gegen die von der Abschätzungs-Commission bewirkte Schätzung nicht zusteht, — auf §. 21,10, nach welchem eS der wiederholten Einreichung einer Declaration für das laufende Jahr nur dann bedarf, wenn das fragliche Einkommen in Folge stattgehabter Veränderungen in eine höhere oder niedere Claffe getreten ist, und — auf §. 34 ä der zu gedachtem Gesetze erlassenen Ausführungs-Verordnung, nach welchem die Einkommen - Decla rationen fväteftenS den 12. Januar 1870 bet unS, oder falls der Steuerpflichtige seinen Beitrag in die geheime Reatenrolle ausgenommen zu sehen wünscht, bei der Königl. Bezirks - Steuer - Einnahme ernzureichen sind, aufmerksam gemacht. Formulare dieser Einkommen - Declaratioüen werden auf Verlangen bei der hiesigen Stadt-Steuer-Einnahme, Rathhaus II. Etage, Zimmer Nr. 12, verabreicht. Der Rath der Stadt Leipzig. Leipzig, den 27. December 1869. vr. Koch. Taube. Bekanntmachung. Die in dem hiesigen Fiacre-Vereine befindlichen Droschken waren bei den Chaufseegelder-Einnahmen zu Leipzig vor dem Halle'- scheu Thore und zu Lmdenau durch genannten Verein hinsichtlich deS bei Passirung genannter Hebestellen zu entrichtenden Chaussee- geldeS bi- mit Schluß dieses Jahres fixirt. Da um weitere derartige Fixation nicht nachgesucht worden ist: so ist vom 1. Januar 1870 an bei Passirung dieser Einnahmen, wie bei jeder andern, das geordnete Chausieegeld gegen Empfangnahme der Zettel zu bezahlen und werden die betreffenden Droschken-Jnhaber zugleich mit Bezug auf die, dem Gesetze über Entrichtung des ChauffeegeldeS vom 9. November 1833 beigefügten Strafbestimmungen unter 1. und 19. darauf aufmerksam gemacht. Leipzig, am 27. December 1869. Königliches Ober-Ttener-Jnspeetorat. Kaeubler, Oder-Steuer-Jnspector. Bekanntmachung. Die laut unserer Bekanntmachung vom 30. October d. I. verfassungsmäßig am 31. jetzigen Monats wieder ablaufende drei jährige Wahlperiode deS Herrn vr. moä. Oswald Raumann, Armenarzt- im XIX. und XX. Armendistrict, ist von unS auf weitere 3 Jahre verlängert worden. Leipzig, am 28. December 1869.DaS Armen-Direetorium. Holz-Auktion. Mittwoch am S. Januar 1870 sollen Nachmittag- von 2 Uhr an in Connewttzer Revier, und zwar im sog. Stempel in der Nähe de-Streitteiches bei Connewitz 31 eichene (meisten- starke), 2 buchene, 14 rüsterne und 8 erlene Rutzklötze, 15 Stück Schirrhölzer und Stangen, 12 Schock Hebebäume, 67 Schock Reifstäde und 3 Schock starke Faulbaum» stauge«, hiernächst von 3 Uhr an Klafter eichene Rntzscheite, V» Klafter buchene, 26 Klaftern eichene, 6Vs Klaftern rüsterne und 1 Klafter erlene Breunholzscheite, sowie 40 Abraum Haufen gegen übliche Anzahlung und unter den sonstigen im Termine au Ort und Stelle öffentlich angeschlagenen Bedingungen an die Meistbietenden verkauft werden. Leipzig, am 28. December 1869. DeS RathS Forst-Deputation.
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