Suche löschen...
Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 06.01.1859
- Erscheinungsdatum
- 1859-01-06
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185901062
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18590106
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18590106
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1859
- Monat1859-01
- Tag1859-01-06
- Monat1859-01
- Jahr1859
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 06.01.1859
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
KiWM Anzeiger. Amtsblatt -es König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. X? 6. Donnerstag den 6. Januar. Bekanntmachung. 18S9. Die Herren Professoren und Doccnten an hiesiger Universität werden hierdurch aufgesordert, die schriftlichen Anzeigen der Vorlesungen, welche sie im nächsten Sommer-Semester 1859 zu halten gedenken, Behufs der Fertigung deS Lections. Kataloge- binnen 14 Tagen und längsten- ^ ^ ^ ^ -en LS. Januar L8SS in der Universität-- Canzlei allhier einzugeben. ^ . .. . - „ Leipzig, dm 18. Decembtr 1858. . Der Rector -er Universität. Gch.-Sp. Wächter. vr. Böttger, S. — Bekanntmachung. Da- 19. und 2V. Stück de- diesjährigen Gesetz- und Verordnungsblattes, enthaltend: Rr. 99., Verordnung, den auf die Jahre 1859 und 1860 eintretenden theilwcisen Wegfall der außerordentlichen Zuschläge zur Stempelsteuer, ingleichen den bei Versteigerungen zu verwendenden Stempelbetrag betreffend, vom 9. December 1858; „ 100., Verordnung, zur Erläuterung der wegen der Schifferprüfungen und sonst unter dem 14. Juli 1853 cr- laffenen Verordnung, vom 30. November 1858; „ 101., Gesetz, einige weitere Abänderungen und Ergänzungen bei der Gewerbe- und Personalsteuer betreffend, vom 9. December 1858; „ 102., Verordnung, die Ausführung des Gesetze- vom 9. December 1858 über einige weitere Abänderungen und Ergänzungen bei der Gewerbe- und Personalsteuer betreffend, vom 9. December 1858; „ 103., Bekanntmachung, die Anleihe der Stadt Frankenberg betreffend, vom 15. November 1858; „ 104., Verordnung, wegen Abänderung einiger die Lande--Jmmobiliar-BraildversichcrungS-Anstalt betreffenden gesetzlichen Bestimmungen betreffend, vom 10. December 1858; „ 105., Verordnung, die Allerhöchste Verordnung vom 10. December 1858 betreffend, vom 10. December 1858; „ 106., Verordnung, die Gewerbesteuer der Vankschlächter und Branntweinbrenner auf da- Jahr 1859 betreffend, vom 16. Decembtr 1858; ist bei uns eingegangcn und wird bis zum LS. Januar L8LV auf hiesigem Rathhaussaale zur Kenntnißnahme öffentlich auShängen. Leipzig, am 31. December 1858. Der Rath der Stadt Leipzig. ' Koch. Bekanntmachung. DaS auf Erlangung von Geschenken gerichtete sogenannte Neujahrs-Gratuliren ist überhaupt, insbesondere aber allen im öffentlichen Dienste stehenden Personen, die Nachtwächter allein ausgenommen, bei Strafe verboten. Die bezüglich der Nachtwächter bis auf Weitere- von diesem Verbote gemachte Ausnahme beruht auf vielfachen deshalb an uns gebrachten Wünschen hiesiger Hausbesitzer. Ausdrücklich weisen wir aber darauf hin, daß ungeachtet dieser Ausnahme auch die Nachtwächter sich jeder Forderung eine- NeujahrSgeschenkS bei Vermeidung strenger Ahndung zu enthalten haben. Wir hegen die zuversichtliche Hoffnung, daß wir in der Aufrechthaltung dieses Verbot- vom Publicum werden unterstützt werden. Leipzig, den 30. December 1858. Der Rath der Stadt Leipzig. Koch. GeffenMche Gerichtssitzung. Aus einer verschlossen gewesenen Wohnung auf der Königs straße allhier waren während des Aufenthalts ihre- Inhabers, eines rühmlichst bekannten Schriftsteller-, auf seinem auswärtigen Sommersitze verschiedene Bücher, namentlich Harfffs und ChamissoS Werke, LengenthalS Landwirthschaft, 5 Bände Gellertscher Schrif ten, ferner eine Serviette, eine Stutzuhr und ein werthvoller silber ner Pokal gestohlen worden. Der Dieb, der durch Nachschlüssel in die Wohnung gelangt war, hatte jedenfalls sein Absehen auf noch weit andere Sachen gerichtet» denn man fand nicht allein einen Spiegelschrank gewaltsam erbrochen, sondern es zeigten sich auch noch an einem Schreibsecretaire Spuren versuchter gewaltsamer Erbrechung. Die fünf Bände Gellertscher Schriften, mit denen sich der Dieb in seiner Unkenntniß begnügt hatte, trotzdem daß der dazu gehörige sechste Band daneben gestanden, fand man bald nach Entdeckung de- Diebstahls bei einem hiesigen Antiquar vor, der sie eben so wie die übrigen gestohlenen Bücher ohne Kenntniß, daß es gestohlenes Gut sei, von einem hiesigen Privatgelehrten erkauft hatte. Der letztere, welcher sich mit der Vermittelung der artiger Käufe zu befassen pflegt, wies indeß seinen Gewährsmann nach, von dem er die Bücher hatte. Es war dies der Hand arbeiter Friedrich Franz L. von-den Thonbergsstraßenhäusern, ein fünfmal bereit- wegen Eigenthumsvergehen bestraftes und unter polizeiliche Aufsicht gestelltes Subject. Aber auch E. denominirte seinen Besitzvorgä'nger und zwar den von seine- Gleichen so oft schon, wenn auch in der Regel vergeblich, citirten Netter auS der Noch, einen Unbekannten. Er war, so lautete seine Erzählung, eines Frühmorgens auf seine Arbeit nach Eutritzsch gegangen. Da begegnet ihm ein junger Mann, seinem Aussehen nach ein Ge lehrter, mit einem Packet Bücher. Dieser bittet L., die Bücher, welche er um jeden Preis loS sein wolle, für ihn zu verkaufen, unbekümmert, ob L., den er nicht im Mindesten kennt und dessen Aeußeres nichts weniger als vertraueneinflößend bezeichnet werden
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite