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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 14.01.1859
- Erscheinungsdatum
- 1859-01-14
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185901144
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18590114
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18590114
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1859
- Monat1859-01
- Tag1859-01-14
- Monat1859-01
- Jahr1859
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 14.01.1859
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uh 1 'sw - ch- stNt L h«. - !k -s. 1 »m. N. Hotel ß. hn. ovne. ogne. 'bürg. mb. »ö. rni. euz. eSdrn. lisenb. a lS.L0» 5. */» n. 1. ^ > he SS ; H.-Act. rschles. 48 bis anuar- l: loco IS'/,; Jan.- . 33— 3««- esttags ,ahme. Tageblatt Anzeiger. Amtsblatt des Köuigl. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. X« 14. Freitag den 14. Januar. 1859. Bekanntmachung, die Entschädigungsgesuche wegen nicht rechtzeitig zum Um tausch gebrachter Eaffcnbillets von der Creation des Jahres 1840 betr. Durch die in Gemäßheit des Gesetze- vom 6. September 1855 erlassene und wiederholt veröffentlichte Verordnung vom 6. Mai 1858, Seite 89 de- Geses- und Verordnungsblatte- vom Jahre 1858, ist für die völlige Einlösung der sämmtlichen bisherigen nach den Bestimmungen de- Gesetze- vom 16. April 1840 creirten Cassenbillets, der 30. September 1858 Nachmittag- 5 Uhr als Schluß termin dergestalt festgestellt gewesen, daß nach Ablauf de- godachten Zeitpunkte- Niemandem ein Recht zum Umtausch derartiger, bi« dahin unverwechselt gebliebenen Cassenbillets gegen neue von»der Creation de- Jahre- 1855, oder gegen baares Geld, weiter zustand. Lediglich au- Billigkeitsrücksichten ist zeither noch in solchen Fallen, wo die verhangene Versäumniß durch genügende Gründe entschuldigt werden konnte, den darum nachsuchenden Inhabern präcludirter Cassenbillets vom Jahre 1840 eine Verlustentschädigung nach dem vollen Nominalbeträge bewilligt worden. Da jedoch diese Rücksichtnahme auf längere Zeit hin nicht weiter gerechtfertigt erscheint, so ist mit Allerhöchster Genehmigung beschlossen worden, jene nachträgliche Verlustentschädkgung in den dazu geeigneten Fällen auf die-fälliges bei dem Finanz-Ministerium anzubringende- Ansuchen, welchem die präcludirten Cassenbillets beizufügen sind, zwar noch bi- zum 31. dieses Monat- stattsinden zu lassen, später eingehenden derartigen Entschädigung-gesuchen aber eine weitere Folge in der zeitherigen Weise nicht zu geben. Die Herausgeber der im §. 21 de- Gesetze- vom 14. März 1851 bezeichneten Zeitschriften haben die gegenwärtige Bekannt machung auch durch ihre Blätter zu veröffentlichen. Dresden, am 8. Januar 1859. Finanz-Ministerium. ' vori Friesen. Or. Schmid. Bekanntmachung. Im Monat December v. I. sind wegen nachstehender wohlfahrt-polizeilicher Vergehen Strafen oder Bedeutungen auszusprechen gewesen. ^ i 'Leipzigs am 7. Januar 1859. Der Rast- -er Stadt Leipzig. Koch. G. Mcchler, Act. ^ ^ 1) Straßenverunreinigungen und sonstige Ordnungswidrigkeiten beim Räumen der Privet- und Senkgruben, so wie beim Abfahren de- Düngers 1. 2) Sonstige Straßmverunreinigungen, beim Kohlenabladen, Schuttfahren rc 3. 3) Ausleiten von unrelnm Flüssigkeiten au- Grundstücken auf die Straßen, in die Tigerinnen, von Jauche in die Schleußen, , unterlassene Reinhaltung der Tagerinnen 1. 4) Herabwerfen und Hrrabfallenlassen von Gegenständen au- den Fenstern auf die Straße u. dergl. m. ... 1. 5) Ausschütten von Asche, Ruß, Scherben, Bauschutt u. .s. w. auf die Straßen überhaupt, ingleichen von Kehricht außer halb der Krhrzeit (Markttag- Nachmittag- zwischen 2 und 4 Uhr) und Liegenlassen von Kehricht, Geströhde u. s. w. außerhalb dieser Zeit 6. 6) Unterlassene- Kehren der Straße innerhalb der vorgeschriebenen Zeit (Markttag- Nachmittags zwischen 2 und 4 Uhr). 3. 7) Versperrung oder Hemmung der Passage auf Straßen, Trottoir- und Fußwegen durch Stehen - und beziehentlich Llegen- iaffen von Wagen, Karren, Kisten, Schutt, Sand u. dergl. m., Aufstellrn von leeren Wagen, beim Befrachten der Wagen, so wie durch Ausschlagen von Verkaufsständen und Aushängen oder Aussetzen von Waarenkasten . 5. 8) Ordnuna-widrige- Passiren der Trottoir- und Fußwege mit umfangreichen Gegenständen, Wagen u. dergl. . . 35. 9) Fahren stber dm Boßplatz außerhalb der chaufleemäßlg angelegten Wege . 1. 10) Unbeaufsichtigtes und ordnungswidriges Stehenlassen bespannter Wagen oder Schleifen auf der Straße ... 1. 11) Fahren mit vorschriftswidrig gebauten Rollwagen, mit Rollwagen ohne Polster unter der Schrotleiter oder schärfer al- im Schritt . . . . . . . , . 4. 12) Au-klopfen von Teppichen rc. auf Straßen Und anderen als dm hierzu angewiesenen Plätzen ..... 2. 13) Feuerdefecte und feuerpolizeiwidrlge Anlagen . . . . 23. 14) Mangel und ordnung-widrige Beschaffenheit der Aschengruben 4. 15) Fahrlässiges Gebahren mit Feuer, Licht und Asche ' . . . 55. 16) Tadakrauchm in Ställen, Werkstätten und anderen feuergefährlichen Orten, ingleichen Betreten von dergleichen Rämn- lichkeitm mit brennender Cigarre oder Pfeife . . - > 4. 17) Freies Herumlaufenlassen von Hunden ohne Beißkörbe azif der Straße rc .16. 18) Contraventionen der Fiacres und concesfionittm Einspänner 6. 19) Verschiedene andere wohlfahrt-polizeiliche Contraventionen .4. ^ , 8mum» 175. Bekanntmachung, das Einpacken der Maaren in Meßbuden betreffend^ Die in unserer Bekanntmachung vom 29. April 1850 getroffene Bestimmung, wonach am letzten Tage der Messe spätestens bis Nachmittag- 4 Uyr da- Einpacken der Maaren in Buden beendigt und letztere selbst völlig geräumt sein müssen, bringen wir hiermit zur Nachachtung in dieser Messe mit dem Bemerken in Erinnerung, daß Zuwiderhandlungen gegen diese im wohlfahrt-polizeilichen Interesse gebotene Vorschrift unnachsichtlich werden bestraft werden. Leipzig, dm 10. Januar 1850. Der Skath -er Sta-t Leipzig. - ' -i" ' ' > Koch.
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