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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 16.01.1859
- Erscheinungsdatum
- 1859-01-16
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185901161
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18590116
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18590116
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1859
- Monat1859-01
- Tag1859-01-16
- Monat1859-01
- Jahr1859
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 16.01.1859
- Autor
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TaMalt Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. 1V. Sonntag den 16. Januar. 1859. Mittwoch den 19. Januar d. I. Abends ,7 Uhr ist öffentliche Sitzung der Stadtverordneten im gewöhnlichen Locale. Tagesordnung: 1) Vorwahl zu Besetzung der erledigten Stadtrathsstelle auf Lebenszeit. Eventuell: 2) Gutachten des Ausschusses zu den Kirchen, Schulen und milden Stiftungen, die Erbauung eineS neuen FreischulgebäudeS betreffend. 3) Gutachten des Finanzausschusses, die Stadtcassenrechnung auf das Jahr 1857 betreffend. Bekanntmachung. Das im Bezirke des Gerichtsamts Nossen gelegene Kammergut Zella nebst dem dazu gehörigen Vorwerke KummerS- heim soll auf zwölf Jahre, vom 1. Juli 1859 an bis dahin 1871, im Wege des Meistgebots anderweit verpachtet werden und eS ist der L. Februar I8Stt zum Bietungstermine anberaumt worden. Diejenigen, welche das genannte Kammergut sammt Zubehör zu erpachten gesonnen sind, haben sich vor dem Bietungstermine bei dem Finanz-Ministerium schriftlich anzumelden, über ihr zeitheriges Verhalten, ihre ökonomischen Kenntnisse und ihre Vermögens umstände durch genügende Zeugnisse auszuweisen, zum Bietungstermine, wenn ihnen der Zutritt dazu gestattet worden, Vormittags 10 Uhr in der Domainen-Expedition persönlich anzugeben und sodann nach 11 Uhr weiterer Verhandlung vor dem Finanz-Ministerium zu gewärtigen. Der über dieses Kammergut sammt Zubehör neu angefertigte Nutzungsanschlag, der Entwurf zu dem abzuschließenden Pacht verträge und das Flurbuch nebst Croquis können von den Pachtcompetenten, nach hierzu erlangter Genehmigung des Finanz- Ministerium, vom LS. December L8S8 an in der Domainen-Expedition alltäglich des Vormittags in den gewöhnlichen Expeditionsstunde« eingesehen werden. Vor dem definitiven Abschluß des Pachte- wird nicht nur die Auswahl unter dm Licitanten, welche indeß an ihre Gebote gebunden bleiben, sondern auch die Allerhöchste Genehmigung der Wahl Vorbehalten, so daß bis dahin für den Staatssiscus keinerlei Verbindlichkeit eintritt. Dagegen werden nach dem Schluß der Licitation Nachgebote schlechterdings nicht angenommen. Dresden, den 18. November 1858. Finanz-Ministerium. Behr. Brenig. Bekanntmachung. Von dem Königlichen Finanz-Ministerium ist dem Districts-Commissar, Herrn Bezirkssteuereinnehmer Taube, in Leipzig, für die Ausführung der bevorstehenden diesjährigen Gewerbe- und Personalsteuer-Catastration der Finanz-Rechnung--Diätist Herr Badstübner aus Dresden als Hülfs-Commissar beigegeben worden. Dm betreffenden Behörden und Betheiligten wird solches zur Nachricht und Nachachtung andurch bekannt gemacht. Leipzig, am 4. Januar 1859. Königlicher Kreis-Steuer-Rath. Schulze. »« >. > ... - — — — — - „ !i Die lehrende Mutter Die rechte Kinderliebe ist eine gute Kindcr- lehrerin; wer sie hat, bedarf wenig anderer Lehre; denn sie ist erfinderisch, hingebend, geschäftig, wachsam, aufmerksam, beobachtend, forschend, prüfend, sinnig. Darum lehrt sie in einem Mo nate mehr und besser, als eine Wärterin, welche keine Liebe zu den Kindern hat, in einem ganzen Jahre nicht lehrt. Ram sau er. ES war am 15. August des Jahres 1771, als in Edinburg eine Familie durch die Geburt eines Knäbleins herzlich erfreut wurde. Namentlich hing da- Herz seiner guten Mutter gewaltig an ihm. So weh es ihr that, sich in der Folgezeit bisweilen von ihm trennen zu müssen, so froh war sie, daß er wenigstens vom achten Jahre an ganz an ihrer Seite sein konnte. Eine kleine Scene wird unS lehrm, wie groß die Sorgfalt war, x mit welcher sie an der geistigen Vervollkommnung ihres SöhnleinS arbeitete. Ein stiller Winterabend hat Mutter und Sohn im traulichen Stübchen vereinigt. Der Sohn setzt sich an den Tisch und blättert mit sichtlichem Vergnügen in einem Buche. ES ist der Homer, *) AuS: Bilder aus dem Mutterleben von vr. Carl Pilz. C. F Wintersche Verlag-Handlung zu Leipzig und Heidelberg, — einer Schrift, die keine Mutter ungelesen lassen sollte. von Pope übersetzt. Nachdem die Mutter ihm ein Capitel auf geschlagen, fängt der Knabe an zu lesen, und man hört eS ihm bald an, daß er mit Wärme und Begeisterung liest. Aber kaum ^ er an eine schöne Stelle gelangt, wo vielleicht eine großartige mpfindung, ein tiefes Wort, oder eine treffende Malerei sich findet, ruft die Mutter plötzlich: „Halt!" Er muß pausiren und still über die Schönheit in Wort und Gedanken Nachdenken. Ost fragt sie ihn geradezu über den Sinn der Worte, und lehrt ihn auch frühzeitig das Gemeine von dem Hohen und Edlen, das Wahre von dem Falschen unterscheiden. — Ihre Bemühungen waren nicht fruchtlos. Der Sohn selbst sagt später: „Gelang es durch daS Verfahren meiner Mutter bei dem Lesen auch nicht ganz, mich von solchen Stellen abruziehen, die Schlachten und Gefechte enthielten, so ward meine Aufmerksamkeit doch wenigstens getheilt." Welchen großm Einfluß überhaupt der mütterliche Un terricht auf den Knaben hatte, werdet ihr, liebe Leserinnen, am besten begreifen, wenn ich euch sage, daß sein Name Walter Scott ist. England verehrt ihn noch heut als einen Stern erster Größe am literarischen Himmel, unh vielen Leserinnen werden seine herrlichen Romane bekannt sein. Dieses "kurze Bild führt uns die Mutter als Lehrerin vor, und zwar ist eS der Gegenstand de- Lesens, der hier ihre päda gogische Weisheit verräth. Sie leitete das Lesen so, daß e- nicht zur Sucht wurde; sie wählte edle Bücher; sie ließ selbst diese mit
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