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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 03.02.1859
- Erscheinungsdatum
- 1859-02-03
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185902033
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18590203
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18590203
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1859
- Monat1859-02
- Tag1859-02-03
- Monat1859-02
- Jahr1859
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 03.02.1859
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Amtsblatt des Kösigl. BeziüsgerichtS und des Raths der Stadt Leipzig. M 34. Donnerstag den 3. Februar. Bekanntmachung. Nachdem nunmehr die erforderlichen Vorrichtungen hergeflellt find, wird von dem Unterzeichneten Aichamte vom siebenten Febrnar d. I. mit Aichuvg, resp. Stempelung der blechernen Hohlmaasie «nb der Längemnaße begonnen und nach der Reihenfolge der Anmeldung, so weit thunlich, fortgefahren werden. Hierbei wird Folgendes bekannt gemacht: I.« Zur Aichung werden nur angenommen: Maaße von 1/1«, >/,, */r, V» Kanne und von einer Mehrzahl von Kannen in Metall- blrch und cylindrischer Form (die Kanne am besten 4" weit) au-geführt; ferner alle Arten von Gebindm, wobei im Iweifel-falle und wenn keine andere Angabe vorliegt, eine Tonne ----105 Kannen, ein Eimer — 72 Kannen, eine sogenannte Aichkanne -»18 Kannen gerechnet wird. Die Bilde« Blecherner Flüssigkeit-maasie dürfen nicht bloS in den die Umfassung bildenden Eylinder eingelöthet fein* so daß sie sich nach bewirkter Auflösung verschieben lassen, sondern sie sollen die unterste Stelle am Maaße einnehmen und einen aufgedogenen Rand habm, welcher die cylindrische Wandfläche umgreift, mit dieser zu verlöthm und an einer Stelle der Löthung mit tinrm Zinntropfen behufs Ausschlagung de- Stempel- zu versehen ist. DlechmaaGe oha« Zäpfchen, welche durch Abschkeifen des Rande- geaicht werden, müssm oberhalb mit einem auf- grlöcheten Bund und dürfen nicht mit einem eingelegten Drahte versehen sein. Bei Blechäeanpen «it Zäpfchen darf ba- Achfchm nicht aufgelöchet, sondern muß elngenketet sein, auf der Nietstelle muß äußerlich ein Zinntropfen angebracht werden, auf welchen der Stempel zu setzen ist. Die Zäpfchen müssen möglichst dünn sein, um da- Anziehen de- Flüsfigkeit-spiegel- möglichst wenig zu bewirken. Zwei einander gegenüberstehende Zäpfchen statt eine- einzigen anzubringen, erscheint al- zweckmäßig. MetaSmaaße, welche mir einem Schlitz versehm sind, durch dessen untere Kante der Fassungsraüm de- Maaße- wie sonst bestimmt wird, sind unzulässig. Beim Stempeln von Maaßm mit Zäpfchen ist eine Unterlage anzuwenden, welche eine Oeffnung hat, in welche da- Zäpfchen eingelegt werden kann, ohne beim Stempeln verletzt zu werden. . - ^ a, Sogenannte Atchkannen (von 18 Kanne« Inhalt) dürfen, auch wenn sie au- Blech gefertigt sind, tonnenförmig gestaltet sein. Der Flüssigkeit-spiegel muß aber dann bei richtiger Füllung im kleinsten oberen Querschnitte de- Gefäße- stehen. ES ist nicht gestattet, die Lage diese- Flüssigkeit-spiegel- durch einen nach innen vorstehenden eingelöthetm Blechring anzugeben (da durch diesen die vollständige Entleerung der Kanne beim Ausgießen gehemmt wird), sondern diese- hat zu geschehen durch drei gleich weit von einander abstehende Zäpfchen oder angenietete Kupferblechstückchen, beren Nietstellen ebenfall- äußerlich mit einem Ainntropfen zur Auf nahme de- Stempels zu versehen sind. K» Alle aus Metall hergestellte Flüfsigkeit-maaße müssm in Uebereiastimmung mit §. 13 der Au-führuna-verordnung vom 12. März 1858 an ihrer cplindrischm Wandfläche äußerlich eine deutliche Bezeichnung Ihre- Inhalte- in SkNnnetzi enthalten; e- ckann diese Bezeichnung entweder in der Zahl oder in dem Bruchtheile der Kanne bestehen, durch welche der Inhalt bestimmt wird, und zwar entweder ohne Beisetzung weiterer Bezeichnung, da es sich hier nur um eine einzige Einheit, nämlich die Kanne, handelt, oder mit Beisetzung eine- L, oder de- Worte- Kanne. Diese Bezeichnung ist je nach der Beschaffenheit de- Maaße- entweder einzu- graviren, oder wenn sie auf einem gravirten Schilde au-geführt ist, aufzulöthen, oder auf einen Zinntropfen aufzustemprln, überhaupt aber so anzubringm, daß sie mit dem Maaße al- fest verbunden erscheint. Die Laxe für Laxe vom 12. Mär» da- Altchen von AlütsigkettSmaapen ist, beziehendlich unter Aufhebung der abweichenden Sätze der ärz 1858 höhern Orr- folgendermaaßen bestimmt worden: Maaße unter >/» Kanne . LN i von Kanne « von 1 Kanne. . . . - über 1 bi- 17 Lannm .... Dieselben Maaße mit Zäofchen nur die Hälfte. Aichkannm von 18 Kannen und Gefäße und Gebinde von 18 bi- SV Kannen Gebinde Über 50 bi- 71 Kannen Gebinde vom Eimer bi- zur Tonne Gebinde über ein« Lonne . Gebinde in Partim von 1VV Stück und mehr nur die Hälfte. Wegen Aichung und Stempelung der gläsernen ScharckmnnKe und der Hohlmaasie für trockene Gegenstände wird demnächst das Erforderliche veröffentlicht werden. Leipzig, dm Februar 185V Da- Micharüt der Stadt Leipzig. * . - Her-tv. Neue: bereit« graichte: . IN in— 2 - 2 - - - . S- 2- 5- 5 - 4 - - - von . 7N 5H 7<* S4 10 - — - 10 - — - . 15 - — - 15 - - - 20 - - - 20 - — -
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