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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 25.01.1859
- Erscheinungsdatum
- 1859-01-25
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185901257
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18590125
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18590125
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1859
- Monat1859-01
- Tag1859-01-25
- Monat1859-01
- Jahr1859
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 25.01.1859
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Anzeiger. Amtsblatt des Kömgl. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. W 25. Dienstag den 25. Januar. 1859. Bekanntmachung. Da- im Bezirke de- GerichtSamts Grimma gelegene, der dasigen Landesschule gehörige Klostergut SNm-schen, nebst den Vorwerke« Kleinbothen und Grostbardau, soll auf zwölf Jahre, vom 1. Juli 1859 an bi- dahin 1871 im Wege des Meistgebot- anderweit verpachtet werden und es ist der 8. Februar 18Stt zum Bietungstermine anberaumt worden. Diejenigen, welche da- genannte Gut sammt Zubehör zu erpachten gesonnen sind, haben sich vor dem Bietung-termine bei dem Finanz-Ministerium schriftlich anzumelden, über ihr zeitherigeS Verhallen, ihre ökonomischen Kenntnisse und ihre Vermögensumstände durch genügende Zeugnisse au-zuweisen, sich zum Bietungstermine, wenn ihnen der Zutritt dazu gestattet worden, Vormittag- 10 Uhr in der Domainen - Expedition persönlich anzugeben und sodann nach 11 Uhr weiterer Verhandlung vor dem Finanz-Ministerium zu gewärtigen. Der über diese- Gut nebst Zubehör neu angefertigte Nutzungsanschlag, der Entwurf zu dem abzuschließenden Pachtverträge und das Flurbuch nebst Croquis können von den Pachtcompetenten, nach Hierzu erlangter Genehmigung de- Finanz-Ministerium, vom 27. Deeember dieses JahreS an in der Domainen-Expedition alltäglich des Vormittags in den gewöhnlichen Expeditionsstunden eingesehen werden. Vor dem definitiven Abschlüsse de- Pachte- wird nicht nur die Auswahl unter den Licitanten, welche indeß an ihre Gebote gebunden bleiben, sondern auch die Allerhöchste Genehmigung der Wahl Vorbehalten, so daß bis dahin für den StaatsfiScu- keinerlei Verbindlichkeit elntritt. Dagegen werden nach dem Schlüsse der Licitation Nachgebote schlechterdings nicht angenommen. Dresden, den 9. December 1858. Finanz-Ministerium. Behr. Brenig. GeffentUche Gerichtssitzung. Die am 22. d. M. unter Vorsitz de- Herrn Gericht-rath Lengnick wider den Handarbeiter Johann Carl Heinrich H. aus Lindenau zur Verhandlung gelangte Anklage der k. Staatsan waltschaft zählte drei verschiedene Diebstähle auf, welche von dem Angeklagten im Monat November v. I. kurz hinter einander aeständigerweise verübt worden waren und welche sich durch die Art ihrer Ausführung als ausgezeichnete darstellten. Eine- Vor mittag- war H. in ein verschlossenes Gartenhaus im hiesigen Jo hannisthals eingestiegen, nachdem zuvor zwei vor dem einen Fenster desselben befindliche Stangen eines Weingeländers von ihm weg gerissen und mittelst Durchgreifen durch den oberen offen stehenden Fensterflügel einer der beiden untern eröffnet worden und hatte dann au- einem verschlossenen Schrank nach gewaltsamer Erbrechung mehrere Kleidungsstücke, so wie Tisch- und Kaffeegeschirr zum Werth von 2Thlr. 13Ngr. 5 Pf. entwendet. Auf ähnliche Weise hatte er einen zweiten Diebstahl in einem andern solchen Garten- häu-chen in der Weise ausgeführt, daß er zunächst das Gazen- fenster des einen an dem Häuschen befindlichen Anbaues mit einer Stange von außm eingestoßen, dann mittelst der Stange mehrere Kleidungsstücke herausgezogen, hierauf aber, nachdem er beim Durchstoßen de- an dem zweiten Anbau befindlichen Gaz^fensters da- Anstecken eine- Schlüssel- an der Thür bemerkt, letztere mit dem Schlüssel geöffnet und sich Eingang in den zweiten Anbau verschafft und noch verschiedene andere darin befindliche Geräth- schaften zum Gesammtwerth von 4Lhlr. 15Ngr. mit fortgenommen hatte. Endlich hatte er den Fensterladen eines an der Elster ge legenen Maschinenhause- durch ein Stück Eistn gewaltsam erbrochen, war dann ekngestiegen, hatte den Messinghahn eine- daselbst stehenden Apparate- abaeschlagen und sowohl diesen al- auch noch mehrere andere Geräthschaften D»m Werth von 1 Thlr. 25 Ngr. in diebischer Absicht mitgenommen. Wegen dieser drei Diebstähle und zugleich mit Rücksicht auf frühere Bestrafung wegen Eigen- thum-vergehen wurde ihm lOmonatliche Arbeit-hau-strafe zuerkannt. Verschiedenes. — Vor dem Pvlizrigerlcht zu Speyer wurde unlängst ein neuer Lell vewttheitt. Ein dortiger Leinweber, her sich immer rühmte, „ein ausaezelchneter Schütze zu fein", suchte endlich seiner Meisterschaft die Krone aufzusetzen. Au diesem Behuf nahm er sein Geschoß zur Hand und begab sich, in Begleitung seine- etwa zwölfjährigen Söhnchens, in den Garten. Dort angekommen, befahl er dem Knaben, eine Kartoffel auf den Kopf zu legm und sich in einer Entfernung von etwa 15 Schritten vor ihm aufzu- stellen. Der Sohn thut willig, wie ihm geheißen wird; mit der größten Kaltblütigkeit macht sich inzwischen der Vater schußfertig, legt an, feuert — und „ der Knabe lebt! Der Apfel ist getroffen!" Die Kartoffel war mitten durchgeschossen. Die Nachbarn, denen er den Meisterschuß zeigte, schüttelten jedoch ungläubig den Kopf; um sie zu überzeugen, mußte er den kühnen Schuß noch einmal wagen. Auf desfallsige Einladung hatten sich Abends wirklich einige Zuschauer eingefunden ; der Knabe mußte der Dunkelheit wegen eine Laterne halten, und — abermals flog da- Ziel vom Kopfe deö Kindes, die Kugel hätte nur dessen Mütze gestreift. Die Nachbarn gingen in Verwunderung darüber nach Hause. Inzwischen aber wurde die Sache in weiteren Kreisen ruchtbar; der neue Tett, gerichtlich belangt, gab auf die Frage: Ob er ein Narr sei?" ein kurzes „Bisweilen" zur Antwort. Die erste Cur zur Heilung seiner Narrheit bestand in einer Geldstrafe und fünf Tagen Gefa'ngniß. — Humboldt- Papagei. Eine eigenthümliche Anekdote von Alexander v. Humboldt erzählt der Publicist: „Der berühmte Gelehrte hatte vor längerer Zeit von dem Großvater der Frau Prinzessin von Preußen (Carl August von Weimar) einen Papagei zum Geschenk erhalten, den er sehr liebte. Am vorigen Donnerstag (13. Januar), als Herr v. Humboldt vom Diner nach Hause kommt, sieht er den alten Vogel traurig auf seiner Stange sitzen, tritt zu ihm und fragt: „„Nun, Jacob, wer von un-Beiden wird wohl zuerst sterben?"" — „„Excellenz,"" be merkte der anwesende Kammerdiener, „sprechen Sie doch zu einem Vogel nicht von so ernsten Sachen!"" Der Gelehrte wendet sich ab und nimmt ein Buch. Eine halbe Stunde darauf dreht der Vogel sich plötzlich um, sieht nach seinem Herrn und — fällt tobt von der Stange. Er wird für diesen gegenwärtig im Museum der Universität au-gestopft." Die RathhanSn-r ging Montag den 24. Jan. um 10 Uhr Vorm, nur 4 Sec. vor.
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