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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 20.02.1859
- Erscheinungsdatum
- 1859-02-20
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185902209
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18590220
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18590220
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1859
- Monat1859-02
- Tag1859-02-20
- Monat1859-02
- Jahr1859
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 20.02.1859
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ageblatt Anzeiger. >.> l . > > . . — . > >. .—— — >. n . Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts vnd des Raths dn Stadt Leipzig.. M 51. Sonntag den 20. Februar. 185S. Mittwoch dm 23. Februar d. I. Abends -7 Uhr ist öffentliche Sitzung der Stadtverordneten im gewöhnlichen Locale. Tagesordnung: 1) Gutachten de- Ausschusses zum Bau-, Oekonomie- und Forstwesen über: a. einen Arealtausch mit dem Hausbesitzer Herrn Jänisch, d. eine Nachverwilligung zum Bau der Schleuste an der Georgenhalle. Eventuell: > 2) Gutachten deS Finanzausschusses-über einige Conti deS HauShaltplanS. Verhandlungen der Stadtverordneten am 16. Februar 18S9. Unter dem Vorsitze deS VicevorsteherS Adv. Klein begann die Sitzung in üblicher Weise mit dem Vortrage auS der Reaistrande, wobei die Anschaffung vier neuer Meßbuden für den Preis von 536 Thlr. 7 Gr. 5 Pf., so wie der Ankauf der Maibaumschen Meßbude zum Preise von 65 Thlr. in der vom Rath vorgeschla genen Weise einstimmig genehmigt wurde. Hierauf gedachte der Vorsitzende deS bettübenden Dahinscheid«- I. K. K. Hoheit der Frau Erb - Großherzogin von ToSeaua und cheilte mit, daß der Stadtrath im Namen der Stadege»,inde Sr» Maj. dem König« eine BetleidSadreffe unterbreit« habe, die Ab senkung einer Deputation aber verbeten worden fei. Dm ersten Gegenstand der Tagesordnung bildete 1. -... die Wahl eines Vorstehers. ^ Bevor zu derselben verschütten wurde, erklärte Bieevorsteher Klein, daß er schon früher bei gleicher Veranlassung daS Colle gium ersucht habe, bei Besetzung deS Vorsteheramtes, dessen An nahme ihm seine Berufsverhältnisse unbedingt verbietm würdm, von seiner Person ganz abzusehen und daß er auch heute dieses Gesuch wiederholen müsse. Bei der Wahl selbst waren 56 stimmberechtigte Mitglieder an wesend, eben so viele Stimmzettel gingen ein. Sie ergabm für St.-V. vr. Joseph . . . .37 Stimmen, - vr. Vogel .... 17 - - Kramermeister Poppe . 1 Stimme, - Adv. Rose 1 - Vr. Joseph, sonach gewählt, erklärte sich, mit Dank für da« ihm durch die Wahl bewiesene Verträum, zur Annahme derselben bereit. Vom Vicevorsteher zur Einnahme deS BorsitzendenplatzeS eingeladen, gedachte er von hier auS der Verdienste des in dm Stadttath überaettetenen bisherigen Vorstehers Adv. Krancke, und schlug der Versammlung vor, den Dank, dm dieselbe dem geschiedenen Vorsteher schulde, in daS Protokoll niederzulegen, auch zugleich das Direktorium zu ermächtigen, jenem Danke gegen Stadt- rach Krancke Ausdruck zu geben. DaS Collegium war einstimmig damit einverstanden. 2. St.-V. Adv. An schütz brachte sodann daS Gutachten deS Verfassungsausschusses über einm An trag deS Adv. Rose zum Borttage, welcher auf Revision btt tz. 16 der Geschäftsordnung, insoweit sie von Anträgen auf Schluß der Debatte handelt, gerichtet war. Der Antragsteller erklärt sich gegen dm in einer der letzten Sitzung« des vorig« Jahres vom damalig« Vorsteher ausge stellt« Grundsatz, daß der Antrag auf Schluß der Debatte nicht mit Unterbrechung der bereits angemeldet« Redner gestellt und zur Unterstützung und Abstimmung gebracht werben könne, sondern daß «ft alle diese Redner zu hörm sei«, bevor über ein« solch« An trag Entschließung gefaßt werde. Sr.-B. Rose hatte in Folge dessen b« Antrag gestellt: daS Collegium wolle die betreffende Stelle der Geschäfts ordnung dahin i- e. daß, wenn auf Schluß der Verhandlung angettagm worden, dies« Antrag sofort, beziehendlich nachdem der Redner, welcher ebm spricht, geendet hat, zur Unterstützung und Abstimmung zu bringen, nach dessen Annahme aber jede weit«« Verhandlung ausgeschlossen und, wie bereit- in 8.10 verfügt, nur noch der Berichterstatter (oder Antrag steller) zu hören sei, authentisch «klär«. Der Ausschuß hatte sich in seiner Mehrheit der Rose'schen An- t angeschlossen und empfahl demgemäß die Aufnahme einiger Ansätze in die betreffenden tztz. der Geschäftsordnung. M.-B. Otto Wigand «klärte sich sowohl gegen den Antrag deS Adv. Rose, als auch gegen dir Vorschläge deS Ausschusses, da jedes Mitglied ein« debattirenden Versammlung da- Recht habe seine Abstimmung zu motiviren. Möge auch in der Regel ein Antrag auf Schluß der Verhandlung in der Lage der Sache begründ« sein, immerhin könne doch d« Fall eintreten, daß die Entschließung in einer wichtig« Angelegenheit beeinträchtigt werde, wenn man vielleicht gerade dem Redner da- Wort abschneide, der ein abLnderndeS, wichtige- Moment anzuführen habe. Er empfehle dah« die Bestimmung zu treffen, daß der Schluß d« Debatte so fort beantragt «erden dürfe, daß aber dann alle Redner noch zu hör« feien, welche, ohne schon gesprochen zu haben, sich um daS Wort gemeldet haben. St.-D.'vr: Boael befürchtete von der vorgeschlaaenen neuen Ordnung mehr Nachtbeil als von den früheren Bestimmungen. D« Vorschlag deS Antragstellers führe nach seiner Ansicht zu einem doppelt« Mißbrauche: einmal nämlich werde die allseitige Aufklärung üb« d« BerathungSgegenstand durch eine größere Anzahl Redn« sicher mehr gefördert, dann ab« könne auch der Annag auf Schluß der Verhandlung leicht zur unbilligen Beein trächtigung parlamentarischer Gegner benutzt werden. Vicevorsteher Klein, zur Minderheit im Ausschüsse gehörig, bezog sich auf die Bemerkungen des St.-V. Wigand »ea., in dem « auf die Unzuttäglichkeiten hinwieS, welche nach seiner Mei nung damit verbunden wären, daß man dem Antragsteller auf Schluß d« Debatte gestatte, die Reihenfolge der angemeldeten Redner zu unterbrechen. Adv. Rose dagegen fand in dem Gutachten der Ausschuß- tthett d« AweckftlneS Antrags vollständig erreicht. Der An- l auf Schluß der Verhandlung, bemerkte er, sei an sich eine «ordentliche parlamentarische Maaßregel, wie deren mit vollem rgriff« und in allen debattirenden Versammlungen geübt . Man möge die praktische Seite deS Antrag«, weit schweifige und überflüssige, für den Geschäftsgang nur hinderliche Erörterung« ein« Krage avzrrschneiden, nicht verkennen und be rücksichtig«, daß ja da« Collegium selbst über den Antrag auf Schluß d« Debatte die letzte Entscheidung habe. Daß aber ein solch« Antrag gut Verfolgung einseitiger Interessen benutzt werden »erde, da« lasse ssch sich« von dem Collegium nicht befürchten. SS.M. vr. Heine entnahm au- dm Bemerkungen des Vor redner« hinreichend« Grund, um sich für die von vr. Vogel ausgesprochene Ansicht zu «klär«. Eine recht sorgfältige Erörte rung der Vorlage» schade niemals und Jeder habe da« Recht, seine Meinung zur Geltung z« boingem . »bürden.
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