Reduction derer Unkosten, welche zeithero denen Arbeits-Leuten bey dem Mältzen, Bräuen und Schencken an Kost und Lohne, oder sonst von dem Bürger gegeben und impendiret werden müssen; anitzo aber wegen der Kost meist an Geld geschlagen worden
Titel
Reduction derer Unkosten, welche zeithero denen Arbeits-Leuten bey dem Mältzen, Bräuen und Schencken an Kost und Lohne, oder sonst von dem Bürger gegeben und impendiret werden müssen; anitzo aber wegen der Kost meist an Geld geschlagen worden
Untertitel
[d. 27. Sept. .... Anno 1698]
Erscheinungsort
[Görlitz]
Erscheinungsdatum
[1698]
Umfang
[2] Bl.
Sprache
Deutsch
Signatur
L VIII 306.30
Vorlage
Oberlausitzische Bibliothek der Wissenschaften Görlitz
chtUd ivdHj 'doch svdch Mq »II-Z )cndsl>A nMß tc ^ccii l daöt ichB tlW/l"! WL- Tage/ Mittags und Abends mit dem Wirthe essen: und hat vor das Essen / wie auch vor die Semmeln / nichts zu fordern. Diesen Arbeits-Leuten wird ins Brau-HauS ein Fasse! Bier/ wie gewöhnlich/ nochmahlS in nawrä gegeben. Einem Krücker Lohn vor das Krücken/Holtz-tragen/und was an Arbeit gewöhnlich /1. Gr. 6. Pf. Vor die sonst gewöhnliche Suppe aber/wie auch vor das Rührer-Essen und daSVcsper-Brodt/ wird jeder Person gegeben i. Gr. 6. Pf. Jngleichen denenWÜhMN vor das Rühren/und was sie sonst gethan / der Person Lohn i. Gr. 4. Pf. Und vor die Suppe / Essen und Vespcr-Brodt jeder Person i. Gr. 6. Pf. Des Morgens wird diesen Kräckern und Rührern auch ein Glaß Brantewcin gegeben. Sie sollen aber mit ihren nunmehro selbst mitbringenden Essen behutsam umgehen/ und nicht ctwan da mit zur Bütte gehen/und Brodt hinein unvorsichtig fallen lassen: son- dcrn/wic sie vormahls gewöhnet/nach dcmRühren ihrEffen nach Ge fallen verrichten: dabey Ihnen zusammen der Bürger noch i. Kan ne Bier in narura zu trincken geben wird. Dem Waus-Knechte gebühret Lohn vom Einlaffen/Frischen/ Darr-laden/ Dörren/Einsprengen/ Maltz-sacken/Fasse-legen/ und alle andere Arbeit beym Dörren/Maltzen und Brauen/auch inclulivc des sonst-empfangenen Fasse! IentscheS (so Er solcher Gestalt nicht mehr IN N3mra bekommen soll)/inglcichen vor alle andre P3tticul3r-Groschen ex. Zr. Keller-Löcher zumachen/ Bütte aufwcrffen/ Wisch-legen/ Pfann-statt-raumen/rc. 1. Tal.6.Gr. Einem Keuev-Wächtev am Brau-Tage an Lohn und vors Essen zusammen 4. Gr. Einer MarlN'Gicr-trägMN Lohn (ohn alle Kost) 8. Pf. Einer Bier-zusammmchtzerm Lohn 8-Pf. Vors Essen jeder i. Kays. Gr. und Brantewein m närurä. Die Wäscherin iffet/wie obgcdacht/allemahl mit demWirthe/ Mittags und Abends: und bekömmt also vor dieses Essen kein Geld. Dem Haus-Knechte oder seinem Gehülssen/ den Er fehl- cket/vors Essen auch I. Kays. Gr. Einem Wier -fasset Lohn I. Gr. 4. Pf. Vor das Essen aber jeder Person beym Bier-fassen i. Gr. 6. Pf. Die Wäscherin iffet/ wie erst gedacht/ beym Wirthe: und be kömmt auch vor diß Essen nichts. Derjenige aber/ Welcher düs Bier fasset/ soll haben über das Lohn/ so Ihm der HauS-Knecht gicbet/ statt der Kost an Essen und Trincken 2. Groschen. Die