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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 27.03.1859
- Erscheinungsdatum
- 1859-03-27
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185903272
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18590327
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18590327
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1859
- Monat1859-03
- Tag1859-03-27
- Monat1859-03
- Jahr1859
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 27.03.1859
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nongcr Anzeiger. Amtsblatt des Kömgl. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. M86. Sonntag den 27. März. 1851». Verordnung des Ministeriums des Innern, die Legitimationen der im Königreiche Sachsen sich anfhaltenden Französischen Staatsangehörigen betreffend, vom 14. Mürz 18Stt. Während bisher für die im Königreiche Sachsen sich aufhaltenden Französischen Staatsangehörigen die Vorschrift bestanden hat, daß dieselben alljährlich bei der Kaiser!. Französischen Gesandtschaft die Erneuerung ihrer Pässe in Person nachzusuchen gehabt haben, ist neuerdings von der genannten Gesandtschaft zu thunlicher Vermeidung der mit jener Vorschrift verbundenen Kosten und Weiterungen die Einrichtung getroffen worden, daß diejenigen Französischen Staatsangehörigen, welche sich bei der Gesandtschaft auf Grund ihrer heimathlichen Reiselegitimationen mit sogenannten, die Französische Staatsangehörigkeit der Inhaber bekundenden GtnregisirtrungS- Zeugnissen — esrtiLeats äimmatrieulLtiou — versehen, von der alljährlichen Erneuerung ihrer Pässe entbunden sein sollen. Wenn nun demnächst auf den Antrag der mehrgenannten Gesandtschaft beschlossen worden ist, die gedachten Einregistrirungs- Aeugmsse — esrtiüeat» ä'immLtrieulLtiov, — welche, ohne auf eine bestimmte Zeitdauer ausgestellt zu sein, den Namen, Stand und Gewerbe des Inhabers, den hierländischen Aufenthaltsort desselben und seinen Geburtsort in Frankreich, außerdem aber die Anerken nung des Inhaber- als Kaiserlich Französischer Unterthan enthalten werden, an der Stelle der Pässe, als für den Aufenthalt ihrer Inhaber in hiesigen Landen gültige Legitimationen anzuerkennen und behandeln zu lassen, so wird solches zur Nachachtung für die in hiesigen Landen sich aufhaltenden Kaiserlich Französischen Staatsangehörigen und die sämmtlichen Polizeibehörden des Lande- andurch bekannt gemacht. Die vorstehende Verordnung ist in allen, der Bestimmung von §. 21 deS PreßgesetzeS vom 14 März 1851 unterliegenden Zeitschriften zum Abdruck zu bringen. Dresden, den 14. März 1859. Ministerium deS Innern. Frhr. v. Brust. Weiß. Mittwoch den 30. März d. I. Abends ' -7 Uhr ist öffentliche Sitzung der Stadtverordneten im gewöhnlichen Locale. Tagesordnung: 1) Bericht deS Ausschusses zur Gasanstalt, veranlaßt durch die Zuschrift des Stadtraths vom 3. d. M. 2) Gutachten deS Ausschusses zu den Kirchen, Schulen und milden Stiftungen über die wiederholte Zu schrift deS Raths, die Erbauung eines neuen FreischulhauseS in der Schulgaffe betreffend. 3) Gutachten der Ausschüsse zum Verfassung--, Bau-, Oekonomie- und Forstwesen und zur Vermie- thung von Gemeinderäumlichkeiten, die Aufnahme der Stadtfleischer in die Fleischbänke der Georgen halle betreffend. Die Sächsische Sauhütte zu Dresden. Unter obigem Namen soll eine neue Actiengesellschaft zur Aus beutung einer Anzahl bedeutender und bereit- erworbener Sand steinbrüche gegründet werden und man muß gestehen, daß sich von vielen Unternehmungen, die wir in der Neuzeit verfolgt haben, die der „Sächsischen Bauhütte" durch Einfachheit und Klarheit auSzeichnet. Der Sandstein dient einem Bedürfniß und die Nach frage danach ist so groß, daß sie nicht voll befriedigt werden kann. Will man sich von der Wahrheit dieser Behauptung überzeugen, so wird ein Gang durch die Steinbrüche zeigen, daß nirgends auch nur die kleinsten Vorräthe angetroffen werden und die Schiffe müssen oft Tage lang am Ufer liegen, um auf Ladung zu warten. Die Gewinnung de< Sandstein- geschieht in der einfachsten Art, er braucht nicht, wie die Steinkohle, in der Tiefe gesucht, nicht aus ihr herausgeholt zu werden, er liegt klar zu Tage und man braucht ihn nur abzubrechen und zu verwerthen. Hier ist nichts zu fabriciren, wobei Zweifel über da- Gelingen deS Product-, über die AbsatzfLhigkeit desselben, über die zu bestehende Concurrenz auftauchen können; der Sandstein ist fix und fertig und liefert ein bessere- und zu manchen Theilen eine- Gebäude- unentbehrlichere- Material als der Ziegel, cher erst geformt, getrocknet, gebrannt werden muß. Um nun da- Bedürfniß nach Sandstein zu be- friediaen, muß man mehr au- den Sandsteinwänden herauSdrechen al- bisher, dazu bedarf e- einer Vermehrung der Arbeitskräfte, einer größerm Anzahl von Steinbrechern, und da man so mehr Geld zu Arbeitslöhnen braucht und solche- bet einzelnen Capitalisten mit Mühe zusammensuchen müßte, so gründeten die Unternehmer eine Actiengesellschaft, für welche die besten Sandsteinbrüche Sachsen- erworben worden sind. Bei einem Actiencapital von 100,000 Lhlr. ist der jährliche Reingewinn auf 45,500 Thlr. be rechnet; der technische Bericht sagt hierüber: „Erscheint dieser Reingewinn al- zu hoch, so hat ihn dennoch der einfachste Ealcul ergeben und wir haben uns dabei keine Ueberschwänglichkeit zu Schulden kommen lassen." Was man nicht bestreiten kann, muß man zugeben; gewiß ist, daß wenn man an einer Waare 50v/o gewinnen kann und da-, was man producirt, adsetzt, der Gewinn um so mehr steigen muß, je mehr man schafft. Behalten wir Frieden, wozu sich täglich die Aussichten mehren, so wird, da da- Capital sich wieder dem Grundbesitz zuwendet, so viel gebaut wer den, daß selbst der im Prospekt angedeutete erweiterte Betrieb kaum aurreichen wird, denn die Eisenbahnen führen den Sandstein jetzt in Massen in Städte, wo man ihn früher fast nicht anwenden konnte; aber selbst bei der Verdoppelung der Arbeitskräfte und der Production, also auch de- Gewinnes, wird keine Erhöhung de- ActiencapitalS nothwendig, da die Waare fast durchweg baar be zahlt wird. Bei diesem Unternehmen sind auch keine kostbaren Gebäude aufzuführen, welche große Summen verschlingen, in schlechten Zeiten leer stehen und Zinsen kosten. Im Kriege wird und kann der Feind hier nichts zerstören, er kann nur bewirken, daß man mit ger ngeren Arbeitskräften schafft und somit weniger, aber doch wohl immer die Zinsen de- Anlagekapital- verdient. DaS ganze Unternehmen ist so einfach, daß man kaum begieift, wie dasselbe in unserer spekulativen Zeit nicht schon gemacht wurde; jeder Sachverständige hat darin eine gründliche Einsicht, es bedurfte daher auch keine- großen GründungScomitö S, welche- ein Unter nehmen nur verteuert und nicht solider macht. Gewöhnlich treten die Mitglieder de- GründungScomitö'S nach der Wahl der Direktoren vom Schauplatze ab und überlassen die Verantwort lichkeit der Ausführung ihren Nachfolgern; hier sehen wir, daß der Schöpfer des Unternehmen- sich von seinem Werke nicht trennt, daß er vielmehr die Verantwortlichkeit für dasselbe über nimmt, wa- er aber auch um so leichter thun kann, al- ihm in feiner Eigenschaft al- Architekt die Kenntnisse zu dieser Sache nicht fehlen können, und so rufen wir denn dem Unternehmen ein Glückauf zu! _
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