Suche löschen...
Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 03.04.1859
- Erscheinungsdatum
- 1859-04-03
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185904034
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18590403
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18590403
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1859
- Monat1859-04
- Tag1859-04-03
- Monat1859-04
- Jahr1859
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 03.04.1859
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
ripMrr TaMatt Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. 93. Sountag den April. 1859. kittwoch den 6. April d. I. Abends ' -7 Uhr ist öffentliche Sitzung der Stadtverordneten im gewöhnlichen Locale. Tage-ordnung: I) Gutachten der Ausschüsse zum VerfaffungS-, Bau-, Oekonomie- und Forstwesen und zur Ve»mie- thung von Gemeinderäumlichkeiten, die von denselben bevorwortete Aufnahme der Etadtfleischcr in die Georgenhalle betreffend. 2) Gutachten deS außerordentlichen Au-schusseS zur nochmaligen Erörterung über die vom Stadttath beschlossene Einführung einer Grund-, Mieth- und Gerechtsamensteuer. 3) Gutachten deS Verfaffung5auöschuffeS, die Reorganisation der RathSwache betreffend. Fortsetzung -es Berichts über -ie Verhand lungen der Stadtverordneten vom 30. März. Der erste Gegenstand der Tagesordnung war der Bericht deS Ausschusses zur Gasanstalt, den Herr Kaufmann Geyffert vor trug. Der Rath hätte in einer Zuschrift an dle Stadtverordneten sich über zmen Ausschuß beklagt, weil er, abgesehen von der Art und Weise k es Bericht-, indem der Vorstand de- Ausschusses un mittelbar an den Rath geschrieben, während die Communication diese- Ausschusses mit dem Rath nur durch da- Direktorium der Versammlung, fei e< auf Grunv eine- Beschlüsse« derselben oder auf Resolution de« Vorstehers stattfinden solle, da« bei ihm ein- gegangene Gutachten de- einen Sachverständigen zurückbehalten habe. Der Rath verlangte daher die unverweilte Mittheilung dieses Gutachtens an Ihn und sicherte zu, daß er, so wie da« Gut achten de« von ihm gewählten Sachverständigen, Herrn Professor Erd mann, eingegangen sein werde, auch diese- mittheilen werde. In Bezug hierauf hatte der Ausschuß nun im Wesentlichen Fol gende« gesagt: Wenn da« Collegium seinen Ausschuß zur Gas anstalt jetzt abermals einen Bericht erstatten höre, so würde eS erwarten, daß ihm die angenehme Anzeige gemacht werde, eS sei nun der Zeitpunkt gekommen, wo endlich die Anstalt und der Betrieb derselben, sich bi« zu den neum Fortschritten der GaS- technik erhebend, dahin gelange, daß sie allen und den strengsten Ansprüchen der Bewohner unserer Stadt nicht nur genügm, son dern auch dem wachsenden Bedürfnisse der nächsten Jahre begegnen könne. Anstatt dessen habe der Ausschuß in der Hauptsache nicht- zu melden als — unerquicklichen Formenstreit. Der Seiten de« Ausschusses zum Sachverständigen erwählte GaSkechniker Herr Kornhardt, Ga-anstalts - Direktor zu Stettin, hatte sein Gut achten dem von RathSseite ernannten Sachverständigen schon längst vorgetragen. Dieser habe darauf ihm erklärt, daß er nicht durch- gehends damit einverstanden sich erklären könne, obschon er vor handene Mängel tm Einzelnen nicht verkmne. Darauf seien beide Herren zur Besprechung der Wahl eine« Obmann- verschritten, aber auch hierin sei eine Einigung von ihnen nicht erzielt worden. Der Sachverständige de- Rath- habe mündlich ejnen Professor in Dresden vorgeschlagen; Herr Kornhardt, welcher diesen gar nicht, also auch nicht seine gaStechnische Fähigkeit und Erfahrung, auf die eS ankomme, kannte, habe darauf nicht eingehm können ; der von ihm selbst aber vorgeschlag ne Obmann, der Begründer der Magdeburger Ga-gefellschaft, Rea.-Rath von Unruh, wäre da gegen hinwiederum vom Sachverständigen de« RatheS nicht beliebt worden. Nachdem Herr Kornhardt in persönlicher Auftvartung bei dem Herrn Bürgermeister Koch diesem jenen Richterfolg und seine Ansichten im Angemeinen mitgethettt, sei er WM Ga-auSfthn- gelangt und habe diesem sein sehr ausführliche- Gutachten mit- geeheilt. Da eS der Ausschuß war, welcher in Ausübung de« von dem Collegium in mehr al« Einer Abstimmung gewahrten Recht«: Sachverständige selbst zu erwählen, Herrn Kornhardt berufen, so sei e< selbstverständlich und schon einfache- Gebot he- Schicklichen gewesen, daß er sein Gutachten auch denen, die ihn gewählt, ützer- geben, zumql e- nach de« Fehlschluß« etnck Einigung mit de« andern, vom Rathe gewählten GaStechniker leider zum bloßen Separatgutachten geworden war. Obschon die- bereit- am 4. Febr. d. I geschehen, so habe doch bis zu Anfang März, wo der AuS- schußvorsihende Herr Götz an den Rath schrieb, ja selbst.bi« heute vom Eingänge de« erste» de- vom Rache gewählten GaStechniker- beim Rathe noch — nichts verlautet. Au. dieser Zeit aber habe der Ausschuß beschlossen, durch seinen Vorsitzenden den Rath um Abordnung eine« Mitgliedes alSbann, wann da- Gutachten des vom Rathe erwählten Sachverständigen bei diesem eingegangen sein werde, zu einer Sitzung de- Ausschusses zu ersuchen. E- walteten namentlich Zweifel darüber ob, wie weit die Ansichten der beiden sachverständigen GaStechniker auSeinandrrgehen und welche Wichtigkeit dm Punkte«, in denen fi, üdereinstimmen, beizulegen sei. Eä hegte nach manchen Anzeichen der Möglichkeit einer Vereinbarung bi« dahin entgegenstehender Ansichten der Ausschuß dabei nebenbei auch die Hoffnung, daß eine gemeinschaftliche Be sprechung über die beiden Separatgutachtm dazu bienen könne, eine Verständigung über die Art und Weise der für die Gasanstalt und da« Publicum so dringend gebotenen Maßregeln herbeizuführen und so schnell zu erreichen, waS andernfalls möglicherweise erst in langer Zeit eintreten werde. Diese- Schreiben sei e-, welche- dem Rathe zu der Beschwerde bei der Stadtverordnetenversammlung Anlaß gegeben. Um deren formelle Grundlosigkeit zu zeigen, be dürfe e- eine- Hinweise- auf tz. 22 der. Geschäft--Ordnuna der Stadtverordneten. Diese ertheile in gewissen Fällen dem „Vor sitzenden" de- betr. Ausschüsse- da-Recht, den „Sradtrarh" um Abordnung eine- Mitglied«- zu den Sitzungen de- Ausschusses zu ersuchen. Glaube der Rath, daß ein Fall der in tz. 22 dieser Geschäfts ordnung erwähnten Art nicht vorliege, so hätte er die Einladung au« diesem Grunde ablehnen können; diese Frage liege jedoch nicht vor, sondern der Rath bestreitet da- formelle Recht zum Erlaß einer solchen Einladung Die« würde vor den Worten de- an gegebenen tz. aber nur verständlich, wenn der Rarh die Geschäfts ordnung der Stadtverordneten als ihn bindend überhaupt nicht erachret. In der Thal sei auch diese ein einseitig erlassene- innere- Gesetz; e- seien jedoch laut Zuschrift der Stadtverordneten vom 22. Februar 18-4 2 Exemplare dem Stadtratbe mit der Anzeige zugeftrtigt worden, daß diese „nun gültige Geschäftsordnung vom heutigen Tage an in Anwmdung trete" ohne daß ein Wider spruch Seitm de- RatheS zu erkennen gegeben worden wäre. Es stehe demselben auch die zeither geübte Praxi-, wobei die Münd lichkeit der Einladung als eine ganz unwesentliche Form erscheine und der eigene Wunsch, ja da- Beklagen de- RatheS entgegen. In dm Aktm desselben Au-schusse- leuchte diesem ein Schreiben entgegen, worin der Rath — nachdem er dadurch, daß man Seiten der lpsadtverordaetm ihm eine Meinung „zu erkennen gebe" (ein Au-druck, dessen der frühere Vorsteher der Herren Stadtverord neten, sehtge Stadttath Herr Francke in einem Gchreibm an de» Rath vom IS. Seprdr. 18-8 sich bedimt) so sehr sich verletzt aezeiat hat, daß er die Stadtverordneten vielmehr dm Weg der Beschwerdeführung bei der Kret-direcrion betteten sehen -l- jene- Aurrtmamgedm einer Meinung sich gefalle» lass« wolle — sich über RichthinWzlehupg v-» RAh-mtAiehern benagt. Er sagt:
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite