Suche löschen...
Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 04.04.1859
- Erscheinungsdatum
- 1859-04-04
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185904048
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18590404
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18590404
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1859
- Monat1859-04
- Tag1859-04-04
- Monat1859-04
- Jahr1859
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 04.04.1859
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Anzeiger. Amtsblatt des A-uigl. BezirkS-erichtS mb des Rat-S der Stadt Leipzig. I^j? 94. Montag den 4. April. 1859. 1 Bekanntmachung. Nachstehende Generalverorbnung, die Verpackung von Kaffee-Surrogaten in gifthaltigen Papieren betreffend, Rach Inhalt einer in Eberhardts allgemeinem Polizei-Anzeiger, Band XL.VIH., Nr. 1, Seite 4, abgedruckten Verordnung der Königl. Bayrischen Regierung von Oberfranken hat sich bet Gelegenheit der von einer dortigen Polizei- Behörde vorgenommenen Untersuchung der Warenbestände der Materialisten und Spezereihändler ergeben, daß der sogmannte koucke« äe 6akö äv Oiedoröe au< Fabriken deS In- und Au-lande- in rothen und grünen Papier-Enveloppen verpackt war, deren chemische Untersuchung die Karbe de- ersten Umschlages au- Mennig, jene der grünen Hülle au- Schweinfurter Grün bestehend auswies. - Da sonach zu vermuthen steht, daß auch in hiesigen Landen Derartige- Vorkommen möchte, so werden, auf An ordnung de- Königlichen Ministerium- de- Innern, die Medlcinalpoltzei - Behörden de- Leipziger Regierung-- Bezirk unter Hinweis auf die Bestimmung in tz. 3 der Verordnung vom 30. Mai 1844 und die unter dem 11. Februar 1858 von der Königlichen Kreis - Direktion in Betreff de- Verkauf- giftiger Alkaloide hinaus gegebene Warnung, hierdurch an gewiesen, auf da- Vorkommen von Verpackungen der Kaffee-Surrogate in. gifthaltigen Papieren zu invigiliren, ver kommenden Kalls Untersuchungen darüber anzustellen und da- Ergebniß Anher anzuzeige«. Leipzig, am 17. Februar 1859. KPretzlbche KretS-Dtreetlo«. von BurgSdorff. bringen wir hierdurch zur öffentlichen Kenntniß und Rachachtung. Leipzig, am 24. März Z8K9. Der Rath der Stadt Leipzig. Der Stadt - Bezirks - Arzt. Koch. Or. H. Sonnenkalb. G. Mechler, Act. Erinnerung an Abentrichtung der Jmmobiliar-Brandcaffeu-Beiträge. Den 1. April d. I. find die für den ersten halbjährigen Termin laufenden Jahre- gefälligen Beiträge zu der LandeS- Jmmobiliar-BrandverstcherungS-Anstalt und zwar nach 14 Pfennigen von jeden 25 Thalcrn Versicherung zu entrichten. Die hiesigen Hausbesitzer werden daher hierdurch aufgefordert, ihre Beiträge vom obgedachten Tage an und lärtgfkenS binnen 14 Tagen zu bezahlen, da nach Ablauf dieser Frist, gesetzlicher Vorschrift gemäß, sofort crecutivische Maßregeln gegen die Säumigen eintreten müssen. Leipzig, den 30. März 1859. Der Rath der Stadt Leipzig. Koch. » Sitzung -er Stadtverordneten vom 30. Mär). (Fortsetzung.) Der letzte und wichtigste Gegenstand der heutigen Berathung waren die Gutachten de- Ausschusses zu dm Kirchen, Schulen und milden Stiftungen über die wiederholte Zuschrift de« Rakhs, dm Neubau eines Schulhause- für die vereinigte Raths- und Wend- lersche Freischule in der Gchulgasse betreffend (Res. Herr St.-B. Wilisch). Der Ausschuß war in seiner Mehrheit bei seinem früheren Gutachten vom 12. Februar d. I stehen geblieben. Die Minderheit hatte ein Sonderautachrm durch Herrn vr. Rerlam eingebracht, in welchem da-Beharren auf dem vom Collegium diesfalls früher gefaßten Beschlüsse, wornach zunächst eine vierte Bürgerschule gebaut werden solle, empfohlen war. Diese Gut achten werden resp. im Auszüge nach dem Schlüsse dieses Bericht- mitgetheilt wervlm. Herr Adv. Klein bezeichnrte als vorliegmde Frage nur die, ob ein neue- Kreischulgedäude'gebaut «erden müsse oder nicht. Nun nehme selbst da- Minorltätsgutachtm die Ueberfüllung der Kreischule al- wahr an; dem Bedürfnisse müsse also adgeholfen werden. Die im Sondergutachten gegen den Bauplan vorgebrachrea Bedmkm könne er durchaus nicht allenthalben theilen. Stufen z. B. hätten die Kinder in allen Schulen zu steigen und die Feuer-gefahr drohe am Ende an jedem Platze. Die vorgeschla- aenen andern Pläne und Plätze erschiene« al- ungeeignet; auch solle man bedmkm, daß der Rath, der die Berichterstattung an die königl. Kreisdirektion in Aussicht gestellt, auf weitere Vor schläge nicht etngehm werde. Er wolle lieber, ehe er cs zu einer Entscheid«^ der Krrisdirection kommen lasse, die Vereinigung mit dE Stadtrarhe. Bon demselben Gesichtspunkte ausgehend Bnrsia« im Interesse der Vtadtgemeinde, die Einholung der Entscheidung der Kret-direetion zu vermeiden. Anlangend die Nothwmdigkeit des Neubaues der Freischule, so lasse sich die Kinderzahl derselben nicht mehr auf 600 Kinder be schränken, wie schon die jährliche Prüfung der Kinderanmeldunaen zur Genüge Nachweise. Der Sprecher ging sodann auf die Be kämpfung der -im Minderheitsgutachten über die Bereinigung zah lender und nicht zahlender Kinder in einer Schule, gegen welche Bereinigung er sich in seinem früheren Gutachten aus pädago gischen Gründen ausgesprochen, aufgestellten Ansichten, deren Dar legung er für ihn persönlich verletzend hielt, ein. Er hob hervor, daß Herr vr. Reclam ihm hier Unwahrheit verwerft, während dieser doch früher selbst angeführt und sich darüber beschwert habe, daß die Kinder in der Bürgerschule das ^Schulgeld selbst bringen, also jedenfalls wissen müßten, welche- Kind zahle und welches nicht. Er hob hervor, daß die Freischule ihrer Schülerzahl nach nur dann vermindert werden könne, wenn man im Classensystem zwei Classen streiche und den ganzen Unterrichr-plan ändere. Schon dies spreche gegen die Ueberweisung von Freischülern an Aahtschulen, die ^er Stadt nichts erspare und das Fonbestehen einer Freischule nicht entbehrlich mache. Auch den im Separat- vorum wegm des Unterricht- der Waisenkinder enthaltenen Be merkungen vermöge er nicht beizutreten, da die Waisenkinder im Watsmhause doch wohnen und nicht elnzusehen sei, warum sie aus diesem beraus in ein anderes Gebäude gehen sollten. Die Schulgasse selbst werde für den Fährverkehr fast gar nicht benutzt, die Sperrung dieser Straße für die Fußpaffanten werde durch dir anzulegenden Treppen ausgeglichen, eine Ausfahrt aus der Stadt nach Reichels Garten za werde durch den Neubau nicht behindert, auch werde diesem Bedürfnisse eine Erweiterung des Thomas- pförtchen- leicht abheiftn können. Für den Fall der Annahme des SvnVergnrachtms möchte er beantragen „den Rath zu er-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite