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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 13.03.1859
- Erscheinungsdatum
- 1859-03-13
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185903135
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18590313
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18590313
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1859
- Monat1859-03
- Tag1859-03-13
- Monat1859-03
- Jahr1859
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 13.03.1859
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Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts rmd des Raths der Stadt Leipzig. Sonntag den 13. März. ' Bekanntmachung. „Ein Ungenannter" hat dem Unterzeichneten- unterm heutigen Tage die Summe von 5V Thlm. mit der Bestimmung übersendet, am 15. d. M. unter gewissen vorgeschriebenen Bedingungen dieselben zu milden Zwecken zu verwenden. So sehr ich mich nun auch durch dieses Vertrauen geehrt fühle und so gern ich auch bereit bin, dem an mich gerichteten Ersuchen genau zu entsprechen, so bin ich doch völlig außer Stande, in der gegebenen kurzen Frist die gestellten Bedingungen zu erfüllen. Demzufolge sche ich mich genöthigt, den geehrten Uebersender hierdurch auszufordern, sich mit mir über die Ver wendung obigen Betrags in unmittelbares Vernehmen zu setzen, indem ich zugleich die strengste Verschwiegenheit über den Namen des Geber- im Voraus zuflchere, oder anderweit über den in meine Hände gelegten Betrag zu verfügen. Leipzig, den 12. März 1859. Bürgermeister Koch. Bekanntmachung. Daö 2. Stück de- diesjährigen Gesetz- und Verordnungsblattes, enthaltend: ' Nr. 6., Verordnung an sämmtliche Ortöpolizcibehörden, die Einrechnung der Jagdkartengelder betreffend, vom 3. Januar 1859; ' - 7., Verordnung, die mit der Fürstlich Reußischen Regierung zu Greiz wegen der Leichenpäffe getroffene Ueber- einkunft betreffend, vom 2V. Januar 1859; - 8., Bekanntmachung, die mit der Kaiserlich Königlich Oefterreichischen Regierung über den paßpolizeilichen > : Dienst der im Bodenbacher Bahnhofe stationirten Polizeicommiffare verabredete Uebcreinkunft betreffend, vom 22. Januar l859; - 9., Verordnung, die Richtung einer Zweigbahn der Staatskohlenbahn bei Zwickau betr., vom 5. Febr. 1859; - Id., Decret wOgen Bestätigung der Statuten des ActienvereinS für Gasbeleuchtung in Meißen, vom 31. Jan. 1859; - II., Verordnung zur Einschärfung der für die Civilgerichte in Beziehung auf Untersuchungen gegen militair- pflichtige Personen bestehenden Vorschriften, vom II. Februar 1859; - 12., Decret wegen Bestätigung der revidirten Statuten der Löbau-Zittauer Eisenbahn-Gesellschaft, vom 17. Januar 1859 ; - 13., Decret wegen Bestätigung der Statuten des Vorschußverein- zu Waldenburg, vom 16. Januar 1859; - 14., Verordnung, da- Verbot der Ausführung von Pferden über die Zollgrenze betreffend, vom 7. März 1859; ist bei uns eingegangen und wird bi- zum TV. diese- Monat- auf hiesigem Rathhauösaale zur Kenntnißuahme öffentlich auöhängen. . ' Leipzig, den I I. März 1859. Der Rath der Stadt Leipzig. Koch. Thorbeck. Mittwoch den 16. März d. I. Abends ' -7 Uhr ist öffentliche Sitzung der Stadtverordneten im gewöhnlichen Locale. Tagesordnung: Gutachten des Ausschusses zum Bau-, Oekonomie- und Forstwesen über 1) die Nachverwilligung zu den Kosten der neuen Parkanlagen, 2) einen Arealtausch mit Herrn von AlvenSleben in Gohlis. Bekanntmachung. Zum Behuf der gegen da« Ende jede- akademischen Halbjahre- zu haltmden Revision der Universitätsbibliothek werden die Herren Studirenden, welche Bücher zur Zeit entliehen haben, hierdurch aufgefordert, diese am 10., 11. und 12. März, alle übrigen Herren Entleiher dagegen am 14^ 15. und 16. März zurückzugeben. Leipzig, am 7. März 1859. Die Verwaltung der Univerfität-bibliothe-. Me Johanna-Stiftung für 0aL Elster. Bereit- vor einigen Jahren brachte diese- Blatt eine Mit theilung über Ursprung, Zweck und Wirksamkeit dieser damals noch sehr jungen Stiftung *). Jetzt, nachdem sie selbst um so viel ätter und ihr Wirkungskreis größer geworden, dürfte es wohl an der Zeit sein, wieder eine Nachricht davon hier zu gebm. Wir brauchen nicht erst data« zu erinnern, daß Leipzig, wie an dem schnelle« Aufblühen de- vaterländischen Eurorte- überhaupt, so insbesondere an dem Gedeihen jener Stiftung einen sehr wesent lichen Lntheil hat. — Durch Decret vom 1. December 1854 ist dem Vereine zur Johanna-Stiftung die Confirmation -er Staatsregierung für seine Leipziger ragehkatt vom 23. März 1853, Rr. 82. Statuten, bald darauf auch (durch Verordnung vom 21. Juli 1855) die höchste Genehmigung zum öffentlichen Sammeln von Beiträgen im aanzen Lande zu Tyeil geworden. Als Zweck der Stiftung ist in §. 1 des Statuts aus gesprochen: „mittellosen Unrerthanen des Königreich- Sachsen Unterstützung zum Gebrauche de- Bades Elster zu gewähren". — Oie Mittel hierzu werden chett- au- den Zinsen de- bi-her angesammelten Capital- (jetzt circa 2000 Thlr.) gewonnen, theils durch die regelmäßigen Beiträge der Mitglieder und andere milde Gaben, hauptsächlich auch durch die Sammlung, welche alljährlich in Elster selbst während der Saison stattfindet. Rach tz. 5 der Statuten darf aber so lange, bis der Stislung-fond die Höhe von 5000 Thlr. erreicht bat, in jedem Jahre, außer dm Caßstalzinsm, nur der dritte Theil der vor jährigen Einnahme zu Unterstützungen verwendet werde«. An l
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