Suche löschen...
Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 23.03.1859
- Erscheinungsdatum
- 1859-03-23
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185903230
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18590323
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18590323
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1859
- Monat1859-03
- Tag1859-03-23
- Monat1859-03
- Jahr1859
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 23.03.1859
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
1 Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. W 82. Mittwoch den 23. März. , 1859. Die vom Stadtrathe den Stadtverordneten vorgeschlagene neue Steuer stellt sich in folgenden Sätzen dar: 1) Der Name grünes Buch" wird abgeschafft, die zeitherige getrennte Cassenverwaltung der betreffenden Steuern hört auf, vielmehr werden dieselben durch die Stadtsteuereinnahme mit erhoben. L) Die Erträgnisse der sämmtlichen hier in Frage kommenden Steuern werden zu den allgemeinen Bedürfnissen des städtischen Haushalts verwendet, ohne auf die Deckung be sonderer Kategorien derselben (— etwa der Schuldentil gung —) beschränkt zu sein. S) Die vom Rache beschlossenen und zu vereinbarenden Sätze dieser Steuern werden als künftig feststehend betrachtet. 4) Es sollen in Zukunft erhoben werden, ») als städtisches „Grundsteuerfixum": 1,5 Pfennige von jeder communsteuerpflichtigen Steuereinheit. d) Al- „ Miethsteuer": I) bei 100 Thlr. bis 150 Thlr. jährlichen Mieth- . zinses: 3 Pfennige per Thaler; - - H) bet 151 Thlr. bi- 300 Thlr. jährlichen Mieth- zinses: 6 Pfennige per Thaler; III) bei über 800 Thlr. jährlichen MiethzinseS: 9 Pfennige per Thaler; e) an Steuern von Gerechtigkeiten die zeitherigen Sätze; 6) an Luxussteuer: 10 Thaler für eine zweispännige Equipage, 5 Thaler für eine einspännige dergleichen, 3 Thaler für ein Reitpferd. 5) Dagegen wird die zeitherige Steuer von Feldern, Wie sen und Gärten, so wie die Luxussteuer von Bedienten aufgehoben. Äus den Verhandlungen der Leipziger polytechnischen Gesellschaft. Nachdem in der Sitzung vom 17. Decbr. 1858- ein Vortrag über feuerfeste Steine vorgelesen worden war, legte Herr Wieck eine Probe von Rüböl, nebst der rückständigen entölten Masse zur Ansicht vor und bemerkt, daß dieses Oel nicht durch Auspressen der Samen, sondern ohne Pressung durch Ausziehen der zer quetschten Saat mit Schwefelkohlenstoff gewonnen worden sei. In Frankreich betreibe man diese Methode der Oelgewinnung schon an mehreren Orten im Kleinen, und vor einiger Zeit habe Herr Lieutmant Geyftied in Dessau verhältnismäßig große Anstalten zur Ausführung dieser Fabrikation getroffen und sei hierbei von der Cceditgesellfthast in Dessau unterstützt worden, doch stocke gegenwärtig die Fabrikation wegen Mangel an dem erforderlichen Capital. Er bemerkt, daß Herr Seyfried behaupte, daß die Fabrikation mit be deutendem Vorthril betrieben werden könne und in dem so bereiteten Oele keine fremden Körper seien, namentlich keine Eiweißstoffe und Faserstoffe, und daß daher eine besondere Raffinirung diese- OeleS nicht nöthig sei. Herr Seyfried bat zur Ausführung der Fabrikation etwa 20,000 Pfd. Schwefelkohlenstoff in eigenen Ap paraten, nach seiner Versicherung ohne große Kosten erzeugt, welcher bei Ausziehung des OelS aus dem Samen immer wieder Nttr ge wonnen wird. Die entölten Samen seien wie die Oelkuchen ein vorzügliches Diehfutter, die Apparate, die man gebrauche, einfach und könne jeder Oelmüller das Verfahren anwenden. Die in der Sitzung Anwesenden, welche da- Oel besichtigten, sprachen ziemlich einstimmig die Ansicht au-, daß eS zwar nicht nach Schwefel kohlenstoff rieche, aber doch einen eigenrhünttichen, von dem drs gew-hnlichen RübSleV dwschkedenen und unangenehmen Geruch habe, auch glaubt Herr Rivinus, daß dieses Oel verhältnißmäßig flüchtig sei und in den Lampen schneller al- da- gewöhnliche Rüböl verbrennen werde, in welcher Hinsicht eS jedenfalls wünschenSwerth wäre, wenn vergleichende Versuche angestellt würden. Die ent ölten Samen zeigten keinen auffallenden Geruch oder Geschmack. Herr Wieck übergab die vorgelegte Probe des OeleS und der ent ölten Samen dem vr. Hirzel und forderte denselben auf, einige Versuche über den Zustand der Reinheit und dm Werth dieser Producte anzustellen. Herr Wieck theilt mit, daß man kürzlich empfohlen habe, den Rüdenspiritus, der bekanntlich sehr schwierig ganz zu entftrseln sei, dadurch fuselfrei herzustellen, daß man ihn durch eine verhält nißmäßig hohe Lage von baumwollener Watte, die mit Brennöl etränkt sei, sickern lasse. Das Oel habe eine so große AnziehungS- raft zu den Fuselölen, daß es dieselben zurückhalte und der Spi ritus auf diese Weise rein gewonnen werden könne, vr. Hirzel schließt hieran einen kurzen Vortrag über Fuselöle und Ent- fuselung. Zunächst bemerkt er, daß der Ausdruck „Fuselöl" für sehr verschiedene Kötvjr gebraucht werde, indem man gewöhnlich alle jene flüchtigen Stöffe so nenne, welche sich bei der Fabrikation de- Spiritus aus irgend einem Materiale zugleich mit dem Alkohol bilden, oder zuweilen aber seltener auch schon fertig gebildet indem Materiale enthalten sind und dann zugleich mit dem Alkohol über- destilliren und denselben verunreinigen. Namentlich nenne man aber die übelriechenden Producte dieser Art, wie sie besonder- im Kartoffelspiritus, Rübenspiritus rc. Vorkommen, „Fuselöl" und suche dieselben möglichst vollkommen zu entfernen, well sonst ein solcher Spiritus zu manchen wichtigen Anwendungen, wie z. B. zur Liqueurfabrikatkon, in der Parfümerie rc. mehr oder weniger unbrauchbar sei. Au einer solchen Entfuselung habe man schon sehr viele verschiedene Vorschriften gegeben und zunächst sei zu erwähnen, daß manche Praktiker behaupten, einen Spiritus oder Alkohol ohne irgend ein fremdes HülfSmittel, allein nur durch zweckmäßige Destillations-Apparate entfuseln zu können. Hirzel glaubt jedoch, daß man diese Angaben nicht zu wörtlich auffassen dürfe, indem man allerdings einen sehr reinen, aber nicht gänzlich freien Alkohol auf solche Weise erziele, und doch sei gänzliche Entfuselung für manche Zwecke so wichtig. Schwarz habe in neuester Zeit mitgetheilt, daß nur beim Dickmatschen Fuselöl ent stehe, während beim Gähren sehr dürrster Maischen nur reiner Al kohol sich bilde. Jedoch hält Hirzel dieseMlttheklüng nur für theo retisch interessant, indem, abgesehen davon, daß die Brenner durch die in den meisten Ländern bestehende M-ischsteurr zum Dlckmak- schen gezwungen sind, wohl die Destillation von so verdünn- den Flüssigkeiten ihre besonderen Schwierigkeiten haben, bedeuten den Aufwand an Brennstoff erfordern! und somit wohl kaum vor- chrilhäst sein Möchte. Das gewöhnliche und gegenwärtig allgemein gebräuchliche Enmrftlungsverfahren beruht auf der Behandlung de- Wi entfllselnden SpirktUS Mit Hols kohle, beziehentlich auf einer Recsification de- SpirttlrS über derselben. Doch ist hierbei von größter Bedeutung, daß verdünnter Alköhol vollständiger durch die »yhle esttfuselt Wird al- kottzin Witter, welchen letztekn man daher förmlich wieder verdünnen muß, und daß die Entfüselusta leichter vor sich geht, wettn man die Holzkohle mit dem flüssigen Spiritus, der estlfuftll werbest soll, züsamMenbringt oder in dem Augenblicke auf die Dämpfe de- Spiritus witken laßt, wo diese sich im De phlegmator äbktzhlM, al- wettn Man heiße SpixktüSdämpfe über die Kohle leitet. Was nun däs Oel als EntfuselüngSmittet betrifft, so bemerkt Hirzel, daß die Eigenschaft der fetten Oele und festen Fette, verschiedene Riechstoffe anzuziehen und hartnäckig mrückzuhalten, längst bekannt sei und sogar in der PatfÜmerie zur Abscheidung und GewittstUttg der feinsten Dlüthengetüche benutzt »etde, indem man die ftkschgepsiÜLten Blüthin ist da- Fett stecke änd einige Zeit bei gewöhnlicher ToMMatUr in demselben liegen lasse (Methode der Absorption), oder ganz gelinde Mit demselben erwärme (Methode VW Maceration), btt welchtr Behandlung der
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite