Suche löschen...
Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 09.07.1859
- Erscheinungsdatum
- 1859-07-09
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185907090
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18590709
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18590709
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1859
- Monat1859-07
- Tag1859-07-09
- Monat1859-07
- Jahr1859
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 09.07.1859
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. W IW. Sonnabend den 9. Juli. >858. Sitzung -er Stadtverordneten vom 7. Juli. Nach Eröffnung der Sitzung brachte der Vorsteher das an die Versammlung gelangte königl. Hanodillet, den Empfang Ihrer k. Hoheiten Prinz und Prinzessin Georg betreffend, zur Kenntniß der Stadtverordneten. Einer Mittheilung des Raths zufolge hatte das Bauamt an genommen, daß die Uchte Weite und -Höhe der in der Dresdner Straße bestehenden Schleußt dieselbe sei, wie an der'Stelle, wo die Anton straßenschleuße mit ihr verbunden worden ist. „Eine jetzt vor Beginn des Baues vorgenommene specielle Untersuchung hat jedoch gezeigt, daß die Schleußt, welche von dem Dresdner Thore nach der langen Straße führt und in welche die GerichtSwegschleuße einmündm soll, nur eine 18" hohe und gleich weite Deckschleuße und schon jetzt, wie die SchlammanhLufung und das stehende Wasser zeige, nicht ausreichend ist, das Wirth- schaft-waffer der langen Straße abzuleiten. Es würde dieselbe weder nach der Größe ihres lichten Querschnittes sich zur Auf nahme eines so stark vermehrten Wafferzuflusses aus der Gerichts- wegschleuße eignen, noch ihre geringe Tieflage den Anschluß der letzteren überhaupt gestatten." „Aus diesem Grunde dürfte ein anderes zweckentsprechende- Mittel zur gründlichen Abführung de- au- dem Gerichtsweg zu fließenden Wassers wohl kaum anzuwenden sein, als das erwähnte Glück Deckschleuße in der Dresdner Straße, welches sich ohnehin in einem Zustande befindet, der eine baldige Reparatur nöthig machen würde, ebenfalls in eine ovale umzubauen und auf diese Weise den Gerichtsweg und die lange Straße durch eine gangbare Schleuß« zu verbinden.". „Die Länge derselben würde 162 Ellen und der durch diese Umänderung verursachte Mehraufwand nach Anschlag des Bau- amteS außer den bereit- im früheren Anschlag für den Anschluß ausgeworfenen Kosten von 200 Thlr. noch 925 Thlr. 15 Ngr. 7 Pf. betragen, wovon jedoch der Werth des au- dem Abbruch der Deckschleuße gewonnenen Materials im Betrag von etwa 150 Thlr. eventuell in Abzug zu bringen wäre." Diese Angelegenheit wurde zur sofortigen Berathung gebracht und die geforderte Summe unter eventueller Abrechnung der aus dem alten Material zu lösenden Summe einstimmig verwilliget. Der Rath hatte früher eine dem JohanniShospitale gehörige, am Stötteritzer Wege gelegene, 143 mR. 50kHEll. haltende Feld spitze an Hrn. Schullehrer B ö r n e ^ verpachtet gehabt für 2*/, Gr. pr. mR. Dieser Pacht ist 1852 auf Hrn. Kauftnann G. Brun ner, als Vorsteher der Kleinkinderbewuhranstalt in den Thon- bergsstraßenhäusern übertragen worden. Diese Anstalt will jetzt ein eigenes Haus errichten und deshalb jene Feldspitze kaufen. Der Rath har in Rücksicht auf da- wahlthätige Ziel, welche- jene An stalt verfolgt, beschlossen, ihr jene- Areal um 3 Ngr. pr. mElle zu verkaufen. Die hierüber an die Stadtverordneten gerichtete Mittheilung wurde dem Ausschüsse für Stiftungen überwiesen. Vom Direktorium der Leipziger Krankenkasse durch Herrn Heym übersendete Rechenschaftsberichte gelangten zur Vertheilung unter die Mitglieder. — Die Ernennung de- Herrn Klau well zum confirmirten Lehrer an der IH. Bürgerschule wurde vom Rache angezeigt, und die Erklärung über da- verfassungsmäßige Wider spruchsrecht einer qjcht öffentlichen Sitzung Vorbehalten. Mk Vorsteher theilte hierauf die Antwort de- Rache- wegen de- an ihn gerichteten Antrag-, auf Abänderung der Statuten der Thüringer Eisenbahn zu wirken, mit. Dieselbe ging dahin: „Wir verkennen mit Ihnen nicht, daß e- im höchsten Grade erwünscht sein würde, wenn den Leipziger Actionairen durch die Statuten die Möglichkeit de- Eintritt- in dm Brrwaltung-rath offen gehalten würde. Allein wir glauben zur Stellung eine- auf eine etwaige Statutenänderung hinztelenden Antrag- find zunächst Mw die hiesigen Actiowaire berechtigt; und wenn wi» chzch die im Eigenthume der Stadtgemeinde befindlichen Aktien zu vertreten haben, so würden wir bei einem solchen Anträge lediglich auf Grund de- Aktienbesitzes, nicht in unserer Eigenschaft als Verwalter der Gemeindeangelegenhriten aufrret« können. Es dürfte b i näherer Erwägung deshalb nicht thunlich erscheinen, daß die Initia tive in dieser Frage von uns ergriffen werde und wir glauben vielmehr erwarten zu müssen, ob und welche Maßregeln in dieser Angelegenheit au- dem Kreise der hiesigen Aktieninhaber für räth- lich erachtet werdm. Ueberdem erscheint es nach den Statuten mindestens als zweifelhaft, ob e« überhaupt für den angegebenen Zweck einer Aenderung derselben bedürfe, denn die Bahn von Eorbetha bis Leipzig gehört doch unbezweifelt zur Bahnlinie der Thüringischen Eisenbahngesellschaft." Herr Adv. An schütz bemerkte hierzu: bei Stellung de- An trag- sei nur Absicht gewesm, daß der Rath als Aktieninhaber, nicht aber als Behörde in dieser Sache Vorgehen solle, übrigen- aber die Zweigbahn von Eorbetha nach Leipzig Seiten der Thüringer Eisenbahngesellschaft nicht als ein solcher Theil der Eisenbahn bettachtet werde, auf welche die in dem Anträge be- zeichneten, Leipzig ausschließenden Bestimmungen der Statuten in Anwendung kommen. Nachdem der Vorsteher noch angezeigt hatte, daß da- Collegium bei der neulichm Einführung de- Herrn Bezirk-- Gerichtsralhs Wich mann nicht unvertreten geblieben sei, brachte, zur Tages ordnung übergehmd, Herr Kramermeister Poppe mehrere Gut achten de- Finanzausschusses zum Vortrage. Sie betrafen 1) da- Budget de- Leihhauses und der Sparkasse auf das Jahr 1859. — Der Ausschuß bemerkte dazu: diese- Budget habe keinm Anlaß zu Erinnerungen gegeben. Wegen de- Vorschlags de- Rath-, von künftigm Uebersendungen eines solchen HaushaltplanS abzusehen, schlug der Ausschuß vor, sich einverstanden zu erklären, jedoch dabei aber die Er wartung auszusprechen: daß jede Veränderung, zu welcher die Zustimmung der Stadtverordneten verfassungsmäßig erforderlich ist, auch zur Kenntniß und Erklärung de« Collegiums gebracht werde. Herr St.-V. Adv. Winter hielt eS für räthlich, die leitenden Grundsätze, welche bei Errichtung der Statuten de- Leihhauses und der Sparkasse im Jahre 1825 angenommen worden, einer Revision zu unterwttffen. Viele Bestimmungen, z. B. die Einschrän kung der Benutzung der Sparkasse auf unselbstständige Personen, auf die Summe von 50 Thlr. einer einmaligen Einlage und auf 500 Thlr. aller a'lmäliaen Einlagen Einer Person, ferner die schwerfällige Eyedtrung, welche da- Einlegen wesentlich erschwere, die Beschränkung der Annahme von Einlagen auf bestimmte Tage, ja auf be stimmte Stundm an bestimmt« Tag« u. s. w. bedürfte dringmd einer Umgestaltung. Er beantrage daher eine Prüfung dieser Verhältnisse durch ein« zu wählenden Aus schuß. Der Antrag ging dahin: das Collegium wolle einen Ausstherß zur Begutachtung, ob die dermaltge Leihhaus- und Sparcassenordnung vom Jahre 1835 einer Abänderung bedürfe? ob die Zahl oer Annahm»» beziehendlich Zahlstellen zu vermehren und solche in die einzelnen Straßen der Stadt zu vertheilen sei«? ob die bisher festgehalten« Grundsätze: daß nur von unselbstständigen Personen Einlagen an genommen werden dürfen, baß Einlagen über 50 Thlr. unzulässig sei«, daß kein Sparer Über 500 Thlr. auf ein Sparbuch ansammeln dürfe, beizubehalten seien? ob die Wirksamkeit de- Leihhauses einzuschränken sei? wähl«. Der Antr« wurde zahlreich unterstützt. Herr St.-V. Sachsenröder bemerkte, daß da- Wesentlich« dieses Antrags bereits im Finanz-Au-schuffe berarhen worb«. Die
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite