Wir Bürger-Meister und Rathmanne der Stadt Görlitz, mögen denen Uns und gemeiner Stadt auch Kirchen und Hospitälern zugehörigen Unterthanen, nicht verhalten, was gestalt Wir zu mehrern mahlen erfahren müssen, wie selbige ohne unsern und deren Herren Deputatorium Vorbewust und Anweisung auf recht unpflegliche Art in denen zu ihren Nahrungen gehörigen Gepüschen mit dem Fällen des Holtzes gebahren ...
Titel
Wir Bürger-Meister und Rathmanne der Stadt Görlitz, mögen denen Uns und gemeiner Stadt auch Kirchen und Hospitälern zugehörigen Unterthanen, nicht verhalten, was gestalt Wir zu mehrern mahlen erfahren müssen, wie selbige ohne unsern und deren Herren Deputatorium Vorbewust und Anweisung auf recht unpflegliche Art in denen zu ihren Nahrungen gehörigen Gepüschen mit dem Fällen des Holtzes gebahren ...
Untertitel
Görlitz, den 16. Augusti, 1741
Erscheinungsort
[Görlitz]
Erscheinungsdatum
[1741]
Umfang
[1] Bl.
Sprache
Deutsch
Signatur
L VIII 306.57
Vorlage
Oberlausitzische Bibliothek der Wissenschaften Görlitz
dem zu ihrem in der Wirthschaft unentbehrlichen Bedürss- Nisse nöthigcn Holtze, sonst alles Abtrcibens und Ausschla- ! gens res Hvltzcs m ihren Erb - Hdltzern bcy Vermeidung scharsscn Einsehens und Bcstraffung enthalten, zu welchem Ende denn, und damit dieser aufLonlervarion derer Gü- ! ther gerichtete Endzweck desto füglicher erreicht werde, alle ! und iede Gerichten, Förster und Voigte zugleich ange wiesen werden, die dawider handelnde Uns und denen j Herren Oepmack zu gebührender Straffe ungesäumt an zuzeigen. Zu mchrern Beglaubigung ist vorstehendes karem unter Unserm und gemeiner Stadt Jnsicgel wie ' auch des z. Z. regierenden Herrn Bürger - Meisters eigen händigen Rahmens Unterschrisst ausgefertiget worden. Co geschehen Görlitz, den 16. ^uZuüi, 1741.