Demnach wir Bürger-Meister und Rathmanne der Stadt Görlitz, wahrnehmen müssen, was massen einige Wirthe auf denen uns und gemeiner Stadt gehörigen Dorffschafften, in die gleichfalls Uns und gemeiner Stadt gehörige Mühlen, an welche sie mit ihrem Back-Getrayde zum Mahlen gewiesen sind, Zeithero so viel, als vermuthlich zu ihrer Haushaltung nöthig gewesen, nicht gebracht haben ...
Titel
Demnach wir Bürger-Meister und Rathmanne der Stadt Görlitz, wahrnehmen müssen, was massen einige Wirthe auf denen uns und gemeiner Stadt gehörigen Dorffschafften, in die gleichfalls Uns und gemeiner Stadt gehörige Mühlen, an welche sie mit ihrem Back-Getrayde zum Mahlen gewiesen sind, Zeithero so viel, als vermuthlich zu ihrer Haushaltung nöthig gewesen, nicht gebracht haben ...
Untertitel
Görlitz, den 10. Oktobr. 1741
Erscheinungsort
[Görlitz]
Erscheinungsdatum
[1741]
Umfang
[1] Bl.
Sprache
Deutsch
Signatur
L VIII 306.58
Vorlage
Oberlausitzische Bibliothek der Wissenschaften Görlitz
den möchten, mit Getrayde oder Mehle, wenn sol ches unter Unserer Gerichtsbarkeit angctrossen wird, anhalten, in die Gerichten bringen, und bcy uns an- zeigen, und dargegen eine Ergötzlichkcit, bcy verspür ter geflicffendlicher Nachlässigkeit aber auch gleichfalls Verantwortung und nach Befinden Bcstraffung zu gewarten haben sollen. Zu mehren Urkund ist vor stehendes gedrucktes karem welches in allen Gerich ten zu MZiren, unter Unserm und gemeiner Stadt grösser» Jnsiegel ausgefertiget worden. So gesche hen Görlitz, dM io. OÄobr. 1741.