Tageblatt Anzeiger. Amtsblatt des Königl. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. ^ L11. Sonnabend den 30. Juli. 185S. Bekanntmachung. Nachdem wlr ein Verzeichnis- der nach Maßgabe von §. 3. der auf die Girr qirar tier ring Ln Kriegs- zeiie» bezüglichen CLnauartierunas s Ordnung für die Stadt Leipzig vom 3N. Juli 1851 zur Aufnahme von Ratnraleinqnartrerung geeigneten Räumlichkeiten und deren dermaliger Inhaber haben an fertigen lasten, so wird eS, um dasselbe stets in gehörigem Stande und Ordnung zu erhalten, nothwendig, alle Miethver- änderungen darin nachzutragen und geben wir zu dem Ende den Hausbesitzern und Administratoren hiermit auf, jede in den von ihnen besessenen oder verwalteter Hausgrundstücken eingetretene MLethverändernng bei einem jähr lichen MiethzinS von VV Thalem oder darüber binnen längstens acht Tagen nach deren Eintritt bei unserem Quartieramt. RathhauS 2. Etage, schriftlich anzuzeigen. Jede Unterlassung oder Bersäumniß der vorgeschriebenen Anzeige wird mit einer Geldstrafe von fünf Thalern geahndet werden. Leipzig, den 26. Juli I8LS. Der Rath der Stadt Leipzig. Berger. , Cerutti. Bekanntmachung. Die Zinsen der vom Herrn Kammerrath, Comthur und Ritter re. Christian Gottlob Arege gegrün deten Stiftung z»r »elwhwnnn ausgezeichneter, treuer «nd völlig unbescholtener Dienstboten, welche mindestens BO Jahre hindurch bei einer oder.sach nur bei zwei Herrschaften in hiesiger Stadt gedient haben, komme» gettoffener Anordnung des Stifters gemäß an Seinem Todestage, den 3V. August, zur Vertheilung. Wir fordern daher alle Diejenigen, welche einen begründeten Anspruch auf die von unS zu vrrtheilendm, nicht unter Zehn Thalern be traaenden Belohnungen -u haben glauben, ingleichon die, welche würdige, obiger Bestimmung entsprechende Dienstboten zu solcher Velphm»»- empfehlen wollen, hiermit auf, bis -um IO. August d. I. sich, bezich-Mch tzte zu Empfehlenden unter genauer Angabe der Bor- und Zunamen, so wie des dermaligen Aufenthalts der Bewwbw, lnßteich-u und» M-süßung der Zeugnisse ihrer Dienstherrschaften, bei unserer Rathsstube anzumelden und sich darauf unserer Entschließung jtz IUvärligen. Spätere Anmeldungen tvnnen nicht berücksichtigt werden. Sechzig, den 6. Zmi I8LV. Der Rath der Stadt Leipzig. Berger. Cerutti. Tagesbefehl an die Commuualgarde zu Leipzig de« 2». Juli 18»». Die nach D. 24 de- «Mieten Regulativ- für die Communalgarden Sachsen- vom 14. Mai 1851 gesetzlich vorgeschriebene all- jilhNlche Revue h» Eommnnalgarden wird hiermit von dem Unterzeichneten Commando für die Communalgarde zu Leipzig auf * Mittwoch de« 3. August oder fall- dle Revue, au- welchem Grunde immer, an diesem Tage nicht abgehalten «erden könnte, auf Arettag de« S. August d. I. anberaumt. Die Mannschaften der Eommunalgarde haben sich in Folge Dessen am 3. August, oder wenn an diesem Tage die Revue unterbliebe, am S. August MachueittuaS Puuet S Vhr Lßiaer DienstNeidung und weißen Beinkleidern auf ihren resp. Sammelplätzen zu ohne vorhergegauauuB Dienstsignal ln parademLßiger versammeln und daseEft weitere Befehle entgegenzunehmen. Im Fall die Revue an dem erstgenannte« Taj - Signalisier» da- Signal ko-! gegeben werden. Tage oder auch an beiden unterbleiben müßte, wird von den Tambouren und Das Commaudo der Communalgarde. H. W. Neumeister, Commandant. Bekanntmachung. Die im Ntnfenrnsgebände befindliche« lichten und trockenen Souterrains sollen, so weit dieselben nicht für das Museum gebraucht wrrdm, im Ganzen obre in zwei Abteilungen meistbietend auf drei Jahre vermiethet werden. Dieselben eignen sich zu Niederlagen, jedoch dürfen nur trockene Gegenstände darin aufbewahrt werden. sich Mirthluftige haben sich im DietungStermin den 8. August m. v. ebo Vormittag- H Uhr bei der Rath-ftube anzumelden, ihre Gebote zu thun und sich sodann weiterer Resolution, wobei der Rath sich die Auswahl unter den Licitanten, so wie jede sonstige freie Verfügung vorbehält, zu gewärtigen. Lrtzjitz, dm er. iddv. Des Nraths der Stadt Leipzig Finanzdeputatia«.