Anzeiger. Aml«-N des «wigt Bezirlsgerichts und des Mhs der Stadl Leipzig. M 222. Mittwoch den 10. August. 1859. Bekanntmachung. Bei Ausführung der Vorarbeiten zu Berichtigung -er Elster I. Strecke, d. i. der Elster und sämmtlicher übriger Wafferläufe der Leipziger Niederung vom Elsterwehre in Großzschocher einerseits und von der Pleißenbrücke der Sächstsch-Bayerischen StaatSeisenbahn bei Connewitz andrerseits, bis abwärts zur Sächsisch- Preußischen Landesgrenze unterhalb Hähnichen und Groß- und Kleindölzig, so wie der Parthe von ihrer Vereinigung mit der Pleiße aufwärts bis zur Leipzig-Bitterfeld-Berliner Eisenbahn, — ist in Gemäßheit der Vorschrift in § II der Aus führungsverordnung zum Gesetze vom 15. August 1855 vielfach Gelegenheit genommen worden, die Wünsche und Ansichten der Betheiligten zu hören; bet der Umfänglichkeit und Wichtigkeit deS Unternehmens erscheint eS jedoch angemessen, jener Vorschrift noch weitere Folge zu geben und vor der in 8 5 deS Gesetzes angeordneten Planauslegung die Betheiligten in den Stand zu setzen, das Projekt im Zusammenhänge und in seinen wesentlichen einzelnen Theilen kennen zu lernen. ES sind deshalb die Grundzüge deS Berichtigungsplanes in einer Druckschrift zusammengestellt und zur besseren Veran schaulichung zwei UebcrsichtScharten vervielfältigt worden. Diese Druckschrift und Charten, so wie die Unterlagen des ProjeeteS — Pläne und Zeichnungen — sind in der Zeit vom L. bis mit BO. August dieses JahreS in dem Wafferbaubureair deS RatheS zu Leipzig an allen Wochentagen Vormittags von 8 bis LA Uhr für die Betheiligten zur Einsicht auSgelegt. Auch wird denselben auf Antrag ebenda nähere Erläuterung und Auskunft mündlich ertheilt werden. Der Unterzeichnete Commiffar fordert die Betheiligten andurch auf, von dieser ihnen gebotenen Gelegenheit zu genauerer Kenntniß de- Projekte- Gebrauch zu machen und ihm diejenigen Wünsche, welche sie hinsichtlich de-Projekte- für gerecht fertigt erachten, bis zu dem TR. August diese- Jahre schriftlich anzuzeigen. Mündliche Anbringen wird der CommiMr am 3. bis 5., 10. bis 12., 17. bis 1V. August diese- JahreS zu den oben angegebenen Stunden im bezeichnten Locale annehmen. UebrigenS sind Eremplare der Druckschrift ü lO Ngr., - Charten obere Sektion st 1 Thlr., - - untere - st 15Ngr. vom 28.Juli diese- JahreS an in der C. Hin richS'schm Buchhandlung in Leipzig zu haben. Dresden, am S. Juli 185S. Der Königliche Gommifsar für Berichtigung der Elster I. Strecke. Künzel. Erinnerung an Abführung der Grundsteuern. Am I. August d. I. wird der dritte Termin der Grundsteuern fällig, welcher nach der zu dem Finanzgesetze vom 12. August 1858 erlassenen Ausführungs-Verordnung von demselben Tage mit Zwei Pfennigen von jeder Steuereinheit zu entrichten ist. Zugleich mit diesem Termine soll auch, laut der zu dem Nachtragsgesetze vom 13. Juni 1859 erlassenen Aus führungs-Verordnung vom 14. desselben MonatS, als außerordentliche Grundsteuer Ein Pfennig von jeder Steuereinheit erhoben werden, so daß mithin zusammen Drei Pfennige von jeder Steuereinheit zu entrichte« find. Die die-fallstgen hiesigen Steuerpflichtigen werdm daher hierdurch aufgesordert, ihre Steuerbeiträge, so wie die städtischen Realschoß- und Communal-Anlagen — welche Letztere für diesen Termin nach demselben Betrage, wie in den beiden ersten Terminen dieses JahreS, zu bezahlen sind, — an obigem Tage und spätestens binnen Lck Lagen nach demselben bei auhier pünktlich zu berichtigen, indem nach Ablauf dieser Frist gesetzlicher Borschrfft gemäß sofort der Stadt - Steuer - Einnahme gegen die Restanten erecutivtsche Zwangsmittel" eintreten "müssen. Leipzig, dm 30. Juli 185V. Der Skath -er Stadt Leipzig. Berger. Bekanntmachung. Die Zinsen der vom Herrn Kammerrath, Comthur und Ritter rc. Christian <8«ttl»b Drege gegrün deten Stiftung zur Belohnung ausgezeichnete, treuer und völlig unbescholtener Dienstboten, welche mindestens »H Jahr« hindnrch hei einer oder doch nnr bei zwei Herrschaften »n hiestger Stadt gedient ha»««. -rtroffenrr «n»rdnun- des Stifters gemit an Seine« Todestage, dm SV. August, zue Berlheilung. Wir s«dan